Common use of Steuerliche Aspekte Clause in Contracts

Steuerliche Aspekte. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten steuerlichen Angelegenheiten, die von rechtlichen Schlussfolgerungen abhängig sind, die noch nicht von den Gerichten behandelt wurden, Stellung beziehen. Darüber hinaus kann nicht zugesichert werden, dass keine gesetzlichen, administrativen oder gerichtlichen Änderungen eintreten werden, die die in diesem Prospekt angegebenen steuerlichen Aspekte oder Risikofaktoren zukünftig oder rückwirkend ändern. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Steuerbehörden geprüft werden. Eine Ertragsteuerprüfung kann auch zu einer erhöhten Steuerverbindlichkeit für die Gesellschaft führen, einschließlich in Bezug auf Jahre, in denen ein Anleger kein Anteilinhaber der Gesellschaft war, und dies könnte den Nettoinventarwert der Gesellschaft reduzieren und wiederum die Rendite aller Anteilinhaber beeinflussen. Bestimmte EU-Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um eine „Finanztransaktionssteuer“ (Financial Transactions Tax, „FTT“) einzuführen, die für Transaktionen mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten gilt, wenn mindestens eine Partei der Transaktion, der Emittent der Wertpapiere oder anderen Finanzinstrumente oder der relevante Makler, in der Europäischen Union ansässig ist. Falls die FTT umgesetzt wird, kann sie zu wesentlichen Verlusten für die Gesellschaft führen, sowohl direkt durch höhere Transaktionskosten als auch indirekt durch eine verringerte Liquidität auf den Märkten für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente. Die FTT kann auch bestimmte Anlagestrategien wirtschaftlich unrentabel machen, die der Anlageverwalter anderenfalls möglicherweise verfolgt hätte, was die Fähigkeit des Anlageverwalters zur Erzielung von Renditen für die Anteilinhaber beeinträchtigen kann. Das aufsichtsrechtliche oder Steuerumfeld für Derivate und damit zusammenhängende Instrumente befindet sich in der Entwicklung und kann Gegenstand staatlicher oder gerichtlicher Maßnahmen sein, die sich auf den Wert oder die Liquidität von Anlagen, die (direkt oder indirekt) von der Gesellschaft gehalten werden, oder auf die Fähigkeit der Gesellschaft, die Hebelung zu erzielen, die sie ansonsten erzielen würde, auswirken können. Wenn die Gesellschaft in Wertpapiere investiert, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellensteuer unterliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass nicht infolge von Änderungen der geltenden Gesetze, Abkommen oder Bestimmungen oder deren Auslegung künftig eine Steuer einbehalten wird. Die Gesellschaft bekommt diese Quellensteuer nicht erstattet, und jegliche Änderung würde negative Auswirkungen auf den Nettoinventarwert der Anteile haben. Wenn die Gesellschaft Wertpapiere leerverkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Quellensteuer unterliegen, spiegelt der erhaltene Preis die Quellensteuerverbindlichkeit des Käufers wider. Wenn diese Wertpapiere zukünftig nicht mehr der Quellensteuer unterliegen, kommt dies dem Käufer und nicht der Gesellschaft zugute.

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Samples: doc.morningstar.com, dl.avl-investmentfonds.de, dl.avl-investmentfonds.de

