Common use of Soziotherapie Clause in Contracts

Soziotherapie. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Soziotherapie entspre- chend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die versicherte Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen und wenn dadurch Krankenhaus- behandlung vermieden oder verkürzt wird, oder wenn Krankenhaus- behandlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers. Die Verordnung muss durch einen von der Kassenärztlichen Vereinigung hierzu befugten Vertragsarzt erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.debeka.de

Soziotherapie. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Soziotherapie entspre- chend ent- sprechend den Richtlinien des Gemeinsamen BundesausschussesBundesausschus- ses, wenn die versicherte Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete verord- nete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen und wenn dadurch Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird, oder wenn Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ausführ- bar ist. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage Leistungs- zusage des Versicherers. Die Verordnung muss durch einen von der Kassenärztlichen Vereinigung hierzu befugten Vertragsarzt erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: kvoptimal.de

Soziotherapie. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Soziotherapie entspre- chend entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die versicherte Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig selb- ständig in Anspruch zu nehmen und wenn dadurch Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird, oder wenn Krankenhaus- behandlung Krankenhausbe- handlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers. Die Verordnung Verord- nung muss durch einen von der Kassenärztlichen Vereinigung hierzu befugten Vertragsarzt erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: produktcd.generali.de

Soziotherapie. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Soziotherapie entspre- chend entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Ge- meinsamen Bundesausschusses, wenn die versicherte Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen und wenn dadurch Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird, oder wenn Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers. Die Verordnung muss durch einen ei- nen von der Kassenärztlichen Vereinigung hierzu befugten Vertragsarzt erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.pkv.de

Soziotherapie. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Soziotherapie entspre- chend entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die versicherte versi- cherte Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig selbstständig in Anspruch zu nehmen und wenn dadurch Krankenhaus- behandlung vermieden Krankenhausbehandlung ver- mieden oder verkürzt wird, oder wenn Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers. Die Verordnung muss durch einen von der Kassenärztlichen Vereinigung hierzu befugten Vertragsarzt erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.nuernberger.de

Soziotherapie. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Soziotherapie entspre- chend entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die versicherte Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig selbstständig in Anspruch zu nehmen und wenn dadurch Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt ver- kürzt wird, oder wenn Krankenhaus- behandlung Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ausführ- bar ist. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers. Die Verordnung muss durch einen von der Kassenärztlichen Vereinigung hierzu befugten Vertragsarzt erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com