Swinging Single Pricing (SSP) Musterklauseln

Swinging Single Pricing (SSP). Die Verwaltungsgesellschaft kann für jeden Teilfonds die Anwendung eines SSP-Mechanismus festlegen, um der Verwässerung der Performance zu begegnen, die entsteht, wenn ein Fonds hohe Zu- und Abflüsse verzeichnet, um sicherzustellen, dass langfristige Anteilinhaber keine wesentlichen Nachteile durch die negativen Folgen von Rücknahmen und Zeichnungen erleiden. Der SSP-Mechanismus basiert auf einem einzigen Nettoinventarwert je Anteil für Zeichnungen und Rücknahmen, der im Falle von Nettozu- oder -abflüssen nach oben bzw. nach unten angepasst wird, um Transaktionskosten, Provisionen, Steuern, Spreads und sonstige Kosten, die einem Teilfonds aufgrund von Cashflows entstanden sind, zu berücksichtigen. Hierdurch werden die genannten Kosten von den zeichnenden und den zurückgebenden Anteilinhabern getragen. Das Anpassungsfaktor (der „Swing- Faktor“) wird üblicherweise angewendet, wenn die Nettozu- oder -abflüsse eine bestimmte Grenze (der „Swing-Schwellenwert“) übersteigen. In Anhang A wird angegeben, ob für einen bestimmten Teilfonds eine SSP-Politik angewendet wird und gegebenenfalls werden der höchstmögliche Swing-Faktor sowie der Swing-Schwellenwert festgelegt.
Swinging Single Pricing (SSP). Die Verwaltungsgesellschaft kann für jeden Teilfonds die Anwendung eines SSP-Mechanismus festlegen, um der Verwässerung der Performance zu begegnen, die entsteht, wenn ein Fonds hohe Zu- und Abflüsse verzeichnet, um sicherzustellen, dass langfristige Anteilinhaber keine wesentlichen Nachteile durch die negativen Folgen von Rücknahmen und Zeichnungen erleiden. Der SSP-Mechanismus basiert auf einem einzigen Nettoinventarwert je Anteil für Zeichnungen und Rücknahmen, der im Falle von Nettozu- oder -abflüssen nach oben bzw. nach unten angepasst wird, um Transaktionskosten, Provisionen, Steuern, Spreads und sonstige Kosten, die einem Teilfonds aufgrund von Cashflows entstanden sind, zu berücksichtigen. Hierdurch werden die genannten Kosten von den zeichnenden und den zurückgebenden Anteilinhabern getragen. Der Anpassungsfaktor (der „Swing- Faktor“) wird üblicherweise angewendet, wenn die Nettozu- oder -abflüsse eine bestimmte Grenze (der „Swing-Schwellenwert“) übersteigen. Im Rahmen der SSP-Politik entscheidet der SSP-Ausschuss (der „SSP-Ausschuss“) über die Anwendung eines SSP-Mechanismus auf die Teilfonds sowie über den tatsächlichen Swing-Schwellenwert und legt die Swing-Faktoren auf der Grundlage der Beurteilung der oben aufgeführten Kosten fest, die in den maßgeblichen Märkten entstehen. Der SSP-Ausschuss trifft sich mindestens halbjährlich und bei Bedarf auch ad-hoc (z. B. im Falle wesentlicher Änderungen der Finanzmarktbedingungen oder im Falle wesentlicher Änderungen der Anlagepolitik der Teilfonds). Der SSP-Ausschuss berücksichtigt bzw. kann sich dabei auf den Rat von Anlage- und Risikomanagementexperten innerhalb oder außerhalb der LGT Group stützen. In Anhang A wird angegeben, ob für einen bestimmten Teilfonds eine SSP-Politik angewendet wird und gegebenenfalls werden der höchstmögliche Swing-Faktor sowie der Swing-Schwellenwert festgelegt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.