Steuerliche Aspekte. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten steuerlichen Angelegenheiten, die von rechtlichen Schlussfolgerungen Schlussfolge- rungen abhängig sind, die noch nicht von den Gerichten behandelt wurden, Stellung beziehen. Darüber hinaus kann nicht zugesichert werden, dass keine gesetzlichen, administrativen oder gerichtlichen Änderungen Ände- rungen eintreten werden, die die in diesem Prospekt angegebenen steuerlichen Aspekte oder Risikofaktoren Risikofak- toren zukünftig oder rückwirkend ändern. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Steuerbehörden geprüft werden. Eine Ertragsteuerprüfung Ertragsteuerprü- fung kann auch zu einer erhöhten Steuerverbindlichkeit für die Gesellschaft führen, einschließlich in Bezug Be- zug auf Jahre, in denen ein Anleger kein Anteilinhaber der Gesellschaft war, und dies könnte den Nettoinventarwert Netto- inventarwert der Gesellschaft reduzieren und wiederum die Rendite aller Anteilinhaber beeinflussen. Bestimmte EU-Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um eine „Finanztransaktionssteuer“ (Financial Finan- cial Transactions Tax, „FTT“) einzuführen, die für Transaktionen mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten Finan- zinstrumenten gilt, wenn mindestens eine Partei der Transaktion, der Emittent der Wertpapiere oder anderen an- deren Finanzinstrumente oder der relevante Makler, in der Europäischen Union ansässig ist. Falls die FTT umgesetzt wird, kann sie zu wesentlichen Verlusten für die Gesellschaft führen, sowohl direkt durch höhere Transaktionskosten als auch indirekt durch eine verringerte Liquidität auf den Märkten für Wertpapiere Wert- papiere und andere Finanzinstrumente. Die FTT kann auch bestimmte Anlagestrategien wirtschaftlich unrentabel machen, die der Anlageverwalter anderenfalls möglicherweise verfolgt hätte, was die Fähigkeit Fähig- keit des Anlageverwalters zur Erzielung von Renditen Xxxxxxxx für die Anteilinhaber beeinträchtigen kann. Das aufsichtsrechtliche oder Steuerumfeld für Derivate und damit zusammenhängende Instrumente befindet be- findet sich in der Entwicklung und kann Gegenstand staatlicher oder gerichtlicher Maßnahmen sein, die sich auf den Wert oder die Liquidität von Anlagen, die (direkt oder indirekt) von der Gesellschaft gehalten werden, oder auf die Fähigkeit der Gesellschaft, die Hebelung zu erzielen, die sie ansonsten erzielen würde, auswirken können. Wenn die Gesellschaft in Wertpapiere investiert, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellensteuer unterliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass nicht infolge von Änderungen der geltenden Gesetze, Abkommen oder Bestimmungen oder deren Auslegung künftig eine Steuer einbehalten wird. Die Gesellschaft Gesell- schaft bekommt diese Quellensteuer nicht erstattet, und jegliche Änderung würde negative Auswirkungen auf den Nettoinventarwert der Anteile haben. Wenn die Gesellschaft Wertpapiere leerverkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Quellensteuer unterliegen, spiegelt der erhaltene Preis die Quellensteuerverbindlichkeit Quellensteuer- verbindlichkeit des Käufers wider. Wenn diese Wertpapiere zukünftig nicht mehr der Quellensteuer unterliegenun- terliegen, kommt dies dem Käufer und nicht der Gesellschaft zugute.

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Samples: www.assetstandard.com, doc.morningstar.com

