Strafrechtsschutz. In einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, übernimmt die SV SparkassenVersicherung Gebäude- versicherung AG die Kosten der Verteidigung entsprechend den gel- tenden Gebührenordnungen - gegebenenfalls auch die mit dem Ver- teidiger besonders vereinbarten höheren Kosten - sowie die Gerichts- kosten und ortsüblichen Kosten für notwendige Sachverständigengut- achten. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme des Vertrages ange- rechnet. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Verfahren in Europa. Zu Europa im Sinne dieser Bedingung gehören alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Versicherungsschutz besteht auch bei dem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens. Erfolgt eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Voraussetzung dieser Deckung ist, dass - das Ermittlungsverfahren während der Vertragsdauer einschließlich Nachhaftungszeit eingeleitet worden ist, - sich der Versicherungsnehmer mit der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG über das einzuschlagende Vorgehen im Voraus abstimmt. Kein Versicherungsschutz besteht für - die einem Versicherten auferlegten Bußen, Strafen und andere Leistungen, denen materieller Strafcharakter zukommt (z. B. Geldbu- ßen, Geldstrafen usw.); - Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in keinem Zusam- menhang mit der versicherten Tätigkeit stehen; - Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen (z. X. Xxxxxx-, Zoll-, Devi- sen- oder Außenhandelsvorschriften, kartell-, wettbewerbs- oder pa- tentrechtlichen Vorschriften usw.).
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Strafrechtsschutz. In einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, übernimmt die SV SparkassenVersicherung Gebäude- versicherung AG die Kosten der Verteidigung entsprechend den gel- tenden Gebührenordnungen - gegebenenfalls auch die mit dem Ver- teidiger besonders vereinbarten höheren Kosten - sowie die Gerichts- kosten und ortsüblichen Kosten für notwendige Sachverständigengut- achten. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme des Vertrages ange- rechnet. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Verfahren in Europa. Zu Europa im Sinne dieser Bedingung gehören alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Versicherungsschutz besteht auch bei dem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens. Erfolgt eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Voraussetzung dieser Deckung ist, dass - das Ermittlungsverfahren während der Vertragsdauer einschließlich Nachhaftungszeit eingeleitet worden ist, ; - sich der Versicherungsnehmer mit der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG über das einzuschlagende Vorgehen im Voraus abstimmt. Kein Versicherungsschutz besteht für - die einem Versicherten auferlegten Bußen, Strafen und andere Leistungen, denen materieller Strafcharakter zukommt (z. B. Geldbu- ßen, Geldstrafen uswetc.); - Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in keinem Zusam- menhang mit der versicherten Tätigkeit stehen; - Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen (z. X. Xxxxxx-, Zoll-, Devi- sen- oder Außenhandelsvorschriften, kartell-, wettbewerbs- oder pa- tentrechtlichen Vorschriften uswetc.).
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