Common use of Stellvertretung durch eine andere Person Clause in Contracts

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Aus- übung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 10 A.1.1 Was ist versichert? 10 A.1.2 Wer ist versichert? 10 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11 A.1.5 Was ist nicht versichert? 11 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 A.2.1 Was ist versichert? 11 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 Wer ist versichert? 14 A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14 A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der Kaskoversicherung 15 A.2.10 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 16 A.2.18 Was ist nicht versichert? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 A.3 Pannenhilfe – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 A.3.1 Was ist versichert? 17 A.3.2 Wer ist versichert? 17 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 A.3.7 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 18 A.3.9 Verpflichtung Dritter 18

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Samples: KFZ Versicherung

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages Vertrags durch eine andere Person Per- son vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- pflichtAnzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Aus- übung Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters Stellvertre- ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 1011 A.1.1 Was ist versichert? 10 11 A.1.2 Wer ist versichert? 10 12 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 12 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11 12 A.1.5 Was ist nicht versichert? 11 12 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 13 A.2.1 Was ist versichert? 11 13 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 A.2.3 Wer ist versichert? 14 A.2.5 16 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 16 A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14 A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der Kaskoversicherung 15 A.2.10 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)im Schadenfall? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungs- verschiedenheit über die Schadenhöhe 18 A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 18 A.2.8 Können wir unsere Leistung zurückfordernvom Fahrer zurück- fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 16 A.2.18 18 A.2.9 Was ist nicht versichert? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 18 A.3 Pannenhilfe Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 18 A.3.1 Was ist versichert? 17 18 A.3.2 Wer ist versichert? 17 18 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 18 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 19 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 Begriffsdefinitionen 19 A.3.6 Was leisten wir beim Schutzbrief? 19 A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 A.3.7 19 A.3.8 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 21 A.3.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 18 A.3.9 Aufwendungen 21 A.3.10 Verpflichtung Dritter 1821

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Samples: KFZ Versicherung

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich bezuglich der Anzeige- pflichtAnzeigepflicht, des RücktrittsRucktritts, der KündigungKundigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für Aus- schlussfrist fur die Aus- übung Ausubung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist Arg- list zu berücksichtigenberucksichtigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht Anzeige- pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte * Auf die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungenuns gemäß § 19 VVG zustehenden Rechte zur Kündigung und Vertragsanpassung verzichten wir, sofern die Anzeigepflichtverletzung schuldlos erfolgt ist. Seite X.0 XxxDieses Recht bleibt bestehen für die Sparausfall-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für SchädenVersicherung, die Sie Unfall-Versicherung und die Kinder-Unfallversicherung der Bayerischen, sofern abgeschlossen. BU PROTECT Komfort Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Versicherung mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 10 A.1.1 erweiterten Leistungen (18N07, Stand 03/2018) Inhaltsverzeichnis Leistung § 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 § 2 Was ist versichertBerufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 2 § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 5 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 6 § 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 6 § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 7 § 7 Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss? 8 § 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird 8 § 9 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? 9 § 10 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? 9 § 11 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung? 10 A.1.2 Wer ist versichert§ 12 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 10 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)§ 13 Wer erhält die Leistung? 11 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz10 § 14 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten? 11 A.1.5 10 § 15 Was ist nicht versichert? 11 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 A.2.1 Was ist versichert? 11 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 Wer ist versichert? 14 A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14 A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der Kaskoversicherung 15 A.2.10 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückforderngeschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht selbst gefahren sindrechtzeitig zahlen? 10 Kündigung und Beitragsfreistellung § 16 A.2.18 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? 11 Sonstige Vertragsbestimmungen § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? 12 § 18 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? 12 § 19 Xxxxxx weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 12 § 20 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? 13 § 21 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich? 13 § 22 Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen bei Zahlungsschwierigkeiten? 14 § 23 Ist der Versicherer zu einer Anpassung des Beitrags berechtigt? 14 § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 14 § 25 Wo ist der Gerichtsstand? 14 § 26 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? 14 B 550148 (03.18) Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Beitragsfreistellung Ihres Vertrages 16 BU PROTECT Komfort Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Versicherung mit erweiterten Leistungen (18N07, Stand 03/2018) Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. § 1 Welche Leistungen erbringen wir? Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit (1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, auf de- ren Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungsdauer berufsunfähig (siehe § 2 Absatz 1), erbringen wir folgende Leistungen: a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Endet die Beitrags- zahlungsdauer vor der Leistungsdauer, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich. c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik: Wurde eine planmäßige Erhöhung der Rente im Leis- tungsfall (Leistungsdynamik) vereinbart, wird wäh- rend der Berufsunfähigkeit die vor Eintritt der Berufs- unfähigkeit versicherte Rente unabhängig von den je- weils festgesetzten Überschussanteilsätzen (vgl. § 3) jährlich um den hierfür vereinbarten Prozentsatz er- höht. Die Erhöhung der Rente erfolgt jeweils zum Versicherungsjahrestag. Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb des- sen Versicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebe- dürftigkeit (2) Wird die versicherte Person während der Versicherungs- dauer berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit (vgl. § 2 Absatz 14 bis 17), ohne dass Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 13 vorliegt, erbringen wir die Versi- cherungsleistungen gemäß Absatz 1, auch wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt. Weitere Regelungen zu unseren Leistungen (3) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfä- higkeit eingetreten ist. Sie müssen uns die Berufsunfähig- keit in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. (4) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung endet, - wenn Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- gen nicht mehr vorliegt, - bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spä- testens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das Aus- maß von einem Pflegepunkt sinkt (vgl. § 2 Absatz 15 und 16), - wenn die versicherte Person stirbt oder - bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer. Erlischt der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und Befreiung von der Beitragszahlungspflicht vor Ablauf der Versicherungsdauer, besteht wieder Versicherungs- schutz in Höhe der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ver- sicherten Rente. (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer eine Berufs- unfähigkeit angezeigt, die vor Ablauf der Versicherungs- dauer eingetreten ist, entsteht ein Leistungsanspruch aus dem Vertrag, sofern die Leistungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Entsprechendes gilt für den Fall, dass eine innerhalb der Versicherungsdauer fällig gewordene Leistung infolge Wegfalls der Leistungsvoraussetzung erloschen ist und nach Ablauf der Versicherungsdauer eine erneute Berufsunfähigkeit angezeigt wird, die ihren Ursprung in der ersten Berufsunfähigkeit hat. Der An- spruch auf Versicherungsleistungen entsteht zu dem im Absatz 3 genannten Zeitpunkt. (6) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungs- pflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter ent- richten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen. Auf Antrag werden wir Ihnen diese Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht stunden und hierfür keine Stun- dungszinsen erheben. Sollten wir Ihren Leistungsanspruch nicht anerkennen, sind die gestundeten Beiträge nachzuzahlen. Die ge- stundeten Beiträge können durch eine Vertragsände- rung oder durch eine Verrechnung mit einem Guthaben oder vorhandenen Überschüssen ausgeglichen werden. Auf Antrag können die gestundeten Beiträge auch zins- los in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gezahlt werden. (7) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. (8) Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus. (9) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteili- gung ergeben (siehe § 3). § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen? (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Berufsfähigkeit die Versi- cherung abgeschlossen ist) infolge Krankheit, Körperver- letzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zu- letzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nicht versichert? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über mehr zu min- destens 50 % ausüben kann und auch keine andere Tä- tigkeit konkret ausübt (konkrete Verweisung), die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 A.3 Pannenhilfe – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 A.3.1 Was ist versichert? 17 A.3.2 Wer ist versichert? 17 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 A.3.7 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 18 A.3.9 Verpflichtung Dritter 18ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Auf eine abstrakte Verweisung verzichten wir.

