Stichentscheid. Die ARAG kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn ihrer Auffassung nach die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder die Wahrnehmung der rechtli- chen Interessen mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraus- sichtlich entstehende Kostenaufwand unter Be- rücksichtigung der berechtigten Belange der Versi- chertengemeinschaft in einem groben Missverhält- nis zum angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Stichentscheid. Die ARAG kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn ihrer Auffassung nach die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder die Wahrnehmung der rechtli- chen Interessen mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraus- sichtlich entstehende Kostenaufwand unter Be- rücksichtigung der berechtigten Belange der Versi- chertengemeinschaft in einem groben Missverhält- nis zum angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
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