Common use of Sponsoring Clause in Contracts

Sponsoring. Bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn oder am Ende auf die Finan- zierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder anstelle des Namens des Spon- sors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke, ein anderes Symbol des Sponsors, ein Hinweis auf seine Produkte oder Dienstleistungen oder ein entspre- chendes unterscheidungskräftiges Zeichen eingeblendet werden.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien

Sponsoring. Bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn oder am Ende auf die Finan- zierung Finanzie- rung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener an- gemessener Weise deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder anstelle des Namens des Spon- sors Sponsors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke, ein anderes Symbol des Sponsors, ein Hinweis auf seine Produkte oder Dienstleistungen oder ein entspre- chendes entsprechendes unterscheidungskräftiges Zeichen eingeblendet werden.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien