Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten. b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern. c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS (xxx.xxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln. d.) Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines Zahlungsvorgangs, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt werden, wenn
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Samples: Kundenantrag, Kundenantrag
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.a) Verwahrung und VerwendungVerwahrung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO SVG-Karten mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO SVG-Karte(n) dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.b) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte berechtigte Dritte weitergegeben werden. Der PIN-Code Die PIN darf insbesondere nicht auf dem LEO der SVG-Karte vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit der SVG-Karte aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO die SVG-Karte(n) überlässt, bei Verwendung des LEO der SVG- Karte(n) alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- Code der PIN und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.c) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEOVerlust: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEOSVG-Karte(n), die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO der SVG-Karte(n) oder des PIN-Code der PIN fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PINeiner SVG-Code Karte gelangt ist oder ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PINeiner SVG-Code Karte vorliegt, ist LUNADIS SVG unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS (xxx.xxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS SVG unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO einer SVG-Karte zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS SVG eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln. Kommt die SVG-Karte einem Erfüllungsgehilfen des Kunden abhanden, so ist er auf Verlangen zu benennen.
d.d) Haftung bei Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung bzw. den Missbrauch der SVG-Karte haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen, wofür der Kunde beweispflichtig ist. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gemgetroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der SVG-Karte dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
aa) die SVG-Karte nicht sorgfältig verwahrt wurde (lit. § 675u BGB a),
bb) der PIN-Code auf der SVG-Karte vermerkt oder in sonstiger Weise unmittelbar mit ihr verbunden oder verwahrt wurde (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei lit. b),
cc) die Diebstahls- oder Verlustanzeige nicht autorisierten Zahlungsvorgängenunverzüglich nach Entdeckung an die SVG weitergeleitet wurde (lit. c) wird abbedungen für oder
dd) die Bestandteile eines Zahlungsvorgangs, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt werden, wennSVG-Karte unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren aufzube- wahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/und/ oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonischtele- fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige Sperran- zeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxxxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden und/oder seinem Verrichtungsgehilfen unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS DKV eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.),
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.),
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittel- bar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.),
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.),
(5) das LEO unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde (Ziffer 4) oder
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten.
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vor- kehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden, wenn.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ist verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (einschließlich der seinem Hausstand zugehörigen Familienangehörige) diese Pflichten ebenfalls einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe ein anderer Benutzer des LEO den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonisch, per E-MailEmail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxwww.dkv- xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle geforderten und angemessenen Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.));
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.));
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittelbar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.));
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.));
(5) das LEO unbefugt an Dritte weitergegeben wurde (Ziffer 4.) oder
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten (siehe Ziffer 7. a)).
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vorkehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden, wenn.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren aufzube- wahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/und/ oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonischtele- fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige Sperran- zeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxxxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden und/oder seinem Verrichtungsgehilfen unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS DKV eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.),
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.),
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittel- bar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.),
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.),
(5) das LEO unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde (Ziffer 4) oder
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten. DKV AGB DE/PL 08.2019
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vor- kehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden, wenn.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren aufzube- wahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/und/ oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonischtele- fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige Sperran- zeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxxxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden und/oder seinem Verrichtungsgehilfen unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS DKV eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.),
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.),
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittel- bar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.),
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.),
(5) das LEO unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde (Ziffer 4) oder DKV AGB DE/HU 08.2019
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten.
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vor- kehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden. szállítólevél helyesen van kiállítva, wennkülönös tekintettel a nyújtott termék és szolgáltatás jellegére, mennyiségére és/vagy árára vonatkozóan. A nyugta aláírása során a szolgáltatópartner ellenőrzi az aláírást, és nem képezi a szerződés részét.
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Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren aufzube- wahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/und/ oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonischtele- fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige Sperran- zeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxxxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden und/oder seinem Verrichtungsgehilfen unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS DKV eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.),
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.),
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittel- bar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.),
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.),
(5) das LEO unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde (Ziffer 4) oder
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten.
