StudiTicket Musterklauseln

StudiTicket. Studierendenausweise von Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht, gelten Montag – Frei- tag ab 18:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss in allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Kl.) – alternativ wird die vorgenannte Fahrtberechtigung in Form eines Online-Print- Tickets oder HandyTickets ausgegeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzu- führen. Die Studierendenausweise werden mit einem VVS-Aufdruck besonders gekennzeichnet. Zur Finanzierung dieses Angebotes wird von allen Studierenden der betreffenden Hochschulen ein Solidarbeitrag erhoben. Voraussetzung zum Ab- schluss eines entsprechenden Vertrages ist, dass die dort immatrikulierten Studie- renden (Mindestanzahl 50 Studierende) einen anerkannten Hochschulabschluss zum Ziel haben (z.B. Bachelor, Master, Diplom) und die Vorlesungen/Veranstaltun- gen – ggf. bei einem Kooperationspartner – im VVS-Verbundgebiet stattfinden. Zur Finanzierung dieses Angebotes wird von allen Studierenden der betreffenden Hochschulen, die im VVS-Verbundgebiet Vorlesungen/Veranstaltungen besuchen, über die Hochschule ein Solidarbeitrag erhoben. Durch Zahlung des Solidarbeitrages erwirbt der Studierende außerdem den An- spruch auf Erwerb eines 6 Monate im gesamten VVS-Netz ohne zeitliche Ein- schränkung gültigen StudiTickets, wobei zumindest für den ersten Gültigkeits- monat des StudiTickets die Berechtigung zum Kauf nachgewiesen werden muss. Die Laufzeit eines StudiTickets beginnt jeweils zum Monatsersten und endet am letzten Geltungstag bei Betriebsschluss. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Zeittickets des Ausbildungsverkehrs. Die Fahrtberechtigungen werden gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises mit VVS-Aufdruck ausgegeben. Beim Kauf von Wertmarken ist auch die Vorlage des Verbundpasses erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung der Fahrtberechtigung ist möglich, wobei für die Rest- laufzeit Fahrgeld erstattet wird. Der Tag der Rückgabe der Fahrtberechtigung oder das Datum des Poststempels bei Übersendung der Fahrtberechtigung mit der Post gelten als letzter Benutzungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen: Bis 2/23: → für jeden vollen Kalendermonat der tarifgemäße Fahrpreis eines Ausbil- dungsTickets 27 der Preisstufe 137 (7 und mehr Zonen), → für angebrochene Monate je Gültigkeitstag 4% eines Ausbildung...
StudiTicket. Das Studiticket der Universität Konstanz und der Hochschule Konstanz Tech- nik, Wirtschaft und Gestaltung (Fachhochschule Konstanz) berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades. Ist der/die Student*in Fahrer*in eines motorge- triebenen Fahrzeuges, gilt das Studiticket nicht. Es ist persönlich und nicht übertragbar. Der Studentenausweis der Universität Konstanz bzw. der Fachhochschule Konstanz mit Nachweis der Immatrikulation muss jederzeit zusammen mit dem Studiticket mitgeführt werden. Auch ohne Studiticket gilt der Studentenausweis der beiden vorgenannten Hochschulen als Fahrschein äquivalent in der Zeit von 19:00 Uhr bis 04:30 Uhr.