Swinging Single Pricing (SSP) Musterklauseln

Swinging Single Pricing (SSP). Die Verwaltungsgesellschaft kann für jeden Teilfonds die Anwendung eines SSP-Mechanismus festlegen, um der Verwässerung der Performance zu begegnen, die entsteht, wenn ein Fonds hohe Zu- und Abflüsse verzeichnet, um sicherzustellen, dass langfristige Anteilinhaber keine wesentlichen Nachteile durch die negativen Folgen von Rücknahmen und Zeichnungen erleiden. Der SSP-Mechanismus basiert auf einem einzigen Nettoinventarwert je Anteil für Zeichnungen und Rücknahmen, der im Falle von Nettozu- oder -abflüssen nach oben bzw. nach unten angepasst wird, um Transaktionskosten, Provisionen, Steuern, Spreads und sonstige Kosten, die einem Teilfonds aufgrund von Cashflows entstanden sind, zu berücksichtigen. Hierdurch werden die genannten Kosten von den zeichnenden und den zurückgebenden Anteilinhabern getragen. Das Anpassungsfaktor (der „Swing- Faktor“) wird üblicherweise angewendet, wenn die Nettozu- oder -abflüsse eine bestimmte Grenze (der „Swing-Schwellenwert“) übersteigen. In Anhang A wird angegeben, ob für einen bestimmten Teilfonds eine SSP-Politik angewendet wird und gegebenenfalls werden der höchstmögliche Swing-Faktor sowie der Swing-Schwellenwert festgelegt.
Swinging Single Pricing (SSP). Die Verwaltungsgesellschaft kann für jeden Teilfonds die Anwendung eines SSP-Mechanismus festlegen, um der Verwässerung der Performance zu begegnen, die entsteht, wenn ein Fonds hohe Zu- und Abflüsse verzeichnet, um sicherzustellen, dass langfristige Anteilinhaber keine wesentlichen Nachteile durch die negativen Folgen von Rücknahmen und Zeichnungen erleiden. Der SSP-Mechanismus basiert auf einem einzigen Nettoinventarwert je Anteil für Zeichnungen und Rücknahmen, der im Falle von Nettozu- oder -abflüssen nach oben bzw. nach unten angepasst wird, um Transaktionskosten, Provisionen, Steuern, Spreads und sonstige Kosten, die einem Teilfonds aufgrund von Cashflows entstanden sind, zu berücksichtigen. Hierdurch werden die genannten Kosten von den zeichnenden und den zurückgebenden Anteilinhabern getragen. Der Anpassungsfaktor (der „Swing- Faktor“) wird üblicherweise angewendet, wenn die Nettozu- oder -abflüsse eine bestimmte Grenze (der „Swing-Schwellenwert“) übersteigen. Im Rahmen der SSP-Politik entscheidet der SSP-Ausschuss (der „SSP-Ausschuss“) über die Anwendung eines SSP-Mechanismus auf die Teilfonds sowie über den tatsächlichen Swing-Schwellenwert und legt die Swing-Faktoren auf der Grundlage der Beurteilung der oben aufgeführten Kosten fest, die in den maßgeblichen Märkten entstehen. Der SSP-Ausschuss trifft sich mindestens halbjährlich und bei Bedarf auch ad-hoc (z. B. im Falle wesentlicher Änderungen der Finanzmarktbedingungen oder im Falle wesentlicher Änderungen der Anlagepolitik der Teilfonds). Der SSP-Ausschuss berücksichtigt bzw. kann sich dabei auf den Rat von Anlage- und Risikomanagementexperten innerhalb oder außerhalb der LGT Group stützen. In Anhang A wird angegeben, ob für einen bestimmten Teilfonds eine SSP-Politik angewendet wird und gegebenenfalls werden der höchstmögliche Swing-Faktor sowie der Swing-Schwellenwert festgelegt.

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