Studienerfolg Musterklauseln

Studienerfolg. Es ist das gemeinsame Anliegen von Landesregierung und Hochschulen, die hoch- schulweite Studienerfolgsquote, insbesondere in den Bachelor-Studiengängen, signifi- kant zu verbessern. Zwischen beiden Seiten besteht Einvernehmen darin, dass zum Prüfungsjahr 2016 (WS 2015/16 + SS 2016) messbare Erfolge im Vergleich zum Prü- fungsjahr 2012 (WS 2011/12 + SS 2012) vorliegen müssen. Das MIWF und die Hochschulen werden im Verlauf des Jahres 2014 gemeinsam eine Methodik zur Berechnung einer Studienerfolgsquote vereinbaren, die der Erfolgsmes- sung zugrunde gelegt wird. Das Ziel der Landesregierung, in der laufenden Legislaturperiode die Schwundquote auf Landesebene um rund 20% zu reduzieren, sollte durch die hochschulweiten Stu- dienerfolgsquoten erreicht werden.
Studienerfolg. Der hochschulweite Studienerfolg in den Bachelor-Studiengängen wird signifikant gesteigert. Als „Studienerfolgsquote“ wird in diesem Kontext zunächst der erfolgreiche Übergang vom dritten ins fünfte Hochschulsemester angesehen, wobei ein Ausgangswert für 2012 – der Übergang der Studierenden des dritten Hochschulsemesters im WS 2011/12 in das fünfte Hochschulsemester im WS 2012/13 – und ein Zielwert für 2016 als analoger Übergang vom WS 2015/16 in das WS 2016/17 vereinbart werden. Einbezogen werden Studierende im Erst- und Zweitstudium (ohne ausländische Studierende) mit dem Abschlussziel Bachelor. Angesichts der politischen Forderung nach einer Senkung der Abbruchquote um 20% in der laufenden Legislaturperiode (Koalitionsvertrag) wird bis zum WS 2016/17 eine Reduzierung der jeweils korrespondierenden Schwundquote (Schwundquote = 100% – Erfolgsquote) von rund 20% auf Landesebene verfolgt. Die Technische Universität Dortmund und das Ministerium streben an, künftig gemeinsam genauere Methoden zur Beurteilung des Studienerfolgs zu entwickeln. Bei der Verbesserung des Studienerfolgs wird darauf geachtet, dass die Qualitätsansprüche an die wissenschaftliche Kompetenz der Studierenden aufrechterhalten werden und deren internationale Konkurrenzfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Technische Universität Dortmund kann im Rahmen der Betrachtung des Studienerfolgs auch ihre Initiativen zur Unterstützung der Studierenden im Laufe ihrer Studienbiografie darstellen.
Studienerfolg. Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die HMT Leipzig Die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung he- terogener Zielgruppen. Aus diesem Grund führt die HMT Leipzig kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 an 30 Lehr- gangstagen hochschuldidaktische Weiterbildungen durch. Schwerpunkt der hochschuldidaktischen Weiterbildungen werden die Angebote des „Netz- werks Musikhochschulen“ sein, da hier hochschultypspezifische Angebote gemacht werden. Zu den hochschuldidaktischen Weiterbildungen gehören daneben auch die durch das Hoch- schuldidaktische Zentrum Sachsen angebotenen Weiterbildungen, so diese den spezifischen Anforderungen der HMT Leipzig als künstlerischer Hochschule entsprechen. Die HMT Leipzig beteiligt sich zur Vorbereitung solcher Weiterbildungen aktiv am „Digital Change Agent Pro- gramm“ des Hochschuldidaktischen Zentrum Sachsen/Bildungsportal Sachsen.
Studienerfolg. Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die PHfT Dresden die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung heterogener Zielgruppen. Die PHfT Dresden strebt daher an, dass die Lehrenden in den Jahren 2023 und 2024 an insgesamt 192 Teilnehmertagen an hochschuldidaktischen Weiterbildungen teilnehmen.
