Stichtage Musterklauseln

Stichtage. Für viele vertragsrelevante Vorgänge gibt es maßgebliche Tage, an denen wir zum Beispiel Aufträge annehmen, Aktivitäten ausführen oder bestimmte Werte ermitteln. Diese maßgeblichen Tage nennen wir Stichtage. In der unten stehen- den Übersicht führen wir wichtige Stichtage, wie die Meldefristen, die Wirksamkeitstermine und die Bewertungsstichtage für verschiedene Anlässe auf. Als Meldefrist bezeichnen wir den Zeitpunkt, zu dem Ihre Mitteilung bei uns eingegangen sein muss, damit wir eine Aktivität zum genannten Wirksamkeitstermin ausführen können. Der Be- wertungsstichtag ist der Zeitpunkt, der für die Ermittlung des Xxxxx des jeweiligen Anlasses maßgeblich ist. Das bedeutet zum Beispiel für den Anlass „Beitragsanlage in Fonds“, dass wir die Fondsanteile mit den Kursen des ersten Arbeits- tags des jeweiligen Monats bewerten. Dabei be- achten wir die allgemeinen Handelsusancen. Beitragsanlage in Fonds keine Meldung nötig erster Arbeitstag des jeweiligen Monats erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Zuzahlungen 14 Tage vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragserhöhung ein Monat vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kapitalauszahlung drei Monate vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kündigung/Rückkauf keine zum Ende einer Versicherungsperiode erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Todesfallleistung unverzüglich Todestag dritter Arbeitstag nach Eingang der Meldung vorgezogener Renten- beginn sechs Wochen vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapital- anlage niedriger ist als der Buchwert dieser Kapi- talanlage. Mehr zu stille Lasten lesen Sie in Kapi- tel F.
Stichtage. 4.6.1 Von dem gemäß Abschnitt 4.1 oder 4.2 versicherten Anrecht kann nur zu einem der folgenden Stichtage Gebrauch gemacht werden, die je- weils ab dem für die versicherte Person geltenden Beginn des Tarifes uni-EZ gerechnet werden: - zum Monatsersten nach Ablauf von drei Jahren oder - zum Monatsersten nach Ablauf von fünf Jahren, sofern der jeweilige Stichtag vor dem 40. Geburtstag der versicherten Person liegt. Zusätzlich gilt als spätest möglicher Stichtag der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person folgt. Der jeweilige Stichtag stellt den Beginn des Zieltarifes dar. 1. Stichtag: 01.07.2015 (nach Ablauf von drei Jahren) 2. Stichtag: 01.07.2017 (nach Ablauf von fünf Jahren) oder 3. Stichtag: 01.11.2030 (nach 40. Geburtstag) 4.6.2 Von dem gemäß Abschnitt 4.3 versicherten Anrecht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Einführung des jeweiligen Tarifes Gebrauch ge- macht werden. Der Versicherungsnehmer muss die Nachversicherung innerhalb dieser Frist beim Versicherer in Textform beantragen. Andern- falls erlischt das versicherte Anrecht. 4.6.3 Von dem gemäß Abschnitt 4.4 versicherten Anrecht kann nur zu einem der folgenden Stichtage Gebrauch gemacht werden, wobei der jeweili- ge Stichtag auch den Versicherungsbeginn des Kindes darstellt: - zum Ersten des Monats, in dem das eigene Kind das 12. Lebensjahr vollendet, oder - zum Ersten des Monats, in dem das eigene Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Der Versicherungsnehmer muss dies bis spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Stichtag beim Versicherer in Textform beantragen. An- dernfalls erlischt das versicherte Anrecht für diesen Stichtag. a) besondere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Zusatzversicherung b) Ergänzung von Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs für in Tarifstufe uni-EZ 2 Versicherte c) besondere Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft für in Tarifstufe uni-EZ 2 Versicherte d) allgemeine Vorsorgeuntersuchungen für in Tarifstufe uni-EZ 2 Versicherte
Stichtage. Als Stichtage für die Umrechnung von Euro in Fondsanteile und umgekehrt gelten folgende Börsen- tage, an denen ein Rücknahmepreis ermittelt wird: • Anlage von Prämien in Fonds: der letzte Börsentag des Monats vor Beginn ei- nes Prämienzahlungsabschnitts, • Anlage von Zuzahlungsbeträgen in Fonds: der letzte Börsentag des Monats, in dem die Zu- zahlung in Textform angemeldet wird, • Entnahme von Risikoprämien und Verwaltungs- kosten: der letzte Börsentag des Vormonats, • Umwandlung in Rente: der letzte Börsentag vor Rentenbeginn, • Kapitalauszahlung: der letzte Börsentag vor Vertragsende, • Vorzeitige Kapitalauszahlung, Prämienfreistel- lung, Kündigung: der letzte Börsentag eines Monats, • Umschichtung der Fondsanteile (Shift), Leistung bei Tod der versicherten Person: der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bör- sentag. Wenn Sie als Anlageform für Ihre Investprämien das Garantiefondskonzept gewählt haben, können Abwei- chungen zu diesen Allgemeinen Bedingungen, insbe- sondere der oben genannten Stichtage, auftreten. Diese sind im Anhang mit einer generellen Beschrei- bung der Funktionsweise dieser Anlageform zusam- mengefasst.
Stichtage. (1) Stichtag für die Berechnung der Punkte ist der letzte Tag der Bewerbungsfrist. (2) Berufserfahrungen nach I. werden nur angerechnet, sofern die Erfahrungen vor dem letzten Tag der Bewerbungsfrist liegen. Erfolgt die Berechnung nach Monaten so sind bei I. Ziff. 2.1 sowie Ziff. 5 nur volle Kalendermonate zur Berechnung heranzuziehen. (3) Bei der Berechnung der Punkte nach I. Ziff. 3 werden grundsätzlich volle Kalendermonate herangezogen. Verbleibende Tage werden als Resttage aliquotiert, indem sie durch 30 dividiert werden.
Stichtage. 4.6.1 Von dem gemäß Abschnitt 4.1 oder 4.2 versicherten Anrecht kann nur zu einem der folgenden Stichtage Gebrauch gemacht werden, die je- weils ab dem für die versicherte Person geltenden Beginn des Tarifes uni-EZ-E gerechnet werden: - zum Monatsersten nach Ablauf von drei Jahren oder - zum Monatsersten nach Ablauf von fünf Jahren (bei einem nach Ab- schnitt 5.3 verlängerten Tarif), sofern der jeweilige Stichtag vor dem 40. Geburtstag der versicherten Person liegt. Zusätzlich gilt als spätest möglicher Stichtag der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person folgt. Der jeweilige Stichtag stellt den Beginn des Zieltarifes dar.
Stichtage. 9.2.1 Leistungsfall bei Erleben - Stichtag Zum vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit legen wir bei der Ermittlung des aktuellen Fondswerts das vereinbarte Ende des Vertrags zu Grunde.

Related to Stichtage

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?