Common use of Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung Clause in Contracts

Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger aus- laufender Haftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgen- den Voraussetzungen und Bedingungen: 1. Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdiffe- renzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig be- stehende Haftpflichtversicherung. 2. Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor. 3. Dabei bilden die in diesem Differenzvertrag vereinbar- 4. Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflicht- versicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegen- heit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedin- gungsdifferenzdeckung nicht vergrößert. 1. den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern bereits für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder teilweise leistet, 2. den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Insurance Agreement

Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz Anschlussversicherungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger aus- laufender Haftpflichtversicherungsvertragauslaufender Haftpflicht- versicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung Bedin- gungsdifferenzdeckung unter folgen- den folgenden Voraussetzungen und Bedingungen: 1. Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdiffe- renzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig be- stehende Haftpflichtversicherung. 2. Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor. 3. Dabei bilden die in diesem Differenzvertrag vereinbar-vereinbar- ten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedingun- gen den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Ver- sicherungsverträgen zusammen. 4. Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflicht- versicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegen- heit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedin- gungsdifferenzdeckung nicht vergrößert.Obliegen- 1. den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern so- fern bereits für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder teilweise leistet, 2. den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz Anschlussversicherungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger aus- laufender Haftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgen- den Voraussetzungen und Bedingungen:Zeitpunkt 1. Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdiffe- renzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig be- stehende Haftpflichtversicherung. 2. Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.Haftpflichtversicherungen 3. Dabei bilden die in diesem Differenzvertrag vereinbar-vereinbar- ten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedin- gungen den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen zusammen. 4. Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflicht- versicherung Haftpflichtver- sicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegen- heit Oblie- genheit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedin- gungsdifferenzdeckung Bedingungsdifferenzdeckung nicht vergrößert. 1. den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern so- fern bereits für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder teilweise teilwei- se leistet, 2. den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger aus- laufender Haftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgen- den Voraussetzungen und Bedingungen: 1. Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdiffe- renzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig be- stehende Haftpflichtversicherung. 2. Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.Haftpflichtversicherungen 3. Dabei bilden die in diesem Differenzvertrag vereinbar-vereinbar- ten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedin- gungen den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen zusammen. 4. Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflicht- versicherung Haftpflichtver- sicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegen- heit Oblie- genheit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedin- gungsdifferenzdeckung Bedingungsdifferenzdeckung nicht vergrößert. 1. den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern so- fern bereits für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder teilweise teilwei- se leistet, 2. den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger aus- laufender Haftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgen- den Voraussetzungen und Bedingungen: 1. Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdiffe- renzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig be- stehende Haftpflichtversicherung. 2. Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor. 3. Dabei bilden die in diesem Differenzvertrag vereinbar-vereinbar- ten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedingun- gen den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Ver- sicherungsverträgen zusammen. 4. Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflicht- versicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegen- heit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedin- gungsdifferenzdeckung nicht vergrößert. 1. den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern bereits für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder teilweise leistet, 2. den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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