Studienerfolg. Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die HfBK Dresden die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung heterogener Zielgruppen. Aus diesem Grund nehmen die Lehrenden der HfBK Dresden an insgesamt 20 Personentagen an hochschuldidaktischen Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2021 bis 2024 teil.
Studienerfolg a) Ein adäquater Studienerfolg im Sinne dieser Richtlinien liegt für Studierende an Universitäten, Universitäten der Künste und der Akademie der bildenden Künste und andere Hochschulen dann vor, wenn die oder der Studierende zumindest eine Teilprüfung einer Diplomprüfung oder eines Rigorosums oder Prüfungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten oder acht Semesterstunden aus den letzten beiden Semestern abgelegt hat. Für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende ist eine Studienleistung von mindestens acht ECTS-Punkten oder vier Semesterstunden ausreichend. b) Ein adäquater Studienerfolg im Sinne dieser Richtlinien liegt nicht vor, wenn die zwei- fache gesetzlich vorgesehene Studienzeit im aktuellen Studium oder Studienabschnitt überschritten wurde. Verzögerungsgründe wie z.B. Kindererziehungszeiten, Berufstätigkeit, sofern mehr als eine Halbbeschäftigung vorlag, Krankheit, Behinderungen, universitätsbedingte Verzögerungen wie z.B.: Zugangsbeschränkungen, sehr kurze Studienabschnitte oder andere unabwendbare Gründe können berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass in den Zeiten vor bzw. nach diesen Behinderungen der Studienerfolg in ausreichendem Ausmaß vorliegt. c) Für die Studierenden an den anderen Bildungseinrichtungen liegt ein adäquater Studienerfolg dann vor, wenn das vorangegangene Studienjahr positiv absolviert wurde. d) Abweichend von 1. (1) können zur Vorbereitung eines ordentlichen Studiums (z.B Studienberechtigungsprüfung oder Sprachkurs) auch außerordentliche Studierende im zweiten Semester eine Unterstützung erhalten, wenn sie aus dem ersten Semester Zeugnisse über Prüfungen vorlegen, die einem Stundenausmaß von acht Semesterwochenstunden entsprechen.
Studienerfolg. 3.1 Ein ausreichender Studienerfolg im Sinne dieser Richtlinien liegt wie in hiernach beschriebenen Situationen vor: a) Der/die Antragssteller/in hat innerhalb der beiden vorangegangenen Semester, zumindest entweder eine Teilprüfung einer Diplomprüfung oder eines Rigorosums oder Prüfungen im Ausmaß von mindestens 12 ECTS oder 6 Semesterwochenstunden abgelegt. Anrechnungen für abgelegte Prüfungen können nicht als Leistungsnachweis herangezogen werden. Wahlweise können auch das laufende und das vorangegangene Semester als Zeitraum für den Nachweis des Studienerfolgs herangezogen werden, wenn ansonsten der Erfolg nicht vorläge. Semester, in denen eine Beurlaubung vorlag, werden nicht gezählt. b) Für Doktoratsstudierende, die noch keine Arbeit an einer Dissertation nachweisen können, ist eine Studienleistung von mindestens 6 ECTS oder 3 Semesterwochenstunden ausreichend. Außerdem gilt das nachgewiesene Arbeiten an einer Diplom- oder Masterarbeit oder einer Dissertation als ausreichender Studienerfolg, die nachgewiesene Arbeit an einer Bachelorarbeit kann den zu erbringenden Leistungsnachweis um 6 ECTS reduzieren. c) Gründe für einen unter diesen Vorgaben liegenden Studienerfolg, wie z.B. Mutterschutz, Kindererziehungszeiten, Berufstätigkeit (sofern mehr als einegeringfügige Beschäftigung vorlag), Krankheit, glaubwürdig gemachte Pflege von Angehörigen, eine den Studienfortschritt hemmende Behinderung oder andere unabwendbare Gründe können berücksichtigt werden und führen zu einer Halbierung der vorgeschriebenen ECTS bzw. der vorgeschriebenen Semesterwochenstunden. d) Ebenfalls nur die Hälfte der oben vorgeschriebenen ECTS oder Semesterwochenstunden nachweisen müssen Studierende, die erst ein volles Semester absolviert haben. Diese müssen somit einen Nachweis von 6 ECTS erbringen. e) Studierende, welche sich laufend in ihrem ersten Semester befinden und daher noch keine beträchtliche Anzahl an ECTS erreichen konnten, sind dazu aufgefordert den Nachweis für die erste positiv abgelegte Prüfung bzw. Leistung an der Universität Salzburg (im Ausmaß von mindestens 2 ECTS) vorzuweisen, um den Willen zum Studieren nachweisen zu können. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass sie im aktuellen Studiensemester in genug Lehrveranstaltungen inskribiert waren, um mindestens 6 ECTS erzielen zu können. f) Studierende, die nachweisen können, dass sie im vorherigen Studienjahr aufgrund der CoVid-19-Krise erhebliche und nicht selbstverschuldete Schwierigkeiten hatten, die für de...
Studienerfolg. Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die HfM Dresden die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung he- terogener Zielgruppen. Aus diesem Grund nehmen die Lehrenden der HfM Dresden an 20 Lehrgangstagen an wei- terbildenden Institutionen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 an hochschuldidaktischen Wei- terbildungen teil.
Studienerfolg. Zur Sicherstellung einer effizienten Studiengestaltung und damit des Studienerfolgs ist im Interesse von Studierenden und Absolventen, aber auch im Interesse eines nachhaltigen Einsatzes von Ressourcen und Lebenszeit eine kontinuierliche Beobachtung und Nachjustierung der Studienprogramme unter Einbeziehung der Erfahrungen von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen unverzichtbar. § 14 legt dazu die zu überprüfenden Kriterien fest. Diese umfassen einen geschlossenen Regelkreis mit regelmäßiger Überprüfung (Satz 1), Einleitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Überprüfung (Satz 2) und kontinuierlicher Überprüfung des Erfolgs sowie Nutzung der Ergebnisse für eine Fortentwicklung (Satz 3). Geeignete Monitoring- Maßnahmen sind insbesondere Lehrveranstaltungsevaluationen, Workload- Erhebungen oder Absolventenbefragungen, aber auch statistische Auswertungen des Studien- und Prüfungsverlaufs und Studierenden- / Absolventenstatistiken. Die einzuleitenden Maßnahmen können vielfältiger Natur sein und insbesondere die in den §§ 11 und 12 genannten Aspekte betreffen. Um eine effiziente und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten, legt Satz 4 fest, dass die Beteiligten über die Ergebnisse und die eingeleiteten Maßnahmen unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange zu 21 Insbesondere: Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005 unter xxxx://xxx.Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/Xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxxxxxxxxxx/0000/0000_00_00- gegenseitige-Anerkennung-Bachelor-Master.pdf 22 vgl. zu den Bildungswissenschaften: Fußnote 7; vgl. zu den Fachwissenschaften und der Didaktik: Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.03.2017) unter xxxxx://xxx.Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/Xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxxxxxxxxxx/0000/0000_00_00 -Fachprofile-Lehrerbildung.pdf Rahmenvereinbarungen für die einzelnen Lehrämter informieren sind. Zur Wahrung der Chancengleichheit ist es unverzichtbar, dass die Hochschule über nachhaltige und umfassende Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Unterstützung von Studierenden in besonderen Lebenslagen verfügt und dass diese auch in den einzelnen Studiengängen umgesetzt werden. § 15 legt daher fest, dass d...
Studienerfolg. Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die HGB Leipzig die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung heterogener Zielgruppen. Aus diesem Grund nehmen die Lehrenden der HGB Leipzig an insgesamt 8 Personentagen kumuliert für die Jahre 2023 und 2024 an hochschuldidaktischen Weiterbildungen teil.