Standreinigung Musterklauseln

Standreinigung. Servicepartner: MRG Dienstleistungen GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Tel.: +00 00 0000 0000 Fax: +00 00 0000 0000 xxxx@xxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx T. Stand cleaning Service partner: MRG Dienstleistungen GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Tel.: +00 00 0000 0000 Fax: +00 00 0000 0000 xxxx@xxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Standreinigung. Grafik, Beschilderung und Werbetechnik
Standreinigung. Der Aussteller ist für die Reinigung seiner Ausstellungsfläche selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten während der Dauer der Ausstellung spätestens eine Viertelstunde vor Öffnung der Ausstellung und eine Stunde nach Schliessung der Ausstellung abgeschlossen zu haben. Der Aussteller verpflichtet sich, bei der Rei- nigung nur biologisch abbaubare Reinigungsprodukte zu verwenden. Flüssigkeiten, Substanzen oder sonstige Stoffe, die zur Reinigung des Standes bzw. zur Reinigung, zum Betrieb und zum Unterhalt der Aus- stellungsgüter unumgänglich notwendig sind, und nicht biologisch abbaubar sind, sind so fach- und sachgerecht einzusetzen, dass um- weltschädigende Einwirkungen unterbleiben. Restbestände ein- schliesslich verwendeter Hilfsmittel sind als Sonderabfälle fachge- recht durch den Aussteller zu entsorgen. Reinigungsmittel, die ge- sundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind nur im Ausnah- mefall und vorschriftsgemäss zu verwenden.
Standreinigung. Die tägliche Standreinigung ist Sache des Ausstellers und hat vor der tägli- chen Öffnungszeit der Ausstellung für Besucher beendet zu sein. Diese Ar- beit kann selbst ausgeführt oder ge- gen Verrechnung dem Reinigungs- dienst der Messe übertragen werden.
Standreinigung. Q. Sprinkler systems/fire protection