Common use of Sub-Auftragsverarbeiter Clause in Contracts

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot der Hinzuziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung heranzuziehen. ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich anzeigt und • der Auftraggeber nicht gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort], am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion]

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Samples: Auftragsverarbeitung

Sub-Auftragsverarbeiter. 5.1. {Verbot der Hinzuziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters Auftragsverarbeiters} Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung heranzuziehen. {Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern Auftragsverarbeiters} Der Auftragnehmer kann ist befugt folgendes Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung hinzuziehen: [Firmenname und Sitz ergänzen, Art der Hauptdienstleistung hinzuziehenTätigkeiten]. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel Beabsichtigte Änderungen des bestehenden Unterauftragnehmers Sub-Auftragsverarbeiters sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab so rechtzeitig schriftlich anzeigt und • der Auftraggeber nicht gegenüber dem bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • schliesst die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werdenab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. {Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern} Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter [Ort]Tätigkeiten] hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort]dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schliesst die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub- Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion]dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot der Hinzuziehung eines (Art. 28 Abs. 3 lit d iVm Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 sowie Art. 44 ff DSGVO) 1. Sub-Auftragsverarbeiters Auftragsverarbeiter sind ausschließlich solche Unternehmen, deren Leistungen einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen und die zur Leistungserbringung personenbezogene Daten der TeilnehmerInnen verarbeiten müssen. 2. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen VA erteilt dem A die Genehmigung Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung Erfüllung der Hauptdienstleistung heranzuziehenunter Punkt I.1 anführten Verträge in Anspruch zu nehmen bzw. ☐ Zulässigkeit bestehende zu ersetzen, wenn der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies A eine solche Inanspruchnahme dem Auftraggeber VA eine angemessene Zeit (2 Wochen) vorab unter Angabe des Einsatzzeitpunktes schriftlich anzeigt mitteilt und der Auftraggeber VA nicht gegenüber dem Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt des Einsatzes schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß der A eine Vereinbarung im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werdenmit dem Sub- Auftragsverarbeiter abschließt. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer A auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Die Vereinbarung hat der A – nach Aufforderung - unverzüglich dem VA vorzulegen. Eine solche Vereinbarung mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ist nicht erforderlich, wenn der Sub-Auftragsverarbeiter und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 3. Einzelpersonen, die auf Basis eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages als TrainerIn/BeraterIn arbeiten und die über keine für Xxxxxx typische betriebliche Struktur verfügen, gelten nicht als Sub-Auftragsverarbeiter. Diese sind datenschutzrechtlich als MitarbeiterInnen des Trägers zu behandeln. Es gilt Pkt. IV dieser Datenschutzvereinbarung. 4. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer A gegenüber dem Auftraggeber VA für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort], am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion].

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Samples: Datenschutzvereinbarung

