Kontoinhaber Musterklauseln

Kontoinhaber. (1) Konten werden nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland und auf eigene Rechnung geführt. Das Konto darf nur privat genutzt werden, d.h. eine Verwendung als Geschäftskonto durch Freiberufler, Gewerbetreibende und sonstige Unternehmen ist nicht zulässig. (2) Minderjährige Kontoinhaber sind bis zur Volljährigkeit nicht verfügungsberechtigt. Die Verfügungsberechtigung steht den ge- setzlichen Vertretern zu und erlischt mit Volljährigkeit des Minder- jährigen.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.
Kontoinhaber. Das TagesGeld-Konto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbrau- cher sind natürliche Personen, die das TagesGeld-Konto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das TagesGeld-Konto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts- konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das TagesGeld-Konto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- geschlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es kann nur ein TagesGeld-Konto pro Person eröffnet werden.
Kontoinhaber. Das FestGeld­Konto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbraucher sind natürliche Personen, die das FestGeld­Konto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das FestGeld­Konto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts­ konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land­ und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das FestGeld­Konto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus­ geschlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Das FestGeld­Konto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeld­Konto im Namen des Kunden bei der GEFA BANK be­ steht oder gleichzeitig eröffnet wird (das „TagesGeld­Konto“).
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu stellen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, ohne Zustimmung und aktive Verständigung der weiteren Kontoinhaber einen Kartenantrag zu stellen, sofern die Kontoinhaber einzeln verfügungsberechtigt sind. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber.
Kontoinhaber. Ort, Datum Unterschrift
Kontoinhaber. Das TagesGeld Business-Konto wird von der GEFA BANK nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches er- öffnet. Verbraucher sind natürliche Personen, die das TagesGeld Business-Konto zu einem Zweck eröffnen, der weder ihrer gewerb- lichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient. Für die Eröffnung des TagesGeld Business-Xxxxxx ist ein Erstwohn- sitz oder ein Sitz in der Bundesrepublik Deutschland notwendig. Der Kunde hat das TagesGeld Business-Konto für seine eigene Rech- nung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- geschlossen. Es kann nur ein TagesGeld Business-Konto pro Kunde eröffnet werden. Der Kunde wird auch als „Kontoinhaber“ bezeichnet.
Kontoinhaber. Das FestGeld Business-Konto wird von der GEFA BANK nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches er- öffnet. Verbraucher sind natürliche Personen, die das FestGeld Business-Konto zu einem Zweck eröffnen, der weder ihrer gewerb- lichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient. Für die Eröffnung des FestGeld Business-Xxxxxx ist ein Erstwohn- sitz oder ein Sitz in der Bundesrepublik Deutschland notwendig. Der Kunde hat das FestGeld Business-Konto für seine eigene Rech- nung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist ausgeschlossen. Das FestGeld Business-Konto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeld Business-Konto im Namen des Kunden bei der GEFA BANK besteht oder gleichzeitig eröffnet wird (das „TagesGeld Business-Konto“). Der Kunde wird auch als „Kontoinhaber“ bezeichnet.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu stellen.
Kontoinhaber. Firmenname/-bezeichnung (gemäß Registerauszug) Adresse Kontonummer (nur bei Änderung)