Stornierungskosten Musterklauseln

Stornierungskosten. Xxxxx der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Agentur unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Stornierungskosten ab bestätigter Reservierung bis 30 Tage vor dem Belegungsbeginn kostenfrei • 29 Tage bis 10 Tage vor Belegungsbeginn 20% der Miete der gebuchten Räumlichkeiten • 9 Tage bis 3 Tage vor Belegungsbeginn 50% der Miete der gebuchten Räumlichkeiten • weniger als 3 Tage vor Belegungsbeginn 75% der Miete der gebuchten Räumlichkeiten Ist Verpflegung zugebucht worden, gelten die Stornierungsregelungen des jeweiligen Lieferanten bzw. Caterings. Sollte die Stornierung 5 Tage vor Belegungsbeginn erfolgen, müssen Ihnen die Kosten für bis dahin gekaufte Lebensmittel in Rechnung gestellt werden.
Stornierungskosten. Für Stornierungen von Zugtrassen, vor deren erstmaliger Nutzung, wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltverzeichnisse in ihrer jeweils gültigen Fassung erhoben. Dies gilt auch für Zugtrassen nach deren erstmaliger Benutzung.
Stornierungskosten. Für die Abbestellung von Zugtrassen und Stationshalten werden folgende Stornierungsentgelte erhoben:  Bis zum 30. Tag vor der bestellten Zugfahrt keine Stornierungskosten  Bis zum 10. Tag vor der bestellten Zugfahrt 50% der Trassen- und Stationskosten  Ab dem 9. Tag vor der bestellten Zugfahrt 90% der Trassen- und Stationskosten
Stornierungskosten. Xxxxx der Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung vom Vertrag zurück, ohne dass die Agentur den Rücktrittsgrund zu vertreten hat, so ist dieser verpflichtet, der Agentur ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% des Gesamtauftragsvolu- mens zu zahlen. Besteht der Auftrag in einer Filmproduktion, so hängt die Höhe des Ausfallhonorars davon abweichend vom Rücktritts- zeitpunkt ab. Das Ausfallhonorar beträgt 25% des Gesamtauftragsvolumens für die Filmproduktion (Gesamtsumme), wenn der Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Produktionsbeginn erfolgt; es beträgt 50% der Gesamtsumme, wenn der Rücktritt innerhalb einer Woche vor Produktionsbeginn erfolgt, 60% des Gesamtsumme, wenn der Rücktritt inner- halb von 24 Stunden vor Produktionsbeginn erfolgt, und 80% der Gesamtsumme, wenn der Rücktritt nach Produkti- onsbeginn erfolgt. Der Auftraggeber ist der Agentur außerdem zum Ersatz sämtlicher Kosten, insbesondere Vertragstrafen und Ausfallho- noraren gegenüber Dritten verpflichtet, die dieser durch die Stornierung des Auftrages entstehen. Auf Verlangen der Agentur ist der Auftraggeber dieser zum Ersatz sämtlicher Aufwendungen verpflichtet, die sie zum Zwecke der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Auftrag getätigt hat. Die Agentur gibt in diesem Falle das durch die Auf- wendungen Erlangte an den Auftraggeber heraus, soweit dies nach der Natur des Erlangten möglich ist.
Stornierungskosten. Wenn Sie oder weitere versicherte Personen aufgrund eines versicherten Ereignisses Ihre Reise annullieren, bezahlt die Chubb die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten bis zu in der Leistungsübersicht angegebenen Versicherungssumme. Hierin eingeschlossen sind Stornierungskosten für: – Übernachtungsarrangements – Flüge und andere Reisemittel – Exkursionen
Stornierungskosten. Für die Abbestellung von IGB-SE werden folgende Stornierungsentgelte erhoben: Zeitpunkt der Stornierung vor Wirksam- werden (in Tagen) Stornokosten vom Regelpreis
Stornierungskosten. Ab 8 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises Ab 3 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises Ab 1 Woche vor Mietbeginn: der gesamte Mietpreis Individuelle Vereinbarungen bleiben dem Vermieter vorbehalten • Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der speziellen Bedienung des Fahrzeuges vertraut zu machen. Hierfür findet eine Übergabe statt. • Bei den Oldtimern ohne selbstrückstellendem Blinker muss dieser unbedingt nach dem Abbiegen wieder von Hand ausgeschaltet werden. • Bei Oldtimern mit Einkreis-Bremsanlage stünde bei einem Defekt nur noch die Feststellbremse zur Verfügung; in diesem Fall darf NICHT weitergefahren werden, um Beschädigungen des Oldtimers zu vermeiden. • Die Bremslichter sind oftmals klein und werden leicht übersehen. • Am Oldtimer sind das ganze Jahr Sommerreifen montiert, die bei Temperaturen unter 7 Grad einen längeren Bremsweg haben. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen die Oldtimer aus Sicherheitsgründen nicht gefahren werden. Die Anzahlung bzw. der anteilige Mietpreis wird dann erstattet. • Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln. Der Mieter hat stets darauf zu achten, dass sich der Oldtimer in einem verkehrssicheren Zustand befindet. • Je nach Fahrzeug muss handelsüblicher Bleizusatz zugegeben werden oder Super Plus (98 Oktan) getankt wer- den, sonst können Motorschäden entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, die Vorlage der Tankquittungen zu verlangen. • Sollten mehr als 500 km gefahren werden, ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und sofern nötig aufzufüllen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter die Öldruck- und Kühlwassertemperaturanzeige zu beobachten und bei einer für Laien erkennbaren Fehleranzeige den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken und den Motor abzustellen. • Bei langsamen Fahren oder Stehen bei sehr heißem Wetter kann es zu einer Überhitzung des Motors kommen. Der Wagen ist dann rechtzeitig zu parken und abzukühlen.
Stornierungskosten. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann nord-IT-systeme unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden zu beweisen und geltend zu machen, 10% der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Stornierungskosten. Mangels Bestehens eines Rücktrittsrechtes hat der Tiroler Zeltverleih im Falle eines Vertragsrücktrittes Anspruch auf nachfol- gende Stornierungskosten: − generell 30% des vereinbarten Gesamtbruttoentgeltes − bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtbruttopreises − bei Stornierung innerhalb einer 1 Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn: 80% des vereinbarten Gesamtbruttoprei- ses − bei Stornierung innerhalb von 2 Werktagen vor dem vereinbarten Mietbeginn: 100% des vereinbarten Gesamtbrutto- preises Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer hat der Kunde den Mietgegenstand dem Tiroler Zeltverleih in einwandfreiem Zustand zurückzustellen. WC-Anlagen sind gereinigt zurückzustellen. Der Tiroler Zeltverleih ist berechtigt, Aufwendungen, die ihm in Zusammenhang mit der Rückstellung des Mietgegenstandes entstehen, und zwar insbesondere für die − Reinigung der WC-Anlagen, − Ausräumung des Mietgegenstandes (insbesondere des Zeltes), − Müllentsorgung, − Lagerung von Xxxxxxxxxxxx, mit einem Regiestundensatz in Höhe von € 50,00 pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.