Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Musterklauseln

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Verwaltungsgesellschaft trägt dafür Sorge, dass sich die inländischen Vertriebsstellen gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verpflichten, die im Fürstentum Liechtenstein geltenden Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der dazugehörenden Sorgfaltspflichtverordnung sowie die Richtlinien der FMA in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Sofern die inländischen Vertriebsstellen Gelder von Anlegern selbst entgegennehmen, sind sie in ihrer Eigenschaft als Sorgfaltspflichtige verpflichtet, nach Massgabe des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung den Zeichner zu identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen und alle für sie geltenden lokalen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu befolgen. Darüber hinaus haben die Vertriebsstellen und ihre Verkaufsstellen auch alle Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten, die in den jeweiligen Vertriebsländern in Kraft sind.
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Fonds muss allen geltenden internationalen und Luxemburger Gesetzen und Verordnungen bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/CFT“) besonders dem Gesetz vom 12. November 2004 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz von 2004“), der großherzoglichen Verordnung vom 1. Februar 2010, die Details zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes von 2004 in der jeweils gültigen Fassung gibt, und der CSSF-Verordnung Nr. 12-02 vom 14. Dezember 2012 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung in der durch die CSSF-Verordnung 20-05 (die „AML/CFT-Regeln“) angepasste Fassung, entsprechen. Insbesondere verlangen die AML/CFT-Regeln, dass der Fonds auf einer risikosensitiven Basis die Identität der Zeichner von Anteilen und gegebenenfalls jeder Person, die im Namen eines solchen Anteilsinhabers handelt, sowie des wirtschaftlichen Eigentümers der Anteile (wenn es sich nicht um die Zeichner handelt), sowie die Herkunft der Zeichnungserlöse feststellt und prüft und die Geschäftsbeziehung laufend überwacht. Die Identität eines Anteilsinhabers sollte auf der Basis von Dokumenten, Daten oder Informationen, die von einer verlässlichen und unabhängigen Quelle stammen, überprüft werden. Der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, die Register- und Transferstelle und jeder andere Dienstleister des Fonds sollten die Informationen und Dokumente, die nötig sind, um die Identität und das Profil des Anteilsinhabers, die Art und den Zweck der Geschäftsbeziehung und die Herkunft der Zeichnungserlöse festzustellen und zu überprüfen, anfordern. Auf jeden Fall haben der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, die Register- und Transferstelle und jeder andere Dienstleister des Fonds das Recht, zusätzliche Informationen und Dokumente, die als erforderlich angesehen werden, um die AML/CFT-Regeln einzuhalten, anzufordern. Werden solche Informationen und Dokumente nicht vorgelegt, wird der Antrag nicht bearbeitet. Der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft und die Register- und Transferstelle sind dazu berechtigt, Anträge abzulehnen und haften nicht für Zinsen, Kosten oder Kompensationen. Wenn Anteile ausgegeben werden, können diese nicht zurückgenommen oder umgewandelt werden bis alle Details zur Registrierung und AML/CFT-Dokumente des Anteilsinhabers vollständig sind. Die Zeichnung der Anteile kann auch indirekt, also durch eine dritte Partei, durchgeführt werden. In diesem Fall ist es dem Fond...
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Händler verpflichtet sich, Comercia Global Payments die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Comercia Global Payments benötigt, um den Kunden zu identifizieren und die in den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegten Sorgfaltspflichten unter Beachtung der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen von Comercia Global Payments anzuwenden. Der Händler ist außerdem verpflichtet, jede Änderung in Bezug auf die bei der Registrierung angegebenen Informationen mitzuteilen, um diese Informationen und Unterlagen zu aktualisieren.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität investieren, die möglicherweise mit einer höheren Kursvolatilität und einem höheren Risiko behaftet sind als Wertpapiere mit „Investment Grade“-Bewertung. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität.