Störungsmeldungen. (1) Störungsmeldungen durch den Nutzer erfolgen ausschließlich an die E-Mail-Adresse xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx.
(2) Um HaustierDocs in die Lage zu versetzen, die Störung beseitigen zu können, muss der Nutzer mindestens die nachfolgenden Angaben im Rahmen einer Störungsmeldung mitteilen:
(a) eine umfassende Beschreibung der aufgetretenen Störung,
(b) Datum und Uhrzeit der aufgetretenen Störung,
(c) die Angabe der betroffenen Funktion und der durchgeführten Operation(en), bei der (denen) die Störung aufgetreten ist,
(d) die genaue Beschreibung der eingesetzten Plattform (Apple, Google, Desktop- Anwendung) und des verwendeten Betriebssystems,
(e) die Angabe des verwendeten Browser-Typs und der Browser-Version (Desktop- Anwendung) sowie
(f) eine E-Mail-Adresse, unter welcher der Nutzer für eventuelle Rückfragen zu erreichen ist. Soweit der Nutzer keine genauen Angaben machen kann, muss er die vorstehenden Punkte so gut es ihm möglich ist umschreiben.
(3) Der Nutzer kann in der Störungsmeldung eine Priorisierung mehrerer Störungen vorschlagen. Die Einordnung obliegt jedoch ausschließlich HaustierDocs.
(4) HaustierDocs strebt an, dem Nutzer innerhalb von 24 Stunden nach Eingang seiner Störungsmeldung eine Bestätigung über den Eingang der Störungsmeldung zukommen zu lassen. Die Bestätigung erfolgt an die E-Mail-Adresse des Absenders der jeweiligen Störungsmeldung.
Störungsmeldungen. Störungen und Mängel sind telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des Datums, der Zeit, der Seriennummer und der Niederlassung des Auftrag- gebers zu melden.
Störungsmeldungen. Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen bei Geschäftskundenanschlüssen hat die LEONET eine kostenlose Service-Rufnummer eingerichtet. Diese lautet: 0800 8045995 Die LEONET nimmt hier werktags Mo-Fr von 8:00 bis 20:00 Uhr und Sa von 08:00 bis 16:00 Uhr Störungsmeldungen entgegen. Eine Störungsmeldung per email ist ebenfalls möglich unter xxxxxxx@xxxxxx.xx
Störungsmeldungen. Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Anhang 2 zu EVB-IT Pflege S (Stö- rungsmeldeformular) an: Die Störungsmeldung wird während der vorstehend unter c) genannten Zeiten angenommen.
Störungsmeldungen. Störungsmeldungen müssen der vootz&dahmen GbR mittels des Formulars auf xxxxxxxxx.xx übermittelt werden. Sofern dem Kunden ein anderer zuverlässiger Kontaktweg bekannt ist, ist es ebenfalls möglich auf diesen zurückzugreifen. Die vootz&Dahmen GbR behält sich vor, die Bearbeitung von Störungsmeldungen, deren Ursache nicht im Einflußbereich der Vootz&Dahmen GbR oder deren Technologiepartner liegt (z.B. Internetausfälle beim Kunden, Bedienungsfehler des Mailprogrammes) gemäß des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung zu stellen.
Störungsmeldungen. Das VU hat Verifone unverzüglich über Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen der von ihm genutzten Leis- tungen in Kenntnis setzen. Es wird Verifone bei der Ursa- chenermittlung sowie der Störungsbeseitigung in zumutba- rem Umfang unterstützen. Ist die Störung nicht von Verifone zu vertreten, kann Verifone dem VU den hierdurch entstan- denen Aufwand in Rechnung stellen oder eine Aufwands- pauschale verlangen. Dem VU bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens und Verifone der Nachweis eines hö- heren Schadens vorbehalten.
Störungsmeldungen. Treten Störungen an der Giftcard-Plattform auf, hat der Vertragspartner diese Worldline umgehend per E-Mail zu melden. Eine Störungsmeldung gilt als eingegangen, sobald alle für die Störungsbehebung erforderlichen Informationen übermittelt worden sind. Störungsmeldungen, die ausser- halb der Betriebszeiten eingehen, gelten am nächsten Servicetag, zu Beginn der Betriebszeit, als eingegangen. Der Vertragspartner wird Worldline bei der Suche nach der Störungsursa- che unterstützen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, durch Worldline übermittelte Vorschläge zur Störungsbehebung, insbesondere Software- Updates, unverzüglich zu testen und anschliessend eine Rückmeldung bezüglich dem Status der Störung zu geben.
Störungsmeldungen. Der Kunde wird Störungen oder Mängel unter Angabe der möglichen Ursachen am Anschluss oder anderen überlassenen Einrichtungen unverzüglich der WD anzeigen, bei Bedarf einen sachkundigen Mitarbeiter beistellen und die Entstörung und den damit verbundenen Zutritt zu den Einrichtungen umgehend ermöglichen.
Störungsmeldungen. 9.2.1. Nach Eingang der Störungsmeldung wird sich ein geschulter Systemadministrator/Entwickler bei dem Kunden zur Problemlösung melden. Die Arbeiten zur Störungsbeseitigung erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten von plenigo unter Beachtung der vertraglichen Pflichten.
9.2.2. Beide Parteien informieren sich regelmäßig über den Stand der Fehlerbehebung.
9.2.3. Für Ausfälle einzelner Zahlungsmethoden oder Zahlungsanbieter gelten die Bestimmungen, die der Kunde direkt mit dem Zahlungsanbieter vereinbart.
9.2.4. Der Kunde verpflichtet sich bei Ausfällen des SaaS-Services, die durch ihn, in seinem Wirkungsbereich verursacht werden, plenigo unverzüglich zu informieren und plenigo die Ursache des Ausfalls mitzuteilen.
Störungsmeldungen. Sofern sich aus diesen AGB nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat fair4Host Störungen des Zuganges zum Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, fair4Host erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).