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Samples: Empfangsbestätigung

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich bezuglich der Anzeige- pflichtAnzeigepflicht, des RücktrittsRucktritts, der KündigungKundigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für Aus- schlussfrist fur die Aus- übung Ausubung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist Arg- list zu berücksichtigenberucksichtigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht Anzeige- pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte * Auf die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungenuns gemäß § 19 VVG zustehenden Rechte zur Kündigung und Vertragsanpassung verzichten wir, sofern die Anzeigepflichtverletzung schuldlos erfolgt ist. Seite X.0 XxxDieses Recht bleibt bestehen für die Sparausfall-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für SchädenVersicherung, die Unfall-Versicherung und die Kinder-Unfallversicherung der Bayerischen, sofern abgeschlossen. (18F03, Stand 07/2017) mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 10 A.1.1 als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Allgemeinen Bedingungen ergebenden Rechte und Pflichten gelten für den Versi- cherungsnehmer; einzelne Vorschriften auch für die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist). § 1 Was ist versicherteine fondsgebundene Rentenversicherung? 10 A.1.2 Wer ist versichert2 § 2 Welche Leistungen erbringen wir? 10 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)2 § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 11 A.1.4 In welchen Ländern besteht 3 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 11 A.1.5 5 § 5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ -Stoffen? 5 § 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 5 § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 5 § 8 Was ist nicht versichert? 11 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 A.2.1 Was ist versichert? 11 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 Wer ist versichert? 14 A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14 A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der Kaskoversicherung 15 A.2.10 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückfordernbeachten, wenn Sie nicht selbst gefahren sindeine Leistung verlangt wird? 16 A.2.18 Was ist nicht versichert6 § 9 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über 7 § 10 Wer erhält die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 A.3 Pannenhilfe – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 A.3.1 Was ist versichertLeistung? 17 A.3.2 Wer ist versichert? 17 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 A.3.7 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 18 A.3.9 Verpflichtung Dritter 187

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Samples: Empfangsbestätigung Über Die Ihnen Ausgehändigten Unterlagen