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vor- kehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden. быть подписан пользователем LEO, wennесли это технически предусмотрено. Перед подписанием пользователь XXX должен проверить правильность оформления дебетового документа/накладной, в частности, правильность данных о приобретенных товарах и услугах (тип, количество и/или цена). Если документ подписан, проверка подписи сервисными партнерами не происходит и не является предметом договора.
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Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren aufzube- wahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/und/ oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonischtele- fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige Sperran- zeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxxxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden und/oder seinem Verrichtungsgehilfen unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS DKV eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.),
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.),
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittel- bar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.),
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.),
(5) das LEO unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde (Ziffer 4) oder
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. DKV AGB DE/LT 08.2019 Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten.
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vor- kehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden, wenn.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/oder missbräuchlich zur Autorisierung genutzt werden. Körperliche LEO dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-PIN- Code darf insbesondere nicht auf dem LEO vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEOkörperlichen LEO (insbesondere LUNADIS-Karten), die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code Codes gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS (( xxx.xxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsZahlungsvorgangs abbedungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt werden, wenn
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten, Haftung des Kunden und Freistellung von der Haftung. a.) Verwahrung und Verwendung: Der Kunde und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen sind verpflichtet, alle LEO mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren aufzube- wahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen und/und/ oder missbräuchlich genutzt werden. Körperliche LEO CARDs dürfen insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder vor dem Zutritt Unbefugter ungeschützten Räumen verwahrt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese Pflichten einhalten.
b.) PIN-Code: Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer („PIN-Code“) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an Nutzungsberechtigte weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf dem LEO der CARD vermerkt oder in anderer Weise unverschlossen oder zusammen dem LEO mit den in Ziffer 3. c.) genannten Geräten aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, dem er das LEO überlässt, bei Verwendung des der LEO alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen des PIN- PIN-Code und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.
c.) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten bei Verlust eines LEO: Stellt der Kunde und/oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe den Verlust oder Diebstahl des ihm überlassenen LEO, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung des LEO oder des PIN-Code fest oder hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz eines LEO oder PIN-Code gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung eines LEO oder PIN-Code vorliegt, ist LUNADIS DKV unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperranzeige kann telefonischtele- fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die dem Kunden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Sperranzeige mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten zur Durchführung einer Sperranzeige Sperran- zeige befinden sich auch auf der Webseite von LUNADIS des DKV (xxx.xxxxxxx.xxxxxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Der Kunde hat LUNADIS DKV unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Nutzung eines LEO zu unterrichten. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist von dem Kunden und/oder seinem Verrichtungsgehilfen unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LUNADIS DKV eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
d.) Haftung: Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der LEO und des PIN-Code haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der LEO dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass
(1) das LEO nicht sorgfältig verwahrt wurde (Ziffer 7. a.),
(2) das LEO nicht vollständig an DKV zurückgeschickt wurde (Ziffer 6. c.),
(3) der PIN-Code auf der DKV CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittel- bar mit dem LEO verbunden oder verwahrt wurde (Ziffer 7. b.),
(4) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den DKV weitergeleitet wurde (Ziffer 7. c.),
(5) das LEO unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde (Ziffer 4) oder DKV AGB DE/NL 08.2019
(6) kein neuer PIN-Code beantragt wurde, nachdem die Berechtigung eines Dritten zur Nutzung des LEO erloschen ist. Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die LEO überlassen hat, zu vertreten.
e.) Freistellung: DKV stellt den Kunden bei Beachtung der zumutbaren Vor- kehrungen gemäß Ziffer 7. a.) – c.) von der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen: Die gesetzlich bestehende Haftung von LUNADIS gem. § 675u BGB (insbesondere Erstattungspflicht von LUNADIS bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen) wird abbedungen für die Bestandteile eines ZahlungsvorgangsBenutzungen des XXX xxxx, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt nach Eingang der Diebstahl- oder Verlustmeldung beim DKV vorgenommen werden, wenn.
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