Strukturmassnahmen. Ebenso ist es möglich, den AIF bzw. eine Anteilsklasse zu spalten. Daneben sind auch andere Strukturmassnahmen nach dem AIFMG bzw. AIFMV zulässig. Sofern nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss AIFMG bzw. AIFMV sowie die dazugehörigen Bestimmungen. Weitere Informationen zu Auflösung, Verschmelzung und Strukturmassnahmen sind in den Art. 8 ff. im Treuhandvertrag zu finden.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Strukturmassnahmen. Ebenso ist es möglich, den AIF bzw. eine Anteilsklasse zu spalten. Daneben sind auch andere Strukturmassnahmen nach dem AIFMG bzw. AIFMV zulässig. Sofern nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss AIFMG bzw. AIFMV sowie die dazugehörigen Bestimmungen. Weitere Informationen zu Auflösung, Verschmelzung und Strukturmassnahmen sind in den Art. 8 ff. im Treuhandvertrag Fondsvertrag zu finden.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Strukturmassnahmen. Ebenso ist es möglich, den AIF bzw. eine Anteilsklasse zu spalten. Daneben sind auch andere Strukturmassnahmen nach dem AIFMG bzw. AIFMV zulässig. Sofern nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss AIFMG bzw. AIFMV sowie die dazugehörigen Bestimmungen. Weitere Informationen zu Auflösung, Verschmelzung und Strukturmassnahmen sind in den Art. 8 ff. im Treuhandvertrag zu finden. Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen.
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Samples: Treuhandvertrag