Stop Loss Musterklauseln

Stop Loss. Um sicherzustellen, dass das Referenzportfolio keinen negativen Wert erreichet, sehen die Bedingungen des Zertifikats einen Stop-Loss Mechanismus vor, welcher durch einen entsprechenden Wertverlust aktiviert wird. Zwischen dem Zeitpunkt der Aktivierung des Stop-Loss und dem Moment, an dem die Emittentin das Zertifikat kündigen und den Rückzahlungsbetrag feststellen kann, wird eine Verzögerung bestehen, während der Verlust des Xxxxx des Referenzportfolios das Stop-Loss Level (Puffer) übersteigen kann.
Stop Loss. Die Stop-Loss-Order ist eine spezielle Auftragsart, bei der ein Absicherungsauftrag mit einer bereits existierenden Han- delsposition verbunden ist. Sie erlaubt dem Kunden, die Verluste offener Handelspositionen zu begrenzen. Die Stop-Loss- Order kann bei schnellen Kursschwankungen unter bzw. über dem Einstandskurs liegen. Auch für diese spezielle Auf- tragsart ist der Kauf- bzw. Verkaufskurs im ersten Orderbuch- level maßgeblich, d.h. dass der Auslöser der Stop-Loss-Order sich nach dem Kauf- bzw. Verkaufskurs im ersten Orderbuch- level richtet.
Stop Loss. Die „Stop-Loss-Order“ ist eine spezielle Art der Stop-Order, bei der eine Stop-Order mit einer bereits existierenden Han- delsposition verbunden ist. Für diese spezielle Auftragsart ist analog zur Stop-Order der Kauf- bzw. Verkaufskurs im ersten Orderbuch-Level für das Erreichen des Stop-Kurses maßgeb- lich. Die Ausführung der Kauf- oder Verkaufsorder erfolgt als Market-Order, d.h. unlimitiert zum nächstmöglichen Kurs unter der Bedingung ausreichender Liquidität. Die Stop-Loss-Order dient zum Schließen einer CFD-Position und nicht zum Eröffnen einer neuen CFD-Position. Wird eine CFD-Position mit einem Gegengeschäft geschlossen, wird eine angehängte Stop-Loss-Order automatisch gelöscht. Auf dem Basis Konto ist die Erteilung einer Stop-Loss-Order verpflichtend. Die Stop-Loss-Order kann vom Kunden beliebig verändert werden, aber darf nicht tiefer (CFD-Long-Position) oder höher (CFD-Short-Position) als der Kurs der Garantier- ten-Stop-Order gem. Ziffer 6 sein und darf auch nicht gelöscht werden. Der Abstand des Kurses der Stop-Loss-Order zur Ga- rantierten-Stop-Order beträgt mindestens 0,05%. Auf dem Fortgeschrittenen-Konto ist die Erteilung einer Stop- Loss-Order optional. Sollte der Kunde darüber hinaus optional auch noch eine Garantierte-Stop-Order gem. Ziffer 6 erteilt ha- ben, folgen die Regeln zur Definition der Stop-Loss-Order je- nen, die für das Basis Konto gelten.

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  • Änderungen der AGB 18.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen, insbesondere um die gesetzlichen Bestimmungen oder Anforderungen einzuhalten, Benutzerinteressen entgegenzukommen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Der Auftragnehmer wird im Falle einer Änderung dieser AGB entweder (i) die ausdrückliche Zustimmung des Kunden bzw. Nutzer einholen oder (ii) den Kunden bzw. Nutzer über Änderungen zumindest 4 Wochen vor In-Kraft-Treten dieser Änderungen per E-Mail informieren (die Information kann auch an einen allfälligen bekannt gegebenen Administrator ergehen). Im Fall (ii) hat der Kunde bzw. Nutzer und/oder Administrator nach Erhalt der Information 4 Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Geschieht dies nicht, gelten die Änderungen als vereinbart. Sofern den Änderungen widersprochen wird und binnen angemessener Frist keine Einigung erzielt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu beenden, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses im Rahmen der aktuellen AGB nicht möglich oder für den Auftragnehmer unzumutbar ist. 18.2. Änderungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform. Es wird festgehalten, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.