StudiTicket Musterklauseln

StudiTicket. Studierendenausweise von Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht, gelten Montag – Frei- tag ab 18:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss in allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Kl.) – alternativ wird die vorgenannte Fahrtberechtigung in Form eines Online-Print- Tickets oder HandyTickets ausgegeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzu- führen. Die Studierendenausweise werden mit einem VVS-Aufdruck besonders gekennzeichnet. Zur Finanzierung dieses Angebotes wird von allen Studierenden der betreffenden Hochschulen ein Solidarbeitrag erhoben. Voraussetzung zum Ab- schluss eines entsprechenden Vertrages ist, dass die dort immatrikulierten Studie- renden (Mindestanzahl 50 Studierende) einen anerkannten Hochschulabschluss zum Ziel haben (z.B. Bachelor, Master, Diplom) und die Vorlesungen/Veranstaltun- gen – ggf. bei einem Kooperationspartner – im VVS-Verbundgebiet stattfinden. Zur Finanzierung dieses Angebotes wird von allen Studierenden der betreffenden Hochschulen, die im VVS-Verbundgebiet Vorlesungen/Veranstaltungen besuchen, über die Hochschule ein Solidarbeitrag erhoben. Durch Zahlung des Solidarbeitrages erwirbt der Studierende außerdem den An- spruch auf Erwerb eines 6 Monate im gesamten VVS-Netz ohne zeitliche Ein- schränkung gültigen StudiTickets, wobei zumindest für den ersten Gültigkeits- monat des StudiTickets die Berechtigung zum Kauf nachgewiesen werden muss. Die Laufzeit eines StudiTickets beginnt jeweils zum Monatsersten und endet am letzten Geltungstag bei Betriebsschluss. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Zeittickets des Ausbildungsverkehrs. Die Fahrtberechtigungen werden gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises mit VVS-Aufdruck ausgegeben. Beim Kauf von Wertmarken ist auch die Vorlage des Verbundpasses erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung der Fahrtberechtigung ist möglich, wobei für die Rest- laufzeit Fahrgeld erstattet wird. Der Tag der Rückgabe der Fahrtberechtigung oder das Datum des Poststempels bei Übersendung der Fahrtberechtigung mit der Post gelten als letzter Benutzungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen: Bis 2/23: → für jeden vollen Kalendermonat der tarifgemäße Fahrpreis eines Ausbil- dungsTickets 27 der Preisstufe 137 (7 und mehr Zonen), → für angebrochene Monate je Gültigkeitstag 4% eines Ausbildung...
StudiTicket. Das Studiticket der Universität Konstanz und der Hochschule Konstanz Tech- nik, Wirtschaft und Gestaltung (Fachhochschule Konstanz) berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades. Ist der/die Student*in Fahrer*in eines motorge- triebenen Fahrzeuges, gilt das Studiticket nicht. Es ist persönlich und nicht übertragbar. Der Studentenausweis der Universität Konstanz bzw. der Fachhochschule Konstanz mit Nachweis der Immatrikulation muss jederzeit zusammen mit dem Studiticket mitgeführt werden. Auch ohne Studiticket gilt der Studentenausweis der beiden vorgenannten Hochschulen als Fahrschein äquivalent in der Zeit von 19:00 Uhr bis 04:30 Uhr.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.