Common use of Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Clause in Contracts

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente der FMA im Rahmen des Autorisierungsverfahrens vorgelegt. Die FMA würdigt dabei nur diejenigen Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des AIFMG / AIFMV betreffen. Aus diesem Grund ist der auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ (falls vorhanden) nicht Gegenstand der Tätigkeit der FMA.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag