Sozialpädagogische Methoden Musterklauseln

Sozialpädagogische Methoden. Die Wohngruppe bietet für die Kinder einen stabilen und überschaubaren Rahmen. Eine klare Tagesstruktur vermittelt den Kindern Sicherheit und erleichtert das Einleben in der neuen Umgebung. Ein geregelter Tagesablauf mit Ritualen und sich wiederholenden Strukturen sowie einer verlässlichen Versorgung und Ansprechbarkeit der Erwachsenen bietet die Grundlage, dass Erfahrungen nachgeholt und negative Erlebnisse allmählich aufgearbeitet und ver- arbeitet werden können. Daneben ist die regelmäßige Präsenz eines jeden Mitarbeiters sowie seine Fähigkeit sich in die kindliche Erfahrungswelt einzufühlen und daraus resultierende erzieherische Ver- haltensweisen umzusetzen, ein wesentlicher Baustein unserer Arbeit. In der Arbeit mit den Eltern ist uns wichtig, dass sich die Eltern mehr auf ihr Kind einlas- sen, Fähigkeiten entwickeln, besser auf die Handicaps ihrer Kinder einzugehen und die- se akzeptieren lernen. Wir möchten, dass die Eltern zu einer stabileren Größe für die Kinder werden und einen positiven Platz bei ihren Kindern einnehmen. Dafür müssen die Pädagogen auf die Eltern individuell eingehen und eine tragfähige Beziehung zu ihnen aufbauen. Nachmittags und an den Wochenenden werden gemeinsame, wie auch individuelle Freizeitangebote von den Mitarbeitenden angeboten wie z.B. die Natur erkunden, auf den Spielplatz gehen, im Garten spielen oder klettern oder auch individuelle Förderein- heiten gestaltet. Wichtig ist uns, dass die Kinder Freunde aus Kindergarten/Schule oder aus dem Woh- numfeld kennenlernen und Freundschaften eingehen. Wir werden versuchen, die Kinder entsprechend ihrer individuellen Stärken in Vereinen zu integrieren. Sie sollen lernen, sich mit anderen Menschen auseinanderzusetzen, sie und deren Bedürfnisse respektie- ren, eigene Bedürfnisse zu formulieren und angemessen zu vertreten. Sie sollen lernen, sich für andere einzusetzen. Wir bieten den Kindern eine ruhige, individuelle Lernatmosphäre und vielfältige Ange- bote Erfahrungen zu sammeln. Lob, Wertschätzung und Anerkennung unterstützen die Kinder auf ihrem Lern- und Entwicklungsweg. Zusätzlich erforderliche therapeutische Angebote können bei Bedarf außerhalb der Einrichtung aber auch innerhalb der Einrich- tung durch die Ambulanz für Diagnostik, Beratung und Therapie realisiert werden. Regelmäßige suchen wir den Kontakt zu Kindertagesstätten und Schulen, um uns mit den dortigen Pädagogen auszutauschen und gemeinsam an einem positiven Bildungs- weg für das Kind zu arbeiten. Die Förderu...

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  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.