Steuerliche Aspekte. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten steuerlichen Angelegenheiten, die von rechtlichen Schlussfolgerungen abhängig sind, die noch nicht von den Gerichten behandelt wurden, Stellung beziehen. Darüber hinaus kann nicht zugesichert werden, dass keine gesetzlichen, administrativen oder gerichtlichen Änderungen eintreten werden, die die in diesem Prospekt angegebenen steuerlichen Aspekte oder Risikofaktoren zukünftig oder rückwirkend ändern. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Steuerbehörden geprüft geprüf t werden. Eine Ertragsteuerprüfung kann auch zu einer erhöhten Steuerverbindlichkeit für die Gesellschaft führen, einschließlich in Bezug auf Jahre, in denen ein Anleger kein Anteilinhaber der Gesellschaft war, und dies könnte den Nettoinventarwert der Gesellschaft reduzieren und wiederum die Rendite aller Anteilinhaber beeinflussen. Bestimmte EU-Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um eine „Finanztransaktionssteuer“ (Financial Transactions Tax, „FTT“) einzuführen, die für Transaktionen mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten gilt, wenn mindestens eine Partei der Transaktion, der Emittent der Wertpapiere oder anderen Finanzinstrumente oder der relevante Makler, in der Europäischen Union ansässig ist. Falls die FTT umgesetzt wird, kann sie zu wesentlichen Verlusten für die Gesellschaft führen, sowohl direkt durch höhere Transaktionskosten als auch indirekt durch eine verringerte Liquidität auf den Märkten für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente. Die FTT kann auch bestimmte Anlagestrategien wirtschaftlich unrentabel machen, die der Anlageverwalter anderenfalls möglicherweise verfolgt hätte, was die Fähigkeit des Anlageverwalters zur Erzielung von Renditen für die Anteilinhaber beeinträchtigen kann. Das aufsichtsrechtliche oder Steuerumfeld für Derivate und damit zusammenhängende Instrumente befindet sich in der Entwicklung und kann Gegenstand staatlicher oder gerichtlicher Maßnahmen sein, die sich auf den Wert oder die Liquidität von Anlagen, die (direkt oder indirekt) von der Gesellschaft gehalten werden, oder auf die Fähigkeit der Gesellschaft, die Hebelung zu erzielen, die sie ansonsten erzielen würde, auswirken können. Wenn die Gesellschaft in Wertpapiere investiert, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellensteuer unterliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass nicht infolge von Änderungen der geltenden Gesetze, Abkommen oder Bestimmungen oder deren Auslegung künftig eine Steuer einbehalten wird. Die Gesellschaft bekommt diese Quellensteuer nicht erstattet, und jegliche Änderung würde negative Auswirkungen auf den Nettoinventarwert der Anteile haben. Wenn die Gesellschaft Wertpapiere leerverkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Quellensteuer unterliegen, spiegelt der erhaltene Preis die Quellensteuerverbindlichkeit des Käufers wider. Wenn diese Wertpapiere zukünftig nicht mehr der Quellensteuer unterliegen, kommt dies dem Käufer und nicht der Gesellschaft zugute.

