Storno Musterklauseln

Storno. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn 50 % des Seminar- betrages, bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 40,–. Bei einer Umbuchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig. Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegengenommen werden! Selbstverständlich können Sie jedoch gerne eine Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen.
Storno. Für die Einzelabrufe bei der Überlassung von Fahrzeugen (Leistung gem. Pkt. 1.4) ist eine Stornierung über das vom Überlasser zur Verfügung gestellte System (gem. Pkt. 1.3) bis 24 Std. vor reserviertem Antritt des Carsharing kostenlos. Innerhalb von 24 Stunden bis zum reservierten Antritt der Fahrzeugüberlassung kann eine Vertragsstrafe (sofern vereinbart) für das Nichtbeachten vorvertraglicher Pflichten gemäß den geltenden Tarifen dem Nutzer verrechnet.
Storno. Der Besteller behält sich das Recht vor, jederzeit gegen Ersatz der bis dahin angelaufenen, nachgewiesenen Kosten vom Vertrag oder der Bestellung zurückzutreten. Dies gilt nur für Produkte und Leistungen, welche ausschließlich für den Besteller hergestellt, erstellt und vom Besteller eingesetzt werden können. Für Standardprodukte und -leistungen welche auch an andere vertrieben oder verkauft werden können, wird kein Kostenersatz gewährt.
Storno. Depotbuchungen, die infolge eines Irrtums, technischen Fehlers oder aus an- deren Gründen vorgenommen worden sind, ohne dass dem ein wirksamer Auftrag zugrunde lag, können durch einfache Gegenbuchung (Storno) rück- gängig gemacht werden.
Storno. Wird der Auftrag durch den Käufer storniert, so bedarf dies der schriftlichen Form. In dem Fall hat der Käufer der RIGLER Medizintechnik GmbH eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des stornierten Auftragswertes zu leisten. Die Stornogebühr ist sofort ohne Abzug fällig.
Storno. 7.1. Erklärt der/die Veranstalter/in den Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 180 Tage vor Veranstaltungstermin, entfällt die Leistung von Stornogebühren. Eine allfällig geleistete Akontozahlung wird abzüglich schon aufgelaufener Kosten rückerstattet. Erklärt der/die Veranstalter/in aber den Rücktritt danach bis spätestens 90 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin, so sind 25% und nach diesem Datum 50% des Entgelts zuzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten als Stornogebühren zu entrichten. Erklärt der/die Veranstalter/in innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungstermin seinen/ihren Rücktritt vom Vertrag, so sind 100% des vereinbarten Entgelts zzgl. aufgelaufener Aufwände als Stornogebühren fällig.
Storno. 8.1. Bei bestehender schriftlicher Beauftragung des Ingenieurbüros (Stragere) hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Auftrag bis vier Wochen vor Projektbeginn in schriftlicher Form (Email, eingeschriebener Brief) ohne jeglicher zusätzlicher Kosten, mit Ausnahmen jene Kosten für die Angebotslegung (8.2) zu stornieren. Ansonsten werden zusätzlich folgende Stornogebühren fällig: - innerhalb von vier Wochen bis zwei Wochen vor Projektstart: 20% des beauftragten Volumens - innerhalb von 14 bis 6 Tagen vor Projektstart: 30% des beauftragten Volumens - innerhalb von fünf Tagen vor Projektstart: 50% des beauftragten Volumens - am Tag des Projektstarts 100% des beauftragten Volumens
Storno. Für die Stornierung fällt ein Stornierungsentgelt an, dessen Höhe sich nach den Entgeltgrundsätzen unter Ziff. 4.3 NB (BT) errechnet.
Storno. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn. Stornogebühren werden bei Reiserücktritt wie folgt vom Gesamtpreis erhoben: Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 % Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40 % Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtinanspruchnahme 100 % Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, die in dem Mietpreis nicht enthalten ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist. Bei Terminumbuchungen oder Ersatzvermietung werden den Mietern Buchungsgebühren in Höhe von 15,00 EUR zusätzlich zu Ziffer 6 berechnet.
Storno. 3.1. Reservierungen (mit Ausnahme von Sonder- und Abendführungen, siehe dazu 3.5. und 3.6) können bis 48 Stunden vor der reservierten Besuchszeit über das Online- Reservierungssystem, telefonisch oder per Email an die Reservierungszentrale kostenlos storniert werden. Terminstornierungen können in allen unseren Häusern auch über SMS an die Nummer: +00 000 000 00 00 durchgeführt werden. Die Anleitung dazu findet sich in der Reservierungsplattform. Die SKB erinnert auf Wunsch den Kunden drei Tage vor dem Besuchstermin mittels automatisierter E-Mail an den reservierten Termin und weist auf die Stornobedingungen hin.