Sächliche Ausstattung. Die erforderliche sächliche Ausstattung muss gewährleisten, dass die vereinbarten Leistungen bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erbracht werden können. Sie beinhaltet für die koordinierende Fachkraft einen sachgerecht ausgestatteten Büroarbeitsplatz mit IT-Ausstattung, sowie für die Schulbegleiter*innen die Möglichkeit sachgerecht ausgestattete Arbeitsplätze zu nutzen. Der Zuschlag für die Sachkosten wird auf 5 Prozent (Plausibilitätswert) festgesetzt.
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Sächliche Ausstattung. Die erforderliche sächliche Ausstattung muss gewährleisten, dass die vereinbarten Leistungen bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erbracht werden können. Sie beinhaltet für die koordinierende Fachkraft einen sachgerecht ausgestatteten Büroarbeitsplatz mit IT-Ausstattung, ; sowie für die Schulbegleiter*innen Assistent*innen die Möglichkeit Möglichkeit, sachgerecht ausgestattete Arbeitsplätze zu nutzen. Der Zuschlag für die Sachkosten wird auf 5 Prozent (Plausibilitätswert) festgesetzt.
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Sächliche Ausstattung. Die erforderliche sächliche Ausstattung muss gewährleisten, dass die vereinbarten Leistungen bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erbracht werden können. Sie beinhaltet für die koordinierende Fachkraft einen sachgerecht ausgestatteten Büroarbeitsplatz mit IT-Ausstattung, Ausstattung sowie für die Schulbegleiter*innen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter die Möglichkeit Möglichkeit, sachgerecht ausgestattete Arbeitsplätze zu nutzen. Der Zuschlag für die Sachkosten wird auf maximal 5 Prozent (Plausibilitätswert) % der Bruttopersonalkosten festgesetzt.
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