Common use of Stromliefervertrag Clause in Contracts

Stromliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des An- schlussnutzers mit Strom muss zwischen diesem und einem Lieferanten ein Stromliefervertrag bestehen, der die gesamte Stromentnahme des Anschlussnut- zers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Ent- nahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teil- lieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten ein Strom- liefervertrag bestehen, die in ihrer Summe die gesam- te Stromentnahme des Anschlussnutzers an der Ent- nahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem An- schlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Lieferanten ein Lieferantenrah- menvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit seinem/n Lieferanten keinen all-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Strom plus Netznutzung durch den Lie- feranten) abgeschlossen oder bezieht er an der Ent- nahmestelle von mehreren Lieferanten Teillieferun- gen, muss der Netznutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlos- sen werden und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsent- geltes.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-hof.de

Stromliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des An- schlussnutzers mit Strom muss zwischen diesem und einem Lieferanten ein Stromliefervertrag bestehen, der die gesamte Stromentnahme des Anschlussnut- zers Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teil- lieferungenTeillieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten ein Strom- liefervertrag bestehenStromliefervertrag be- stehen, die in ihrer Summe die gesam- te Stromentnahme gesamte Stroment- nahme des Anschlussnutzers an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem An- schlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Lieferanten ein Lieferantenrah- menvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit seinem/n Lieferanten keinen all-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Strom plus Netznutzung durch den Lie- ferantenLiefe- ranten) abgeschlossen oder bezieht er an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten Teillieferun- gen, muss der Netznutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer An- schlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlos- sen abgeschlossen werden und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsent- geltesNetznutzungsentgeltes.

Appears in 1 contract

Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Stromliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des An- schlussnutzers Anschlussnutzers mit Strom muss zwischen diesem und einem Lieferanten ein Stromliefervertrag bestehen, der die gesamte Stromentnahme des Anschlussnut- zers Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teil- lieferungenTeillieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten ein Strom- liefervertrag Stromliefervertrag bestehen, die in ihrer Summe die gesam- te gesamte Stromentnahme des Anschlussnutzers an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber des Netzbetreibers muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem An- schlussnutzer Anschlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Lieferanten ein Lieferantenrah- menvertrag Lieferantenrahmenvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit seinem/n Lieferanten keinen all-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Strom plus Netznutzung durch den Lie- ferantenLieferanten) abgeschlossen oder bezieht er an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten Teillieferun- genTeillieferungen, muss der Netznutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlos- sen abgeschlossen werden und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsent- geltesNetznutzungsentgeltes.

Appears in 1 contract

Samples: vwew-energie.de

Stromliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des An- schlussnutzers Anschlussnutzers mit Strom muss zwischen diesem und einem Lieferanten ein Stromliefervertrag bestehen, der die gesamte Stromentnahme Stroment- nahme des Anschlussnut- zers Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teil- lieferungenTeillieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten ein Strom- liefervertrag Stromliefervertrag bestehen, die in ihrer Summe die gesam- te gesamte Stromentnahme des Anschlussnutzers an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem An- schlussnutzer Anschlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Lieferanten ein Lieferantenrah- menvertrag Lieferantenrahmenver- trag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit seinem/n Lieferanten keinen all-inclusive-inclusive- Vertrag (= Lieferung von Strom plus Netznutzung durch den Lie- ferantenLieferanten) abgeschlossen oder bezieht er an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten Teillieferun- genTeillieferungen, muss der Netznutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlos- sen abgeschlossen werden und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsent- geltesNetznut- zungsentgeltes.

Appears in 1 contract

Samples: www.eg-rettenberg.de

Stromliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des An- schlussnutzers mit Strom muss zwischen diesem und einem Lieferanten ein Stromliefervertrag bestehen, der die gesamte Stromentnahme des Anschlussnut- zers Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Ent- nahmestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teil- lieferungenTeillieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten ein Strom- liefervertrag bestehenStromliefervertrag be- stehen, die in ihrer Summe die gesam- te Stromentnahme gesamte Stroment- nahme des Anschlussnutzers an der Ent- nahmestelle Entnahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem An- schlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Lieferanten ein Lieferantenrah- menvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit seinem/n Lieferanten keinen all-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Strom plus Netznutzung durch den Lie- ferantenLiefe- ranten) abgeschlossen oder bezieht er an der Ent- nahmestelle Entnah- mestelle von mehreren Lieferanten Teillieferun- genTeillieferungen, muss der Netznutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer An- schlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlos- sen abgeschlossen werden und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsent- geltesNetznutzungsentgeltes.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-deggendorf.de