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Steuerliche Aspekte. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten steuerlichen Angelegenheiten, die von rechtlichen Schlussfolgerungen Schlussfol- gerungen abhängig sind, die noch nicht von den Gerichten behandelt wurden, Stellung beziehen. Darüber Dar- über hinaus kann nicht zugesichert werden, dass keine gesetzlichen, administrativen oder gerichtlichen Änderungen eintreten werden, die die in diesem Prospekt angegebenen steuerlichen Aspekte oder Risikofaktoren Ri- sikofaktoren zukünftig oder rückwirkend ändern. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Steuerbehörden geprüft werden. Eine Ertragsteuerprüfung Ertragsteuerprü- fung kann auch zu einer erhöhten Steuerverbindlichkeit für die Gesellschaft führen, einschließlich einschliesslich in Bezug auf Jahre, in denen ein Anleger kein Anteilinhaber der Gesellschaft war, und dies könnte den Nettoinventarwert der Gesellschaft reduzieren und wiederum die Rendite aller Anteilinhaber beeinflussenbeeinflus- sen. Bestimmte EU-Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um eine „Finanztransaktionssteuer“ (Financial Fi- nancial Transactions Tax, „FTT“) einzuführen, die für Transaktionen mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten gilt, wenn mindestens eine Partei der Transaktion, der Emittent der Wertpapiere oder anderen Finanzinstrumente oder der relevante Makler, in der Europäischen Union ansässig ist. Falls die FTT umgesetzt wird, kann sie zu wesentlichen Verlusten für die Gesellschaft führen, sowohl direkt durch höhere Transaktionskosten als auch indirekt durch eine verringerte Liquidität auf den Märkten Märk- ten für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente. Die FTT kann auch bestimmte Anlagestrategien wirtschaftlich unrentabel machen, die der Anlageverwalter anderenfalls möglicherweise verfolgt hätte, was die Fähigkeit des Anlageverwalters zur Erzielung von Renditen für die Anteilinhaber beeinträchtigen kann. Das aufsichtsrechtliche oder Steuerumfeld für Derivate und damit zusammenhängende Instrumente befindet be- findet sich in der Entwicklung und kann Gegenstand staatlicher oder gerichtlicher Maßnahmen Massnahmen sein, die sich auf den Wert oder die Liquidität von Anlagen, die (direkt oder indirekt) von der Gesellschaft gehalten werden, oder auf die Fähigkeit der Gesellschaft, die Hebelung zu erzielen, die sie ansonsten erzielen würde, auswirken können. Wenn die Gesellschaft in Wertpapiere investiert, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellensteuer unterliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass nicht infolge von Änderungen der geltenden GesetzeGe- setze, Abkommen oder Bestimmungen oder deren Auslegung künftig eine Steuer einbehalten wird. Die Gesellschaft bekommt diese Quellensteuer nicht erstattet, und jegliche Änderung würde negative Auswirkungen Aus- wirkungen auf den Nettoinventarwert der Anteile haben. Wenn die Gesellschaft Wertpapiere leerverkauftleerver- kauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Quellensteuer unterliegen, spiegelt der erhaltene Preis die Quellensteuerverbindlichkeit des Käufers wider. Wenn diese Wertpapiere zukünftig nicht mehr der Quellensteuer Quel- lensteuer unterliegen, kommt dies dem Käufer und nicht der Gesellschaft zugute.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Steuerliche Aspekte. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten steuerlichen Angelegenheiten, die von rechtlichen Schlussfolgerungen Schlussfol- gerungen abhängig sind, die noch nicht von den Gerichten behandelt wurden, Stellung beziehen. Darüber Dar- über hinaus kann nicht zugesichert werden, dass keine gesetzlichen, administrativen oder gerichtlichen Änderungen eintreten werden, die die in diesem Prospekt angegebenen steuerlichen Aspekte oder Risikofaktoren Ri- sikofaktoren zukünftig oder rückwirkend ändern. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Steuerbehörden geprüft werden. Eine Ertragsteuerprüfung Ertragsteuerprü- fung kann auch zu einer erhöhten Steuerverbindlichkeit für die Gesellschaft führen, einschließlich in Bezug auf Jahre, in denen ein Anleger kein Anteilinhaber der Gesellschaft war, und dies könnte den Nettoinventarwert der Gesellschaft reduzieren und wiederum die Rendite aller Anteilinhaber beeinflussenbeeinflus- sen. Bestimmte EU-Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um eine „Finanztransaktionssteuer“ (Financial Fi- nancial Transactions Tax, „FTT“) einzuführen, die für Transaktionen mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten gilt, wenn mindestens eine Partei der Transaktion, der Emittent der Wertpapiere oder anderen Finanzinstrumente oder der relevante Makler, in der Europäischen Union ansässig ist. Falls die FTT umgesetzt wird, kann sie zu wesentlichen Verlusten für die Gesellschaft führen, sowohl direkt durch höhere Transaktionskosten als auch indirekt durch eine verringerte Liquidität auf den Märkten Märk- ten für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente. Die FTT kann auch bestimmte Anlagestrategien wirtschaftlich unrentabel machen, die der Anlageverwalter anderenfalls möglicherweise verfolgt hätte, was die Fähigkeit des Anlageverwalters zur Erzielung von Renditen für die Anteilinhaber beeinträchtigen kann. Das aufsichtsrechtliche oder Steuerumfeld für Derivate und damit zusammenhängende Instrumente befindet be- findet sich in der Entwicklung und kann Gegenstand staatlicher oder gerichtlicher Maßnahmen sein, die sich auf den Wert oder die Liquidität von Anlagen, die (direkt oder indirekt) von der Gesellschaft gehalten werden, oder auf die Fähigkeit der Gesellschaft, die Hebelung zu erzielen, die sie ansonsten erzielen würde, auswirken können. Wenn die Gesellschaft in Wertpapiere investiert, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellensteuer unterliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass nicht infolge von Änderungen der geltenden GesetzeGe- setze, Abkommen oder Bestimmungen oder deren Auslegung künftig eine Steuer einbehalten wird. Die Gesellschaft bekommt diese Quellensteuer nicht erstattet, und jegliche Änderung würde negative Auswirkungen Aus- wirkungen auf den Nettoinventarwert der Anteile haben. Wenn die Gesellschaft Wertpapiere leerverkauftleerver- kauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Quellensteuer unterliegen, spiegelt der erhaltene Preis die Quellensteuerverbindlichkeit des Käufers wider. Wenn diese Wertpapiere zukünftig nicht mehr der Quellensteuer Quel- lensteuer unterliegen, kommt dies dem Käufer und nicht der Gesellschaft zugute.

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