Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalender- jahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektro- nisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsver- tragsbereich.
Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
Statistik. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Entwicklung besserer statistischer Methoden und Programme im Einklang mit den international anerkannten Normen, einschließlich bei der Aufstellung, Bearbeitung, Qualitätskontrolle und Verbreitung von Statistiken zur Schaffung von Indikatoren mit einer höheren Vergleichbarkeit zwischen den Vertragsparteien, zusammenzuarbeiten, um die Anforderungen der statistischen Daten in den unter dieses Abkommen fallenden Bereichen ermitteln zu können. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die bilaterale Zusammenarbeit zur Verwirklichung dieser Ziele sinnvoll ist.
Statistik. (1) Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit in statistischen Fragen und leisten damit einen Beitrag zur Verwirklichung des langfristigen Ziels, rechtzeitig international vergleichbare, zuverlässige statistische Daten bereitzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass nachhaltige, effiziente und fachlich unabhängige Statistiksysteme Informationen liefern, die für die Bürger, Unternehmen und Entscheidungsträger der Vertragsparteien relevant sind und sie in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Vertragsparteien tauschen unter anderem Informationen und Xxxxxxxxxx aus und entwickeln die Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der bereits gesammelten Erfahrungen weiter. Mit der Zusammenarbeit werden folgende Ziele verfolgt:
Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch geführte Sta- tistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
Statistik. 1 Die Auftraggeber / Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
Statistik. 1) Das Palliative-Care-Team ist verpflichtet, an Auswertungen mitzuwirken. Hierzu übermittelt es auf Anfrage halbjährlich folgende Kennzahlen:
Statistik. 10. Überblick der Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens
Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres zu- handen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) eine elektronisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
Statistik. Artikel 41