Storno. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn 50 % des Seminar- betrages, bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 40,–. Bei einer Umbuchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig. Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegengenommen werden! Selbstverständlich können Sie jedoch gerne eine Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen.
Storno. Für die Einzelabrufe bei der Überlassung von Fahrzeugen (Leistung gem. Pkt. 1.4) ist eine Stornierung über das vom Überlasser zur Verfügung gestellte System (gem. Pkt. 1.3) bis 24 Std. vor reserviertem Antritt des Carsharing kostenlos. Innerhalb von 24 Stunden bis zum reservierten Antritt der Fahrzeugüberlassung kann eine Vertragsstrafe (sofern vereinbart) für das Nichtbeachten vorvertraglicher Pflichten gemäß den geltenden Tarifen dem Nutzer verrechnet.
Storno. Depotbuchungen, die infolge eines Irrtums, technischen Fehlers oder aus anderen Gründen vorgenommen worden sind, ohne dass dem ein wirksamer Auftrag zugrunde lag, können durch einfache Gegenbuchung (Storno) rück- gängig gemacht werden.
Storno. Der Besteller behält sich das Recht vor, jederzeit gegen Ersatz der bis dahin angelaufenen, nachgewiesenen Kosten vom Vertrag oder der Bestellung zurückzutreten. Dies gilt nur für Produkte und Leistungen, welche ausschließlich für den Besteller hergestellt, erstellt und vom Besteller eingesetzt werden können. Für Standardprodukte und -leistungen, welche auch an andere vertrieben oder verkauft werden können, wird kein Kostenersatz gewährt.
Storno. (1) Bei Stornierung von Teilnehmern an offenen Weiterbildungsmaßnahmen (zugänglich auch für Dritte) fallen keine Stornogebühren an. Werktage Prozentsatz Bis 15 0% 8 bis 14 20%
(2) Bei gänzlicher Stornierung von bereits terminierten, speziell für die Auftraggeberin entwickelten Trainings/Projektseminaren, und Fachcoachings innerhalb von nachstehend in der Tabelle angeführten Werktagen vor der vereinbarten Durchführung durch die Auftraggeberin aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat und nicht auf Krankheit, Unfall oder Höhere Gewalt zurückzuführen sind, hat die Auftragnehmerin die Möglichkeit, den in nachstehender Tabelle angeführten Prozentsatz der jeweiligen Auftragssumme in Rechnung zu stellen, falls die Leistung nicht an einem neu zu vereinbarenden Termin nachgeholt wird. 4 bis 7 40% 1 bis 3 60% in Anspruch genommen werden, wird die Auftragnehmerin die Auftraggeberin zur Gänze schad- und klaglos halten.
Storno. (1) Unsere Vereinbarungen mit Kunden bauen auf langfristi- gen Planungen auf und es ist uns daher auch kaum mög- lich, für die reservierte Zeit Ersatztermine zu vereinbaren. Für die Stornierung von bereits terminisierten Aufträgen gelten folgende Bedingungen:
a) Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Trainings- oder Workshoptermin kann ein Termin, je nach Verfügbarkeit verschoben oder kostenfrei storniert werden. Es bedarf dazu lediglich einer schriftlichen Mitteilung (z.B. E-Mail), deren Erhalt von xxx-xx.xx bestätigt werden muss.
b) Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Beginn eines Trainings oder Workshops sind 50% des vereinbarten Preises der betroffenen Maßnahme fäl- lig.
c) Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Beginn eines Trainings oder Workshops sind 75% des vereinbarten Preises der betroffenen Maßnahme fäl- lig.
d) Bei Stornierung ab 6 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Beginn eines Trainings oder Workshops sind 100% des vereinbarten Preises der betroffenen Maßnahme fäl- lig.
(2) Im Krankheitsfall des Trainers / Moderators zum vereinbar- ten Trainings- oder Workshoptermin wird dieser den Auf- traggeber umgehend davon in Kenntnis setzen und einen Ersatztermin im gegenseitigen Einvernehmen anbieten.
Storno. -Im Falle einer Stornierung ist es zwingend notwendig, uns dies schriftlich (per E- Mail oder Post) mitzuteilen. -Für die Abwicklung einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- -Wird eine Buchung vom Xxxx storniert, so werden wir versuchen, die freigewordene/n Unterkunft/Unterkünfte anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen, ist der Vermieter berechtigt vom Xxxx Schadenersatz (bis 90% vereinbarten Preises) wegen Nichterfüllung gemäß § 651h BGB einzufordern. -Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung erfolgt, abzüglich der Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 erst ab dem Zeitpunkt, wenn Ersatzmieter den betreffenden Zeitraum entsprechend mieten und auch bezahlt haben. Gelingt uns keine Weitervermietung für den stornierten Zeitraum oder nur teilweise, erhalten Sie eine detaillierte Stornorechnung. -Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung vom Vermieter direkt mit dem Xxxx schriftlich vereinbart. -Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes für die Gästeaufnahme. Reist der Mieter am vereinbarten Anreisetag nicht an, ohne dies entsprechend per E-Mail angekündigt zu haben sind wir berechtigt das gebuchte Ferienobjekt anderen Gästen anzubieten und/oder zu vermieten.
Storno. 11.1 Sollte der Kunde den Auftrag stornieren, so wird hierfür folgender pauschalierter Schadenersatz vereinbart: bis zu 6 Wochen vor Auslieferungsdatum 40 % der Auftragssumme.
11.2 Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Storno. 11.1. Der AG hat das Recht, gegen Bezahlung eines Reugeldes in Höhe von 40 % des vereinbarten Preises ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein allfälliges richterliches Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen.
11.2. Das Recht des AN zur Geltendmachung darüberhinausgehender Schäden bleibt davon unberührt.
11.3. Der AN hat das Recht, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dem AG die dadurch verursachten tatsächlichen Kosten ersetzt. Der AG verpflichtet sich gegenüber dem AN, diese Kosten auf Verlangen des AN vor erfolgtem Rücktritt des AN verbindlich bekanntzugeben.
Storno. 14.1 Für Stornierungen gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten):
14.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.