Common use of Strompreis und Preisanpassung Clause in Contracts

Strompreis und Preisanpassung. 4.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der Stadtwerke Heide GmbH für die Stromerzeugung und –beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Heide GmbH in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben.

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Samples: www.stadtwerke-heide.de

Strompreis und Preisanpassung. 4.13.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der Stadtwerke Heide Bad Hersfeld GmbH für die Stromerzeugung und –beschaffung -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Heide GmbH in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien- Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben.

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Samples: www.stadtwerke-hef.de

Strompreis und Preisanpassung. 4.1. Die Preise ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis Arbeits- und Grundpreis sowie dem Grundpreis Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der Stadtwerke Heide EWR GmbH für die Stromerzeugung und –beschaffung -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten Kos- ten für Messung und den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Heide GmbH in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen Belas- tungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien- Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage Sonderkunden- umlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsversorgungs- netzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden KonzessionsabgabenKonzessionsab- gaben.

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Samples: www.ewr-remscheid.de

Strompreis und Preisanpassung. 4.15.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält ent- hält derzeit die Kosten der Stadtwerke Heide GmbH citiwerke für die Stromerzeugung und –beschaffung -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Heide GmbH citiwerke in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien- Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage Sonder- kundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren abschalt- baren Lasten (AbLaV) ), sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben.

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Samples: order.mut-zum-wechseln.de