Stiftungsvermögen Musterklauseln

Stiftungsvermögen. 1 Die Stifter widmen der Stiftung bei deren Errichtung als Anfangskapital das unentgeltlich zu übertragende gesamte Vermögen der vier Stifter. Dieses Vermögen besteht aus folgenden Liegenschaften und Mobilien (eine Kirche, zwei Pfarrhäuser mit Kirchensälen, ein Pfarrhaus, Mobilien, weitere Vermögenswerte wie Hilfskassen). [folgt die genaue Beschreibung der Liegenschaften] 2 Das Stiftungskapital wird durch allfällige Zuwendungen und durch Erträ- ge des Stiftungsvermögens sowie auf Grund entsprechender Vereinba- rungen durch die französischsprachigen Kirchgemeinden geäufnet. 3 Im Rahmen des Stiftungszweckes entscheidet der Stiftungsrat über Anlage und Verwendung des Stiftungsvermögens. Finanz- und Sachgeschäfte, welche Fr. 50'000 überschreiten, müssen von der Versammlung der Zustifter beschlossen werden. 4 Das Stiftungsvermögen ist nach anerkannten kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten. Soweit es sich nicht um Sachwerte handelt, ist das Vermögen sinngemäss nach der Verordnung über die berufliche Al- ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2)2 anzulegen. 2 SR 831.441.1.
Stiftungsvermögen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen sowie die ihr für die Umsetzung des Projektes zukommenden laufenden Mittel getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu verwalten und zu erhalten. Umschichtungen des Vermögens sind zulässig. Gewinne aus derartigen Vermögensumschichtungen können auch unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden.
Stiftungsvermögen. Die Stiftung wird mit dem im Stiftungsgeschäft festgelegten Grundvermögen ausgestattet. Zum Stiftungsvermögen gehören auch die von der Stiftungsträgerin mit Mit- teln des Stiftungsvermögens erworbenen Gegenstände und Surrogate sowie die aus nicht ausgeschütteten Erträgen gebildeten Rücklagen.
Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen besteht aus dem im Stiftungsgeschäft zugesagten An- fangsvermögen und eventuellen Zustiftungen.
Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen besteht zunächst aus dem Grundstück Gemarkung Siegen, Flur 33, Flurstücke 369, 370, teilw. 371, teilw. 781 und 917 mit aufstehen- dem Gebäude (Studierendenwohnheim). Es wird als Sondervermögen des Kirchenkreises Siegen verwal- tet.
Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen beträgt zunächst 123.000 i. Es wird als Sondervermögen der Ev. Kirchengemein- de Ummeln verwaltet.
Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen besteht zunächst aus einer Teilfläche von ca. 200 m2 aus dem kirchengemeind- lichen Grundstück der Gemarkung Breckerfeld, Flur 44, Flurstück 1071 sowie des darauf befindlichen Gebäudes. Es wird als Sondervermögen der Kirchen- gemeinde verwaltet.
Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem einleitenden Stiftungsgeschäft.
Stiftungsvermögen. Das Anfangsvermögen der Stiftung ergibt sich aus der Summe der Stiftungsbeträge gemäß “Stifterliste” der Gründungsurkunde und den Beitrittserklärungen der weiteren Gründungsstifter. Es ist nach Ablauf der Beitrittsfrist von dem/den Bevoll- mächtigten gemäß IV. 2. der Gründungsurkunde zur Satzung festzustellen.
Stiftungsvermögen. 1 - Zusammensetzung