Anlageberater Musterklauseln

Anlageberater bezeichnet den bzw. die von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit für die Verwaltung der Vermögenswerte der Fonds gemäß näherer Beschreibung im Abschnitt „Verwaltung der Fonds“ bestellten Anlageberater und bezieht sich auf die Anlageberater im jeweiligen Kontext.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Anlageverwaltung auf die Anlageberater übertragen. Die Anlageberater geben Empfehlungen und wirken bei der Verwaltung in den Bereichen Titel- und Branchenauswahl sowie der strategischen Asset- Allokation mit. Unbeschadet der Bestellung der Anlageberater übernimmt die Verwaltungsgesellschaft die volle Verantwortung gegenüber der Gesellschaft für alle Anlagegeschäfte. Bezugnahmen auf einen Anlageberater in diesem Prospekt können sich auf einen oder mehrere der nachfolgend genannten Anlageberater beziehen. BlackRock Investment Management (UK) Limited ist eine der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften der BlackRock- Gruppe außerhalb der Vereinigten Staaten. Sie untersteht der Aufsicht durch die Finanzdienstleistungsaufsicht im Vereinigten Königreich (Financial Conduct Authority, „FCA”), jedoch ist die Gesellschaft kein Kunde von BlackRock Investment Management (UK) Limited im Sinne der FCA-Vorschriften und wird demzufolge auch nicht durch diese FCA-Vorschriften geschützt. BlackRock Investment Management (UK) Limited hat einen Teil ihrer Aufgaben auf BlackRock Investment Management (Australia) Limited und BlackRock Asset Management North Asia Limited („BAMNA“) übertragen. BlackRock Institutional Trust Company N.A. untersteht der Aufsicht durch das Office of the Comptroller of the Currency (das „OCC“) in den USA. BlackRock (Singapore) Limited untersteht der Aufsicht durch die Monetary Authority of Singapore. BlackRock Financial Management, Inc. und BlackRock Investment Management, LLC unterstehen der Aufsicht durch die Securities and Exchange Commission in den USA. BlackRock Financial Management, Inc. hat einige ihrer Aufgaben an BlackRock Investment Management (Australia) Limited und BAMNA delegiert. Die Unteranlageberater sind ebenfalls zugelassen und/oder werden beaufsichtigt (soweit zutreffend). BlackRock Investment Management (Australia) Limited ist zugelassen durch die Australian Securities and Investments Commission als Inhaber einer Australian Financial Services Licence. BAMNA untersteht der Aufsicht durch die SFC. Die Anlageberater und gegebenenfalls ihre Unteranlageberater sind indirekte operative Tochtergesellschaften und Teil der BlackRock, Inc., der obersten Holdinggesellschaft der BlackRock- Gruppe. Erwägungen zu Risiken‌
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat die InCapital GmbH als Anlageberater für die Teilfonds InCapital Taurus und KAIROS, die PEH Wertpapier AG für den Teil- fonds IM PULS 1, sowie die BHF Trust Management Gesellschaft für Vermö- gensverwaltung mbH für den Teilfonds RCS UNIVERSAL beauftragt, ihr hin- sichtlich der Anlage der Teilfondsvermögen gemäß der im jeweiligen Anhang zu jedem Teilfonds und diesem Verkaufsprospekt festgelegten Anlagepolitik alle notwendigen Empfehlungen zu geben, um die Ziele der Anlagepolitik zu erreichen. Aufgabe der Anlageberater ist insbesondere die Beobachtung der Finanz- märkte, die Analyse des jeweiligen Teilfondsvermögens und die Abgabe von Anlageempfehlungen an die Verwaltungsgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds und der Anlagebe- schränkungen. Die Anlageberater haben eine ausschließlich beratende Funktion und fällen nicht selbständig Anlageentscheidungen; die Verwaltungsgesellschaft ist an die von den Anlageberatern erteilten Ratschläge nicht gebunden. Die Verwaltungsgesellschaft wird die tägliche Verwaltung des Fondsvermö- gens sicherstellen. Sämtliche Anlageentscheidungen werden dementspre- chend von der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Anlageberater dürfen auf eigene Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft weitere Berater hinzuziehen. Anteile Anteile (”Fondsanteile” oder ”Anteile”) sind Anteile an den jeweiligen Teilfonds. Die Rechte und Pflichten der Anteilinhaber an einem Teilfonds sind von den Rechten und Pflichten der Anteilinhaber an den anderen Teilfonds getrennt. Alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen eines Teilfonds verpflichten nur diesen Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Auflegung von Anteilsklassen beschließen. Die Zeichnungen aller Anteilklassen eines Teilfonds werden zusam- men im Einklang mit der Anlagepolitik angelegt. Der Nettoinventarwert einer Anteilklasse wird getrennt berechnet. Die unterschiedlichen Merkmale einer Anteilklasse werden im jeweiligen Anhang beschrieben. Die Ausgabe von Anteilen Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt zum Ausgabepreis. Sofern in einem Land, in dem Anteile ausgegeben werden, Stempelgebühren oder andere Be- lastungen anfallen, erhöht sich der Ausgabepreis entsprechend. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, laufend neue Anteile auszugeben. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilen im Rahmen der Bestimmungen des nachfolgend abgedruckten Ver...
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat keinen Anlageberater beauftragt.
Anlageberater. Der AIFM hat die EMPIRA AG mit Sitz in Xxxxxxxxxxxxx 000, XX-0000 Xxx, Xxxxxxx, als Anlageberater für den Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfo- lio" bestellt. Der Anlageberater berät den AIFM unter anderem bei der Anlage des Teilfondsvermögens in Einklang mit den Anlagezielen, Anlagerichtlinien und -beschränkungen des Teilfonds und er- bringt in diesem Zusammenhang die im Anlageberatervertrag ausführlicher beschriebenen Dienstleistungen. Der Anlageberater trifft keine diskretionären Anlageentscheidungen für die Teilfonds und ver- waltet für diese keine Anlagen. Der Anlageberater kann seinerseits für den jeweiligen Teilfonds - mit Zustimmung des AIFM - einen Unter-Anlageberater ernennen.
Anlageberater. Die Verwaltungsgesellschaft hat keinen Anlageberater beauftragt, Sie im Hinblick auf die Anlageentscheide zu beraten.
Anlageberater. Die Zurich Invest AG wurde für das Teilvermögen Target Investment Fund Geldmarkt CHF als Anlageberater ohne Entscheidungskompetenzbeauftragt. Die Zurich Invest AG berät die Fondsleitung u.a. bei der Suche, Auswahl und Ersatz der ex- ternen Anlageverwalter und unterstützt die Fondsleitung bei deren Überwachung. Des Weite- ren berät die Zurich Invest AG die Fondsleitung bei der Ausgestaltung und Strukturierung der Teilvermögen und beimLiquiditätsmanagement.
Anlageberater. Die Zurich Invest AG wurde für das Teilvermögen Target Investment Fund Geldmarkt CHF als Anlageberater ohne Entscheidungskompetenzbeauftragt. Die Zurich Invest AG berät die Fondsleitung u.a. bei der Suche, Auswahl und Ersatz der ex- ternen Anlageverwalter und unterstützt die Fondsleitung bei deren Überwachung. Des Weite- ren berät die Zurich Invest AG die Fondsleitung bei der Ausgestaltung und Strukturierung der Teilvermögen und beimLiquiditätsmanagement.

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.