Common use of Soziotherapie Clause in Contracts

Soziotherapie. Aufwendungen für Soziotherapie (ambulante Betreuung von Personen mit schweren psychischen Störungen) durch Leistungserbringer mit Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse sind erstattungsfähig, wenn - der Versicherte wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen und durch die Soziotherapie eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden bzw. verkürzt wird oder wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht durchführbar ist, - die Soziotherapie von einem Arzt, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet ist und - ein soziotherapeutischer Betreuungsplan vorliegt. Ein Anspruch besteht für bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Versicherungsjahren bis zur Höhe der beihilfefähigen Vergütungssätze.

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