Common use of Streitigkeiten Clause in Contracts

Streitigkeiten. 14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.1. 13.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung Beendi- gung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Ver- fahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren aussergerichtliches Mediati- onsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten Streitig- keiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden wer- den externe Gutachten erstellt um möglichst mög- lichst eine außergerichtliche aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.118.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines des gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches außergeri chtliches Mediationsverfahren zu durchlaufenanzustreben. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden übernommen und Agentur geteiltvon CP akzeptiert. .

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten beauftrag- ten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen gerichtli- chen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren Mediations- verfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung Hono- rierung werden externe Gutachten erstellt von einem von der IHK am Erfüllungsort zu bestellenden neutralen Gut- achter erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.19.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur xxxxxxxxxx.xx geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.118.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Ver- fahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe Hohe der Honorierung werden externe ex- terne Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur Formwandler interactive geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.118.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten Streitig- keiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst mög- lichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur ALIAZ geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.1. | Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung Qualitätsbeur- teilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung Ei- nigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten beauftragen Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von vom Kunden und der Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.117.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden Auftraggeber und Agentur Rotomedia Werbeagentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Streitigkeiten. 14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren Mediationsverfah- ren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung Honorie- rung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten Kos- ten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt von einem von der IHK am Erfüllungsort zu bestellenden neutralen Gutachter erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.113.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich bezüg- lich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur SGDP geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.116.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitigkeiten. 14.1. 10.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur mc5 geteilt.

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