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages Vertrags durch eine andere Person Per- son vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- pflichtAnzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Aus- übung Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters Stellvertre- ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 10. A.1.1 Was ist versichert? 10 8 A.1.2 Wer ist versichert? 10 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 9 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11 9 A.1.5 Was ist nicht versichert? 11 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 9 A.2.1 Was ist versichert? 11 9 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12 10 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 Wer ist versichert? 14 A.2.5 10 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 10 A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlustim Schadenfall? 14 10 A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der Kaskoversicherung 15 A.2.10 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 16 A.2.18 11 A.2.9 Was ist nicht versichert? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 A.3 Pannenhilfe – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 11 A.3.1 Was ist versichert? 17 12 A.3.2 Wer ist versichert? 17 12 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 Versicherungssumme, Höchstzahlung 12 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 12 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 A.3.7 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 18 A.3.9 Verpflichtung Dritter 1812

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- pflichtAnzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Aus- übung Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 10. A.1.1 Was ist versichert? 10 15 A.1.2 Wer ist versichert? 10 16 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 16 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11 17 A.1.5 Was ist nicht versichert? 11 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 17 A.2.1 Was ist versichert? 11 18 A.2.1.1 Ihr Fahrzeug 18 A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände 18 A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 19 A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12 A.2.3 19 A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 20 A.2.3 Wer ist versichert? 14 A.2.5 21 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 21 A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 21 A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14 A.2.7 21 A.2.5.2 GAP-Versicherung bei Leasingfahrzeugen 23 A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der 23 A.2.5.4 Was leisten wir bei einer Kaskoversicherung 15 A.2.10 mit Werkstattservice? 24 A.2.5.5 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 24 A.2.5.6 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 24 A.2.5.7 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 24 A.2.5.8 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 24 A.2.5.9 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 24 A.2.5.10 Selbstbeteiligung 25 A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe 25 A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 25 A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 16 A.2.18 25 A.2.9 Was ist nicht versichert? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 A.3 Pannenhilfe – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 26 A.3.1 Was ist versichert? 17 26 A.3.2 Wer ist versichert? 17 26 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 27 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 27 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 27 A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 27 A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod oder Notlagen auf einer Reise ab 50 km Entfernung 28 A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 29 A.3.9 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 31 A.3.10 Anrechnung ersparter AufwendungenAufwendungen 31 A.3.11 Verpflichtung Dritter 31 A.4.1 Was ist versichert? 32 A.4.2 Wer ist versichert? 32 A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 32 A.4.4 Welche Leistungen umfasst die FahrerPlusProtect? 32 A.4.5 Leistungen nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen 32 A.4.6 Pauschalleistungen 33 A.4.7 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen? 34 A.4.8 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 18 A.3.9 Verpflichtung Dritter 1834 A.4.9 Was ist nicht versichert? 34 A.4.10 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? 36 A.4.11 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 36 A.4.12 Welche Pflichten haben Sie im Xxxxxxxxxxx? 00

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung

Stellvertretung durch eine andere Person. Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages Vertrags durch eine andere Person Per- son vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- pflichtAnzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Aus- übung Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters Stell- vertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigenberücksich- tigen. Sie können sich darauf, dass die An- zeigepflicht Anzeigepflicht nicht vorsätzlich vorsätz- lich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen beachten Sie bitte die weiteren Bestimmun- gen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite X.0 XxxA Welche Leistungen umfasst YoungDriver? 8 A.1 Fahrzeugnutzung – Erweiterung bestehender Kfz-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 10Versicherungen 8 A.1.1 Was ist versichert? 10 8 A.1.2 Wer ist versichert? 10 9 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11 A.1.5 Was ist nicht versichert9 A.2 Ansammeln schadenfreier Jahre 9 A.2.1 Einstufung 9 A.2.2 Wie können Sie die SF-Klasse bei Abschluss eines eigenen Kfz-Vertrags nutzen? 11 A.2 Kaskoversicherung 9 A.3 Fahrerschutzversicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11 A.2.1 Was ist versichert? 11 A.2.2 Welche Ereignisse sind in wenn der Teilkasko versichert? 12 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13 A.2.4 Wer ist versichert? 14 A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung Fahrer verletzt oder Verlust? 14 A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 14 A.2.8 Werkstatt-Service 15 A.2.9 Zusätzliche Serviceleistungen in der Kaskoversicherung 15 A.2.10 Sachverständigenkosten 15 A.2.11 Mehrwertsteuer 15 A.2.12 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 15 A.2.13 Bis zu welcher Höhe leisten wir maximal (Höchstentschädigung)? 16 A.2.14 Selbstbeteiligung 16 A.2.15 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 16 A.2.16 Fälligkeit unserer Zahlung und Abtretung 16 A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 16 A.2.18 Was ist nicht versichert? 16 A.2.19 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17 A.2.20 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 17 A.3 Pannenhilfe – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 17 getötet wird 9 A.3.1 Was ist versichert? 17 9 A.3.2 Wer ist versichert? 17 9 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 17 9 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17 9 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 17 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? 9 A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 17 Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung 9 A.3.7 Was ist nicht versichert? 17 A.3.8 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 18 A.3.9 Verpflichtung Dritter 189 B Beginn des Vertrags und des Versicherungsschutzes 10 C Beitragszahlung 10 C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags 10 C.2 Zahlung des Folgebeitrags 10 C.3 Beitragszahlung und Versicherungsperiode 10 C.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat und dessen Beendigung 10 D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung 10 D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs? 10

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