Kontoinhaber. Das FestGeldKonto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbraucher sind natürliche Personen, die das FestGeldKonto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das FestGeldKonto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das FestGeldKonto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus geschlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Das FestGeldKonto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeldKonto im Namen des Kunden bei der GEFA BANK be steht oder gleichzeitig eröffnet wird (das „TagesGeldKonto“).
Kontoinhaber. (1) Konten werden nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland und auf eigene Rechnung geführt. Das Konto darf nur privat genutzt werden, d.h. eine Verwendung als Geschäftskonto durch Freiberufler, Gewerbetreibende und sonstige Unternehmen ist nicht zulässig.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.
Kontoinhaber. Das SparKonto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erst wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbraucher sind natürliche Personen, die das SparKonto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das SparKonto wird nicht für juristische Personen und sons tige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das SparKonto für eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist ausgeschlos sen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es können nur drei Sparkonten pro Person eröffnet werden. Das SparKonto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeldKonto bei der GEFA BANK besteht oder gleich zeitig eröffnet wird (das „TagesGeldKonto“).
Kontoinhaber. Das TagesGeld Business-Konto wird von der GEFA BANK nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet. Verbraucher sind natürliche Personen, die das TagesGeld Business-Konto zu einem Zweck eröffnen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruf- lichen Tätigkeit dient. Für die Eröffnung des TagesGeld Business-Xxxxxx ist ein Erstwohnsitz oder ein Sitz in der Bundesrepublik Deutschland notwendig. Der Kunde hat das TagesGeld Business-Konto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist ausgeschlossen. Es kann nur ein TagesGeld Business-Konto pro Kunde eröffnet werden. Der Kunde wird auch als „Kontoinhaber“ bezeichnet.
Kontoinhaber. Das FestGeld Business-Konto wird von der GEFA BANK nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches er- öffnet. Verbraucher sind natürliche Personen, die das FestGeld Business-Konto zu einem Zweck eröffnen, der weder ihrer gewerb- lichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient. Für die Eröffnung des FestGeld Business-Xxxxxx ist ein Erstwohn- sitz oder ein Sitz in der Bundesrepublik Deutschland notwendig. Der Kunde hat das FestGeld Business-Konto für seine eigene Rech- nung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist ausgeschlossen. Das FestGeld Business-Konto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeld Business-Konto im Namen des Kunden bei der GEFA BANK besteht oder gleichzeitig eröffnet wird (das „TagesGeld Business-Konto“). Der Kunde wird auch als „Kontoinhaber“ bezeichnet.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Soweit im Folgenden der Begriff "Kontoinhaber" verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu stellen.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber erhält eine virtuelle Bezugskarte (im Folgenden „virtuelle Karte“), wenn er ein Konto in der WU+ App eröffnet und kann die Ausstellung einer Bezugskarte (im Folgenden „physische Karte“) beantragen, wenn er ein Konto in der WU+ App eröffnet oder zu einem späteren Zeitpunkt, indem er eine physische Karte in der WU+ App bestellt.
Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenan- trag zu stellen. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der/den Bezugskarte/n entstehenden Verbind- lichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber.