Sparpläne Musterklauseln

Sparpläne. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ETF- und Fondssparpläne einzurichten.
Sparpläne. Periodische Zahlungen im Rahmen von Sparplänen werden wie folgt angelegt: Monatliche Zahlungsvorgänge zum angegebenen Stichtag, erstmals in dem angegebenen Monat; vierteljährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angegebenen Monats, danach jeweils in Vierteljahresabständen ebenfalls zum Mo- natsersten; jährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angegebenen Monats, danach jeweils in Jahresabständen ebenfalls zum Monatsersten. Fällt ein Termin für einen periodischen Zahlungsvorgang nicht auf einen Bankarbeitstag am Sitz der Bank, so verschiebt er sich auf den nächst- folgenden Bankarbeitstag. Eine nachträgliche Ansparregelung im Rahmen eines bereits bestehen- den Depots ist unter Beachtung der im Antrag genannten Mindestbe- träge möglich.
Sparpläne. Der Kunde kann mit der Bank einen Sparplan vereinbaren. Hierbei leistet der Kunde in einen oder mehrere Fonds gleichbleibende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anlagebeträge, die von der Bank im Lastschriftverfahren an dem mit dem Kunden vereinbarten Termin (bzw. dem nächstfolgenden Bankarbeitstag) vom Referenzkonto des Kunden oder einem von ihm festgelegten ab- weichenden Konto bei einem anderen Kreditinstitut eingezogen und zum regelmäßigen Kauf der vom Kunden gewählten Investmentanteile verwendet werden. Sparpläne können ausschließlich auf Euro lau- ten. Die Zahlung des jeweiligen Anlagebetrags kann nur im Lastschriftverfahren erfolgen; eine Zahlung durch Überweisung oder Abbuchung von dem bei der Bank geführten Konto ist abweichend von Ziffer 2.4 nicht möglich.
Sparpläne. Periodische Zahlungen im Rahmen von Sparplänen werden wie folgt angelegt: Monatliche Zahlungsvorgänge zum angegebenen Stichtag, erstmals in dem angegebenen Monat; vierteljährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angege- benen Monats, danach jeweils in Vierteljahresabständen eben- falls zum Monatsersten; jährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angegebenen Monats, danach jeweils in Jahresabständen ebenfalls zum Mo- natsersten. Fällt ein Termin für einen periodischen Zahlungsvorgang nicht auf einen Bankarbeitstag am Sitz der Bank, so verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. FFPB090_03012018 Bedingungen für Privatkunden und Depots Eine nachträgliche Ansparregelung im Rahmen eines bereits bestehenden Depots ist unter Beachtung der im Antrag genann- ten Mindestbeträge möglich.
Sparpläne. Der Kunde kann mit der Bank einen Sparplan vereinbaren. Hierbei leistet der Kunde in ein oder mehrere Investmentvermögen gleichbleibende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anlagebeträge, die von der Bank im SEPA-Lastschriftverfahren an dem mit dem Kunden vereinbarten Termin (bzw. dem nächstfolgenden Bankarbeitstag) vom Referenzkonto des Kunden oder einem von ihm festgelegten abweichenden Konto bei einem anderen Kreditinstitut eingezogen und zum regelmäßigen Kauf der vom Kunden gewählten Anteile an Investmentvermögen verwendet werden. Die Bank behält sich das Recht vor, die Einrichtung von Sparplänen für bestimmte Investmentvermögen abzulehnen. Ferner kann ein Sparplan auch zugunsten des bei der Bank geführten Cash-Xxxxxx eingerichtet werden. Sparpläne können ausschließlich auf Euro lauten. Die Zahlung des jeweiligen Anlagebetrags kann nur im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen; eine Zahlung durch Überweisung ist abweichend von Ziffer 2.4 nicht möglich.