Sparpläne Musterklauseln

Sparpläne. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ETF- und Fondssparpläne einzurichten.
Sparpläne. Periodische Zahlungen im Rahmen von Sparplänen werden wie folgt angelegt: Monatliche Zahlungsvorgänge zum angegebenen Stichtag, erstmals in dem angegebenen Monat; vierteljährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angegebenen Monats, danach jeweils in Vierteljahresabständen ebenfalls zum Mo- natsersten; jährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angegebenen Monats, danach jeweils in Jahresabständen ebenfalls zum Monatsersten. Fällt ein Termin für einen periodischen Zahlungsvorgang nicht auf einen Bankarbeitstag am Sitz der Bank, so verschiebt er sich auf den nächst- folgenden Bankarbeitstag. Eine nachträgliche Ansparregelung im Rahmen eines bereits bestehen- den Depots ist unter Beachtung der im Antrag genannten Mindestbe- träge möglich.
Sparpläne. Der Kunde kann mit der Bank einen Sparplan vereinbaren. Hierbei leistet der Kunde in ein oder mehrere Investmentvermögen gleichbleibende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anlagebeträge, die von der Bank im SEPA-Lastschriftverfahren an dem mit dem Kunden vereinbarten Termin (bzw. dem nächstfolgenden Bankarbeitstag) vom Referenzkonto des Kunden oder einem von ihm festgelegten abweichenden Konto bei einem anderen Kreditinstitut eingezogen und zum regelmäßigen Kauf der vom Kunden gewählten Anteile an Investmentvermögen verwendet werden. Die Bank behält sich das Recht vor, die Einrichtung von Sparplänen für bestimmte Investmentvermögen abzulehnen. Ferner kann ein Sparplan auch zugunsten des bei der Bank geführten Cash-Xxxxxx eingerichtet werden. Sparpläne können ausschließlich auf Euro lauten. Die Zahlung des jeweiligen Anlagebetrags kann nur im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen; eine Zahlung durch Überweisung ist abweichend von Ziffer 2.4 nicht möglich.
Sparpläne. Periodische Zahlungen im Rahmen von Sparplänen werden wie folgt angelegt: Monatliche Zahlungsvorgänge zum angegebenen Stichtag, erstmals in dem angegebenen Monat; vierteljährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angege- benen Monats, danach jeweils in Vierteljahresabständen eben- falls zum Monatsersten; jährliche Zahlungsvorgänge erstmals zum 1. des angegebenen Monats, danach jeweils in Jahresabständen ebenfalls zum Mo- natsersten. Fällt ein Termin für einen periodischen Zahlungsvorgang nicht auf einen Bankarbeitstag am Sitz der Bank, so verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. FFPB090_03012018 Bedingungen für Privatkunden und Depots Eine nachträgliche Ansparregelung im Rahmen eines bereits bestehenden Depots ist unter Beachtung der im Antrag genann- ten Mindestbeträge möglich.
Sparpläne. Der Kunde kann mit der Bank einen Sparplan vereinbaren. Hierbei leistet der Kunde in einen oder mehrere Fonds gleichbleibende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anlagebeträge, die von der Bank im Lastschriftverfahren an dem mit dem Kunden vereinbarten Termin (bzw. dem nächstfolgenden Bankarbeitstag) vom Referenzkonto des Kunden oder einem von ihm festgelegten ab- weichenden Konto bei einem anderen Kreditinstitut eingezogen und zum regelmäßigen Kauf der vom Kunden gewählten Investmentanteile verwendet werden. Sparpläne können ausschließlich auf Euro lau- ten. Die Zahlung des jeweiligen Anlagebetrags kann nur im Lastschriftverfahren erfolgen; eine Zahlung durch Überweisung oder Abbuchung von dem bei der Bank geführten Konto ist abweichend von Ziffer 2.4 nicht möglich.

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  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.