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot 7.1. Sofern der Auftragsverarbeiter die Hinzuziehung eines anderen Sub-Auftragsverarbeiters beabsichtigt, hat der den Verantwortlichen schriftlich davon zu verständigen. Die Verständigung hat rechtzeitig vorab zu erfolgen, sodass der Verantwortliche die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Änderung wahrnehmen kann. 7.2. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung heranzuziehenwird ausschließlich aufgrund des zwischen ihm und dem Auftragsverarbeiter gem Art 28 Abs 4 DSGVO abzuschließenden Vertrages tätig. 7.3. ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich anzeigt und • der Auftraggeber nicht haftet gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werden. Dabei ist sicherzustellenVerantwortlichen für den Fall, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingehtdie ihm obliegenden Datenschutzpflichten nicht wahrnimmt. 7.4. Sub-Auftragsverarbeiter werden vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt, die dem Auftragnehmer den in diesem Vertrag vereinbarten gleichwertig sind. Der Verantwortliche erhält auf Grund dieser Vereinbarung obliegenVerlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragsverarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter. 7.5. Kommt Die Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Sub-Auftragsverarbeiters sind eindeutig voneinander abzugrenzen. 7.6. Der Auftragsverarbeiter wählt den Sub-Auftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Sub-Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. 7.7. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Sub-Auftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn sich der Auftragsverarbeiter in dokumentierter Weise davon überzeugt hat, dass der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nachseine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragsverarbeiter hat dem Verantwortlichen die Dokumentation auf Aufforderung vorzulegen. 7.8. Es werden nur Sub-Auftragsverarbeiter mit Sitz und Datenverarbeitung innerhalb der EU oder des EWR beauftragt. 7.9. Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, so haftet Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Sub-Auftragsverarbeiter mit der Auftragnehmer gegenüber Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem Auftraggeber für die Einhaltung der dort genannten Umfang betraut und durch den Verantwortlichen genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragsverarbeiters gegenüber Sub- Auftragsverarbeiter bleiben unberührt. 7.10. Sub-Auftragsverarbeiter-Verhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragsverarbeiters. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort]auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion]bleibt unberührt.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot (1) Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Hinzuziehung Erfüllung der verein- barten Leistung Sub-Auftragsverarbeiter beauftragen, wobei er diese sorgfältig auszuwählen hat. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung jener Unterauftragnehmer (nach- stehend Sub-Auftragsverarbeiter genannt) des Auftragneh- mers zu, angeführt in der Liste der Sub-Auftragsverarbeiter). Bei Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters Auftragnehmers, der nicht in der Liste angeführt ist, informiert der Auftragnehmer den Auf- traggeber auf elektronischen Weg vorab. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, 10 Tage Einspruch zu erheben, andern- falls gilt die Beauftragung als genehmigt. (2) Nimmt der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung heranzuziehen. ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten in Anspruch, um personenbezogene Daten im Namen des Auf- traggebers zu verarbeiten, gelten für den Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit Auftragsverar- beiter dieselben AVV und TOM wie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Insbesondere stellt der Hinzuziehung von Auftragnehmer sicher, dass auch bei Einschaltung eines Sub-Auftragsverarbeitern Auftragsverar- beiters die Art. 45ff. DSGVO eingehalten werden. (3) Wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach der Mit- teilung gegen den vom Auftragnehmer gewählten Sub-Auf- tragsverarbeiter Einspruch erhebt, kann der Auftragnehmer den Einspruch mit folgenden Maßnahmen ausräumen: a. Der Auftragnehmer wird den Sub-Auftragsverarbei- ter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers nicht zum Einsatz bringen b. Es werden Maßnahmen ergriffen, um den wesent- lichen Grund für den Einspruch des Auftraggebers auszuräumen c. Es unterbleibt die über den Sub-Auftragsverarbei- ter vereinbarte Leistung, die im Fall einer bereits vorab bezahlten Vergütung zurückerstattet wird. Sollte der Auftraggeber keine dieser Varianten akzeptieren und wurde der Einspruch nicht innerhalb von 30 Tagen nach dessen Eingang zur beiderseitigen Zufriedenheit ausgeräumt, kann jede Partei den Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich kündigen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den vom Widerspruch umfassten Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehenerfolgt nicht. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind zulässigsolche Dienstleistungen zu verstehen, soweit: • die der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich anzeigt bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, wie z.B. Telekommunikationsleistungen, Server-und • der Auftraggeber nicht gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt Streamingdienstleistungen, Wartung- und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werden. Dabei ist sicherzustellenBenutzerservice, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingehtReinigungskräfte, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort], am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion]Caterer oder Prüfer.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot 8.1 Zulässiger Einsatz‌ Der Kunde erteilt hiermit XiTrust seine vorherige allgemeine schriftliche Genehmigung, im Rahmen der Hinzuziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung heranzuziehen. ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten zu übertragen: ✓ XiTrust wählt Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit Auftragsverarbeiter nach deren Eignung und unter Beachtung der Hinzuziehung geltenden Datenschutzbestimmungen sorgfältig aus. Bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt XiTrust insbesondere die von den Sub-Auftragsverarbeitern Der Auftragnehmer kann getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie bei Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer die Einhaltung des Kapitel V DSGVO, insbesondere, sofern kein Angemessenheitsbeschluss gem. Art 45 Abs 3 DSGVO vorliegt, das Vorsehen von geeigneten Garantien gem. Art 46 DSGVO durch den Sub-Auftragsverarbeiter. ✓ XiTrust beauftragt Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehenauf Basis schriftlicher Verträge nach Maßgabe des Art 28 DSGVO, die mit den Datenschutzpflichten dieser AVV in Bezug auf die Verarbeitung Personenbezogener Daten durch den Sub-Auftragsverarbeiter, insbesondere den geeigneten Technischen und Organisatorischen Maßnahmen, in Einklang stehen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich anzeigt und • der Auftraggeber nicht gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- XiTrust haftet für etwaige Verstöße durch den Sub-Auftragsverarbeiter gemäß des Artden MOXIS Cloud Services Bestimmungen. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass ✓ Die jeweils gültige Liste der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, von XiTrust samt deren Tätigkeitsbereich wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. 8.2 Neue Sub-Auftragsverarbeiter‌ Der Einsatz von neuen Sub-Auftragsdatenverarbeitern erfolgt nach Ermessen von XiTrust unter folgenden Voraussetzungen: ✓ XiTrust informiert den Kunden als Verantwortlichen im Voraus per E-Mail über die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt geplanten Ergänzungen oder Ersetzungen innerhalb der Liste der Sub-Auftragsdatenverarbeiter und deren Tätigkeitsbereiche. ✓ Der Kunde als Daten-Verantwortlicher erhält die Möglichkeit, gegen derartige Änderungen Einspruch gemäß Punkt 8.3 zu erheben. 8.3 Einspruch gegen neue Sub-Auftragsverarbeiter‌ Sofern der Kunde gemäß Datenschutzrecht einen berechtigten Grund hat, der Verarbeitung Personenbezogener Daten durch den/die neuen Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort], am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion]MOXIS Cloud Services Secure Technologies GmbH Rexxxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxx Xxxxxxxxxx EUROPE

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Samples: Moxis Cloud Services Terms

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot 3.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Funktionsüber- tragungen ( wie zB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte sowie Gut- achter und Sachverständige) und Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungs- anlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 3.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Er- füllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen des Auftragnehmers zur Leistungserfüllung heranzieht bzw. Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragt. 3.3. Der Verantwortliche erklärt bereits jetzt, gegen die Beauftragung der im Anhang1 aufgelisteten Sub-Auftragsverarbeiter keinen Einspruch zu erheben. Die spezifische Liste der genutzten Sub-Auftragsverarbeiter richtet sich nach den gewünschten Dienstleistungen und wird im Rahmen der Auftragsvergabe ausgefüllt. 3.4. Beabsichtigte Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiter sind dem Verant- wortlichen so rechtzeitig bekannt zu geben. Sollte der Verantwortlichen nicht binnen 3 Werktagen nach erfolgter Bekanntgabe einen schriftlichen Einspruch einlegen, gilt die Hinzuziehung bzw. Ersetzung eines Sub-Auftragsverarbeiters als genehmigt. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Auftragsverarbeiter schließt den erforderlichen Vertrag im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung heranzuziehen. ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich anzeigt und • der Auftraggeber nicht gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werdenab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer Auftragsverarbeiter auf Grund dieser Vereinbarung dieses Vertrages obliegen. 3.5. Kommt Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nachArt 44 ff DSGVO erfüllt sind (zB Angemessenheitsbeschluss der Kommission, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeitersgenehmigte Verhaltensregeln, Ausnahmen gem. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort], am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion]Art 49 DSGVO).

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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Sub-Auftragsverarbeiter. ☐ Verbot der Hinzuziehung eines (Art. 28 Abs. 3 lit d iVm Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 sowie Art. 44 ff DSGVO) 1. Sub-Auftragsverarbeiters Auftragsverarbeiter sind ausschließlich solche Unternehmen, deren Leistungen einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen und die zur Leistungserbringung personenbezogene Daten der Teilnehmer_innen verarbeiten müssen. 2. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen VA erteilt dem A die Genehmigung Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung Erfüllung des unter Punkt I.1 anführten Vertrages in Anspruch zu nehmen bzw. bestehende zu ersetzen, wenn - der Hauptdienstleistung heranzuziehen. ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters ☐ Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter _12 zur unmittelbaren Erbringung der Hauptdienstleistung hinzuziehen. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer dies A eine solche Inanspruchnahme dem Auftraggeber VA eine angemessene Zeit (2 Wochen) vorab unter Angabe des Einsatzzeitpunktes schriftlich anzeigt mitteilt und - der Auftraggeber VA nicht gegenüber dem Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt des Einsatzes schriftlich Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub- Auftragsverarbeiter gemäß - der A eine Vereinbarung im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen werdenmit dem Sub- Auftragsverarbeiter abschließt. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer A auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Die Vereinbarungen hat der A – nach Aufforderung - unverzüglich dem VA vorzulegen. Eine solche Vereinbarung mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ist nicht erforderlich, wenn der Sub-Auftragsverarbeiter und dessen Mitarbeiter_innen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 3. Einzelpersonen, die auf Basis eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages als TrainerIn/BeraterIn arbeiten und die über keine für Xxxxxx typische betriebliche Struktur verfügen, gelten nicht als Sub-Auftragsverarbeiter. Sie sind datenschutzrechtlich als MitarbeiterInnen des Trägers zu behandeln. Es gilt Pkt. IV dieser Datenschutzvereinbarung. 4. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer A gegenüber dem Auftraggeber VA für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. [Ort], am [Datum] Für den Auftraggeber: .................................................... [Name samt Funktion] [Ort], am [Datum] Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion].

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Samples: Datenschutzvereinbarung