Sozialversicherungen. Nicht-finanzielle Unternehmen Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck Nichtbanken-Finanzintermediäre . Vertragsversicherungen und Pensionskassen Sektor Staat . Sektor Bund . Länder . Gemeinden
Sozialversicherungen. Es werden keine Leistungen übernommen, die zulasten von Sozialversicherungen (KV, UV, IV, MV, AHV, AVI etc.) gehen. Der Leistungsanspruch ist bei der entsprechenden Sozialversicherung anzumelden. Verfügt eine versicherte Person nicht über eine gültige obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG bzw. eine gleichwertige Deckung im Fürstentum Liechtenstein, werden durch den Versicherer Leistungen erbracht, wie wenn diese Deckung bestanden hätte.
Sozialversicherungen. Ausgenommen von diesem Maklervertrag sind gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen und sonstige Sozialversicherungen.
Sozialversicherungen. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter nimmt zur Kenntnis, dass durch die Unterzeichnung der projektbezogenen Vereinbarung kein arbeitsrechtliches Verhältnis mit der Gebert Rüf Stiftung zustande kommt (weder im zivil- noch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne). Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter ist dafür verantwortlich, dass die sozialversicherungsrechtlichen Vorkehrungen von seinem Arbeitgeber bzw. von den Arbeitgebern der Projektmitarbeiter vorgenommen werden (namentlich von jener/n Institution/en, in welcher/n das Projekt eingebettet wird). Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter übergibt der Gebert Rüf Stiftung die entsprechende Bestätigung über die sozialversicherungsrechtlichen Vorkehrungen seitens des Arbeitgebers in Form von Anhang 2 dieses Vertrags («Erklärung des Arbeitgebers»). Diese umfassen namentlich die Bereiche AHV/IV, BVG und UVG. Selbständig erwerbende Projektleiterinnen bzw. Projektleiter erbringen den Nachweis, dass ihre AHV-Beiträge direkt mit der zuständigen AHV-Ausgleichskasse abgerechnet werden. Sinngemäss gilt dasselbe für selbständig erwerbende Projektmitarbeitende. Projektleiterinnen bzw. Projektleiter, die weder in einem Anstellungsverhältnis stehen noch selbstständig erwerbend sind, werden gehalten, einen Anstellungsvertrag mit jener Institution zu erlangen, in der das Projekt eingebettet werden soll. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter kann anschliessend die notwendige Bestätigung über die sozialversicherungsrechtlichen Vorkehrungen seines Arbeitgebers in Form von Anhang 2 dieses Vertrags beibringen.
Sozialversicherungen. Es werden keine Leistungen übernommen, die zu Lasten von Sozialversicherungen (KV, UV, IV, MV, AHV, AVI etc.) gehen. Der Leistungsanspruch ist bei der entsprechenden Sozialversicherung anzumelden.
Sozialversicherungen. Nicht-finanzielle Unternehmen Kreditinstitute . aus eigener Emission Nichtbanken-Finanzintermediäre . Vertragsversicherungen und Pensionskassen Sektor Staat . Sektor Bund . Länder . Gemeinden
Sozialversicherungen. Nicht-finanzielle Unternehmen Kreditinstitute Nichtbanken Kreditinstitute Nichtbanken
Sozialversicherungen. Nicht-finanzielle Unternehmen Nichtbanken . börsenotiert
Sozialversicherungen. Nicht-finanzielle Unternehmen Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Sozialversicherungen. Nicht-finanzielle Unternehmen Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck
b) Gliederung nach Forderungsarten
c) Sonstige Angaben EUR Fremdwährung Anzahl Betrag Anzahl Betrag