Common use of Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Clause in Contracts

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der auf ausländischem Recht basierende Anhang B "Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen. Die Verwaltungsgesellschaft: LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Vaduz Die Verwahrstelle: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Vaduz

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt, www.uraniumresourcesfund.li, Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt