Anlageberater Musterklauseln

Anlageberater bezeichnet den bzw. die von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit für die Verwaltung der Vermögenswerte der Fonds gemäß näherer Beschreibung im Abschnitt „Verwaltung der Fonds“ bestellten Anlageberater und bezieht sich auf die Anlageberater im jeweiligen Kontext.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Anlageverwaltung auf die Anlageberater übertragen. Die Anlageberater geben Empfehlungen und wirken bei der Verwaltung in den Bereichen Titel- und Branchenauswahl sowie der strategischen Asset- Allokation mit. Unbeschadet der Bestellung der Anlageberater übernimmt die Verwaltungsgesellschaft die volle Verantwortung gegenüber der Gesellschaft für alle Anlagegeschäfte. Bezugnahmen auf einen Anlageberater in diesem Prospekt können sich auf einen oder mehrere der nachfolgend genannten Anlageberater beziehen. BlackRock Investment Management (UK) Limited ist eine der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften der BlackRock- Gruppe außerhalb der Vereinigten Staaten. Sie untersteht der Aufsicht durch die Finanzdienstleistungsaufsicht im Vereinigten Königreich (Financial Conduct Authority, „FCA”), jedoch ist die Gesellschaft kein Kunde von BlackRock Investment Management (UK) Limited im Sinne der FCA-Vorschriften und wird demzufolge auch nicht durch diese FCA-Vorschriften geschützt. BlackRock Investment Management (UK) Limited hat einen Teil ihrer Aufgaben auf BlackRock Investment Management (Australia) Limited und BlackRock Asset Management North Asia Limited („BAMNA“) übertragen. BlackRock Institutional Trust Company N.A. untersteht der Aufsicht durch das Office of the Comptroller of the Currency (das „OCC“) in den USA. BlackRock (Singapore) Limited untersteht der Aufsicht durch die Monetary Authority of Singapore. BlackRock Financial Management, Inc. und BlackRock Investment Management, LLC unterstehen der Aufsicht durch die Securities and Exchange Commission in den USA. BlackRock Financial Management, Inc. hat einige ihrer Aufgaben an BlackRock Investment Management (Australia) Limited und BAMNA delegiert. Die Unteranlageberater sind ebenfalls zugelassen und/oder werden beaufsichtigt (soweit zutreffend). BlackRock Investment Management (Australia) Limited ist zugelassen durch die Australian Securities and Investments Commission als Inhaber einer Australian Financial Services Licence. BAMNA untersteht der Aufsicht durch die SFC. Die Anlageberater und gegebenenfalls ihre Unteranlageberater sind indirekte operative Tochtergesellschaften und Teil der BlackRock, Inc., der obersten Holdinggesellschaft der BlackRock- Gruppe. Erwägungen zu Risiken‌
Anlageberater. Die Fondsleitung hat die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxx als An- lageberaterin ohne Entscheidungsfähigkeit für sämtliche Teilvermögen des DZPB Fund Selection beauftragt. Die Bank wurde im Jahr 1960 als Aktiengesellschaft in Zürich gegründet. Das Aktienkapital der Bank betrug am 31. Dezember 2020 CHF 100 Mio. Das Eigenkapital betrug nach dem letzten Jahresabschluss vom 31. Dezember 2020 CHF 203.60 Mio. Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG ist die Privatbank des genossenschaftlichen FinanzVerbunds. Die Bank ist das Kompetenzzentrum der DZ BANK-Gruppe für das internationale Private Banking des deutschen genossenschaftlichen FinanzVerbundes in der Schweiz. Sie bietet in dieser Funkti- on den international orientierten Privat- und Firmenkunden der Volksbanken Raiffeisenbanken ein umfassendes Dienstleistungs- und Produktangebot im Rahmen der Vermögensbetreuung und - verwaltung an. Das Angebot reicht von der klassischen Vermögensverwaltung in unterschiedlichen Risikokategorien und Währungen über individuelle Vermögensverwaltungsdienstleistungen bis hin zur Ansiedlungs- und Erbschaftsberatung, zu Nachfolgethemen oder auch Immobilienfragen. Auf Basis einer mehr als dreissigjährigen Erfahrung im Schweizer Private Banking stellt die Bank ihre Dienstleistungen allen Kunden zur Verfügung. Der Anlageberater beobachtet die Finanzmärkte, analysiert die Zusammensetzung der Anlagen der jeweiligen Teilfondsvermögen und gibt der Fondsleitung Empfehlungen für die Anlage der je- weiligen Teilvermögen unter Beachtung der Grundsätze der für den jeweiligen Teilfonds festgeleg- ten Anlagepolitik und Anlagegrenzen. Die Fondsleitung ist an die Anlageempfehlungen des Anla- geberaters nicht gebunden, die Fondsleitung ist ausschliesslich entscheidungsbefugt. Es besteht ein Anlageberatervertrag mit den Parteien.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat keinen Anlageberater beauftragt, Sie im Hinblick auf die Anlageentscheide zu beraten.
Anlageberater. Die Zurich Invest AG wurde für das Teilvermögen Target Investment Fund Geldmarkt CHF als Anlageberater ohne Entscheidungskompetenzbeauftragt. Die Zurich Invest AG berät die Fondsleitung u.a. bei der Suche, Auswahl und Ersatz der ex- ternen Anlageverwalter und unterstützt die Fondsleitung bei deren Überwachung. Des Weite- ren berät die Zurich Invest AG die Fondsleitung bei der Ausgestaltung und Strukturierung der Teilvermögen und beimLiquiditätsmanagement.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat keinen Anlageberater beauftragt.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach den Anforderungen der Zentralbank einen oder mehrere Anlageberater bestellen, um die Anlage und Wiederanlage des Vermögens jeglicher Teilfonds oder eines Teils davon diskretionär zu verwalten. Zum Datum des Prospekts hat die Verwaltungsgesellschaft ihre Aufgaben als Verwalter der Anlagen des Treasury Fund sowie des U.S. Dollar Fund an die BNY Mellon Investment Adviser, Inc. delegiert. Nähere Angaben zu den Anlageberatern finden sich in den betreffenden Nachträgen: BNY Mellon Investment Adviser, Inc., die im Jahr 1951 gegründet wurde und ihren Hauptsitz in New York hat, ist eine der führenden Vermögensverwaltungs- und Vertriebsgesellschaften in den Vereinigten Staaten, die zum 31. Xxxx 2022 Investmentfonds und gesondert gemanagte Konten mit einem Gesamtvermögen von über 361 Mrd. US-Dollar verwaltete. BNY Mellon Investment Adviser, Inc. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von The Bank of New York Mellon Corporation („BNY Mellon“). BNY Mellon ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die Dienstleistungen für Kunden im Bereich der Verwaltung und Betreuung von Finanzwerten über den gesamten Lebenszyklus von Anlagen bietet. Das Spektrum umfasst Finanzdienstleistungen für institutionelle Anleger, Unternehmen und Privatanleger. BNY Mellon bietet in 35 Ländern und auf über 100 Märkten fundierte Anlageverwaltung und Investmentdienste. BNY Mellon ist ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen für Institute, Unternehmen und natürliche Personen mit hohem Privatvermögen, denen sie mittels eines weltweit aufgestellten, kundenorientierten Teams hochklassige Anlagen- und Asset Management, Bestandspflege, Emittenten-Serviceleistungen sowie Clearing- und Finanzdienstleistungen anbietet. Zum 31. Xxxx 2022 belief sich das von BNY Mellon verwahrte und/oder verwaltete Vermögen auf 45,5 Bio. US-Dollar und das verwaltete Vermögen auf 2,3 Bio. US-Dollar. Gemäß den Bestimmungen der Anlageberatungsverträge darf ein Anlageberater einen oder mehrere Unter- Anlageberater bestellen, damit diese die Anlageberatung für einen Teilfonds übernehmen. Wird ein solcher Unter- Anlageberater direkt aus dem Vermögen eines Teilfonds bezahlt, enthält der Nachtrag des betreffenden Teilfonds nähere Informationen über diesen Unter-Anlageberater. Nähere Informationen zu den Unter-Anlageberatern, die nicht direkt aus dem Vermögen eines Teilfonds bezahlt werden, werden den Anteilsinhabern auf Verlangen zur Verfügung gestellt und in den regelmäß...
Anlageberater. Der AIFM hat die EMPIRA AG mit Sitz in Xxxxxxxxxxxxx 000, XX-0000 Xxx, Xxxxxxx, als Anlageberater für den Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfo- lio" bestellt. Der Anlageberater berät den AIFM unter anderem bei der Anlage des Teilfondsvermögens in Einklang mit den Anlagezielen, Anlagerichtlinien und -beschränkungen des Teilfonds und er- bringt in diesem Zusammenhang die im Anlageberatervertrag ausführlicher beschriebenen Dienstleistungen. Der Anlageberater trifft keine diskretionären Anlageentscheidungen für die Teilfonds und ver- waltet für diese keine Anlagen. Der Anlageberater kann seinerseits für den jeweiligen Teilfonds - mit Zustimmung des AIFM - einen Unter-Anlageberater ernennen.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat die InCapital GmbH als Anlageberater für die Teilfonds InCapital Taurus und KAIROS, die PEH Wertpapier AG für den Teil- fonds IM PULS 1, sowie die BHF Trust Management Gesellschaft für Vermö- gensverwaltung mbH für den Teilfonds RCS UNIVERSAL beauftragt, ihr hin- sichtlich der Anlage der Teilfondsvermögen gemäß der im jeweiligen Anhang zu jedem Teilfonds und diesem Verkaufsprospekt festgelegten Anlagepolitik alle notwendigen Empfehlungen zu geben, um die Ziele der Anlagepolitik zu erreichen. Aufgabe der Anlageberater ist insbesondere die Beobachtung der Finanz- märkte, die Analyse des jeweiligen Teilfondsvermögens und die Abgabe von Anlageempfehlungen an die Verwaltungsgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds und der Anlagebe- schränkungen. Die Anlageberater haben eine ausschließlich beratende Funktion und fällen nicht selbständig Anlageentscheidungen; die Verwaltungsgesellschaft ist an die von den Anlageberatern erteilten Ratschläge nicht gebunden. Die Verwaltungsgesellschaft wird die tägliche Verwaltung des Fondsvermö- gens sicherstellen. Sämtliche Anlageentscheidungen werden dementspre- chend von der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Anlageberater dürfen auf eigene Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft weitere Berater hinzuziehen. Anteile Anteile (”Fondsanteile” oder ”Anteile”) sind Anteile an den jeweiligen Teilfonds. Die Rechte und Pflichten der Anteilinhaber an einem Teilfonds sind von den Rechten und Pflichten der Anteilinhaber an den anderen Teilfonds getrennt. Alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen eines Teilfonds verpflichten nur diesen Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Auflegung von Anteilsklassen beschließen. Die Zeichnungen aller Anteilklassen eines Teilfonds werden zusam- men im Einklang mit der Anlagepolitik angelegt. Der Nettoinventarwert einer Anteilklasse wird getrennt berechnet. Die unterschiedlichen Merkmale einer Anteilklasse werden im jeweiligen Anhang beschrieben. Die Ausgabe von Anteilen Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt zum Ausgabepreis. Sofern in einem Land, in dem Anteile ausgegeben werden, Stempelgebühren oder andere Be- lastungen anfallen, erhöht sich der Ausgabepreis entsprechend. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, laufend neue Anteile auszugeben. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilen im Rahmen der Bestimmungen des nachfolgend abgedruckten Ver...