Standardrouter Musterklauseln

Standardrouter. Bei A1 Business Glasfaser Internet 1000 ist standardmäßig die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router bleibt im Eigentum der A1 und wird dem Kunden als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Dem Kunden wird standardmäßig eine statische öffentliche IP-Adresse zugewiesen (siehe Punkt 1.1.5). Der Router wird dem Kunden in der Standardkonfiguration NAT eingerichtet. Auf Wunsch können Ports für den Zugriff aus dem Internet auf die entsprechenden Server/Clients in das Firmennetzwerk zugelassen werden ("Portforwarding"). Bei ausgehender IP- Kommunikation werden alle privaten IP Adressen auf die eine statische öffentliche IP- Adresse übersetzt. Optional kann auch zusätzlich das Routing konfiguriert werden. Hierfür ist eine Bestellung des Zusatzoptionen-Pakets A1 Fixed Static IP notwendig. Der A1 Router stellt je nach Zusatzoptions-Bestellung die öffentliche(n) IP-Adresse(n) einer Firewall/Server/Clients zur Verfügung. Ein Direktzugriff auf diese Geräte aus dem Internet ist somit möglich. Die Firewall des A1 Routers kann auch in dieser Router Konfiguration unbefugte Zugriffsversuche aus dem Internet auf das Firmennetzwerk verhindern. Zugriffe aus dem Internet können aber auf Wunsch - selektiv oder uneingeschränkt –auch zugelassen werden ("Freigaben"). Aus techn. Gründen ist für die Nutzung jeder statischen öffentlichen IP-Adresse stets auch eine eindeutige MAC-Adresse notwendig. Bei manchen Firewall-Produkten kann hierfür eine vom Standard abweichende Konfiguration notwendig sein (sog. SubInterfaces mit virtuelle MAC-Adressen). Die bei Herstellung oder einer späteren Service-Interaktion erstellte Router-Konfiguration wird von A1 (verschlüsselt) auf dem mitgelieferten Datenträger (z.B. A1 USB-Stick) gesichert. Der Datenträger darf nicht vom Router entfernt werden. Selbstdurchgeführte Änderungen sollten ebenfalls am Datenträger (mit dem Router-Kennwort verschlüsselt) gesichert werden. Bei einer etwaigen Wiederherstellung des Routers wird von A1 stets die letzte Version der Router-Konfiguration, die am Datenträger gesichert ist, verwendet. Bei fehlender Datensicherung wird die Wiederherstellung der Konfiguration nach Aufwand verrechnet. Neben dem Ethernet-Interface verfügt der Standardrouter bei A1 Business Glasfaser Internet 1000 auch über eine WLAN-Funktionalität. WLAN (=Wireless Lokal Area Network) ist ein lokales Netz, welches ohne Kabel...
Standardrouter. Standardmäßig ist die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router bleibt im Eigentum der XXX.XX GMBH und wird mit einer Standardkonfiguration dem Kunden als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt.
Standardrouter. Standardmäßig ist die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router bleibt im Eigentum der Telekom Austria und wird mit ei- ner Standardkonfiguration dem Kunden als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Wahlmöglichkeit zwischen den Routerkonfigu- rationsarten gem. Punkt 2.9. Erfolgt keine Angabe, wird Routing konfiguriert.
Standardrouter. Bei A1 Festnetz-Internet Business ist standardmäßig die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router bleibt im Eigentum der A1 Telekom Austria und wird mit einer Standardkonfiguration dem Kunden als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Zugangsdaten werden dem Kunden nicht mitgeteilt, die Authentifizierung erfolgt automatisch durch den Router. Dem Kunden werden standardmäßig bis zu vier fixe IP-Adresse(n) zugewiesen. Sollte der Kunde weitere IP-Adressen benötigen (max. 8er Subnet), so kann er diese unter Angabe von Gründen bei RIPE mit Xxxxxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx beantragen. Der Kunde hat die Wahlmöglichkeit zwischen einer Standardkonfiguration Basic Secure und Routing. Mit der Funktion dynamisches PAT (Port Address Translation) auf dem Router werden die privaten IP-Adressen des LAN bei aktivem Verbindungsaufbau auf eine fixe offizielle IP-Adresse gemapped. Damit ist sichergestellt, dass die PC’s des Kunden nicht aus dem Internet erreicht werden können (Zugriffschutz aus dem Internet), da sie aus dem Internet nicht adressierbar sind. Einschränkung: Es können keine Server die aus dem Internet erreichbar sein sollen (Web, Mail,...) im LAN betrieben werden. Durch PAT (Port Address Translation) kann es bei TCP/UDP Protokollen zu Beeinträchtigungen bzw. nicht Verwendbarkeit dieser Anwendungen kommen: z.B.: PASV FTP (Passive File Transfer Protocol), IRC (Internet Relay Chat), RAUDIO(PNA), RTSP (Real Time Stream Control Protocol) Bei Routing besteht für den Kunden die Möglichkeit direkt auf die einzelnen Server aus dem Internet zugreifen zu können. Der beim Kunden installierte Router bekommt LAN- seitig in der Regel ein 4er Subnet offizieller fixer IP-Adressen zugewiesen. Von diesem Subnet wird eine IP-Adresse für das LAN-Interface am Router verwendet und eine IP- Adresse kann der Kunde beliebig verwenden z.B. für eine Firewall, einen Proxyserver oder seinen Mailserver. Es wird kein NAT oder PAT am Router konfiguriert.
Standardrouter. Bei Business Net ist standardmäßig die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router bleibt im Eigentum der A1 Telekom Austria und wird mit einer Standardkonfiguration dem Kunden als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Standardrouter. Bei A1 Business Network Mobil Power ist standardmäßig die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router wird dem Kunden mit einer individuellen Konfiguration als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Zugangsdaten werden dem Kunden nicht mitgeteilt, die Authentifizierung erfolgt automatisch durch den Router. HINWEIS: Um einen raschen Support im Fehlerfall oder bei Änderungswünschen der Konfiguration durch den Kunden gewährleisten zu können, richtet A1 einen Remote-Zugang ein, über den nur definierte Rechner (Support-Team) der A1 Zugang haben. Der Remote-Zugang erfolgt mittels eines vom Internet- Zugang des Kunden getrennten Management-Netzes (separiertes VLAN).

Related to Standardrouter

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.