Common use of Streitigkeiten Clause in Contracts

Streitigkeiten. Im Falle von Streitigkeiten wegen des Gesundheitszustands des Versicherten wird diese zur kontradiktorischen Begutachtung einer Ärztekommission vorgelegt, die aus zwei sachverständigen Ärzten zusammengesetzt ist, wobei jeweils einer von dem Versicherungsnehmer und/oder dem Versicherten und der Gesellschaft bestimmt wird. Sollten sich diese beiden Ärzte nicht einigen können, benennen sie einen dritten sachverständigen Arzt, dessen Meinung dann den Ausschlag gibt. Wenn eine Partei ihren Sachverständigen nicht benennt oder wenn sich die beiden Sachverständigen nicht auf einen Dritten einigen können, erfolgt dessen Benennung durch den Präsidenten des Bezirksgerichts am Wohnsitz des Versicherten auf Antrag der zuerst handelnden Partei. Jede Partei trägt das Honorar ihres Sachverständigen, wobei das Honorar des dritten Sachverständigen hälftig aufgeteilt wird.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Streitigkeiten. Im Falle von der Streitigkeiten wegen des Gesundheitszustands des Versicherten wird diese zur kontradiktorischen Begutachtung einer Ärztekommission vorgelegt, die aus zwei sachverständigen Ärzten zusammengesetzt ist, wobei jeweils einer von dem Versicherungsnehmer und/oder dem Versicherten und der Gesellschaft bestimmt wird. Sollten sich diese beiden Ärzte nicht einigen können, benennen sie einen dritten sachverständigen Arzt, dessen Meinung dann den Ausschlag gibt. Wenn eine Partei ihren Sachverständigen nicht benennt oder wenn sich die beiden Sachverständigen nicht auf einen Dritten einigen können, erfolgt dessen Benennung Bestellung durch den Präsidenten des Bezirksgerichts am Wohnsitz des Versicherten auf Antrag der zuerst als erstes handelnden Partei. Jede Partei trägt das Honorar ihres Sachverständigen, wobei das Honorar des dritten Sachverständigen hälftig aufgeteilt wird.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Streitigkeiten. Im Falle von Streitigkeiten wegen des Gesundheitszustands des Versicherten wird diese zur kontradiktorischen Begutachtung einer Ärztekommission vorgelegt, die aus zwei sachverständigen Ärzten zusammengesetzt ist, wobei jeweils einer von dem Versicherungsnehmer und/oder dem Versicherten und der Gesellschaft bestimmt wird. Sollten sich diese beiden Ärzte nicht einigen können, benennen sie einen dritten sachverständigen Arzt, dessen Meinung dann den Ausschlag gibt. Wenn eine Partei ihren Sachverständigen nicht benennt oder wenn sich die beiden Sachverständigen nicht auf einen Dritten einigen können, erfolgt dessen Benennung Bestellung durch den Präsidenten des Bezirksgerichts Tribunal d'Arrondissement am Wohnsitz des Versicherten auf Antrag der zuerst als erstes handelnden Partei. Jede Partei trägt das Honorar ihres Sachverständigen, wobei das Honorar des dritten Sachverständigen hälftig aufgeteilt wird.

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