Tagesstrukturierung Musterklauseln

Tagesstrukturierung. 81 Der AN stellt für alle in den Betreuungseinrichtungen des Bundes untergebrachten Fremden in Entsprechung seines Betreuungskonzeptes (Beilage./3) eine angemessene Tagesstruk- turierung sicher. Ziel der Tagesstrukturierung ist es, einen Tagesablauf zu schaffen, in den die Fremden aktiv einbezogen werden. Die Fremden sollen so beschäftigt werden, sodass bei den Fremden das Gefühl einer sinnvollen Beschäftigung und umfänglichen Betreuung entsteht und die Ziele der Betreuung sichergestellt werden. Eine solche Strukturierung hat ein entsprechendes Freizeitangebot zu beinhalten. Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Betreuungseinrichtungen sind zu berücksichtigen; dies bedeutet, dass das Angebot insbesondere an die Größe und Einrichtung der Betreuungseinrichtung sowie die Zielgruppe angepasst werden muss. Insbesondere die Zusammensetzung der Zielgruppe kann stark variieren (spezifische Strukturierung für alleinreisende Männer, Familien, Kinder, etc.)
Tagesstrukturierung. 114 Der AN gewährleistet täglich zumindest für zwei Stunden (ausgenommen samstags und sonntags) eine Kinderbetreuung. Nach Möglichkeit sind auch die Eltern der Kinder in die Betreuung einzubinden. Geeignete Spielsachen sind vom AN zur Verfügung zu stellen. 116 In der Betreuungseinrichtung steht ein Fitnessraum zur Verfügung. Die Ausstattung dieses Raums (Sport- und Fitnessgeräte) ist vom AN zur Verfügung zu stellen.
Tagesstrukturierung. 141 Eine Tagesstrukturierung für die jeweiligen Zielgruppen (alleinreisende Männer, Familien, Kinder, etc.) ist täglich von zumindest 09:00 bis 21:00 Uhr anzubieten.
Tagesstrukturierung. 158 In der Betreuungseinrichtung stehen ein Kinderspielzimmer, welches als Notquartier zu verwenden ist, und ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Ausstattung dieser Räume (et- wa mit Tischfußball- und Tischtennistisch im Aufenthaltsraum sowie Spielzeug und Einrich- tung des Spielzimmers) ist vom AN zur Verfügung zu stellen.
Tagesstrukturierung. 178 In jedem Haus, in dem Fremde untergebracht sind, ist mindestens ein Freizeitraum mit TV- Geräten zu betreiben. 179 Für Kleinkinder (bis 6 Jahren) ist eine Kinderspielstube zu betreiben. Die Mütter sind nach Möglichkeit in die Tagesstrukturierung ihrer Kinder einzubeziehen. 180 Zur Förderung der Gemeinschaft unter den Fremden ist unter Nutzung der internen Sportein- richtungen eine Sportbetreuung sicherzustellen. Derzeit bestehen ein Basketball- und Vol- leyballplatz, ein Fitnessraum sowie ein Tischtennistisch und TV-Geräte in den Aufenthalts- räumen. Die Ausstattung (Sport-, Fitness- und Freizeitgeräte) ist vom AN zur Verfügung zu stellen.
Tagesstrukturierung. 267 In den Betreuungseinrichtungen sind in der jeweiligen spezifischen Verwendung ausge- bildete Betreuer einzusetzen, insbesondere für die Kinderbetreuung sowie die Betreuung bei sportlichen Aktivitäten. 268 Für die Durchführung der Betreuung sind einschlägig ausgebildete Betreuer (Dipl. Sozial- arbeiter, Sozialpädagoge oder vergleichbarer Ausbildung im Idealfall mit Erfahrung im Be- reich Suchtmissbrauch und/oder Flüchtlingsbereich) einzusetzen. Für die Durchführung be- sonderer Therapien (z.B. therapeutisches Malen) sind Fachkräfte und in bestimmten Fällen (Akutfälle) Psychologen zuzuziehen. 269 Alle eingesetzten Mitarbeiter – insbesondere die Betreuer – haben über ausreichende Deutschkenntnisse zu verfügen, damit eine einwandfreie Kommunikation mit dem Personal des AG vor Ort möglich ist. 270 Darüber hinaus sind durch die Mitarbeiter – insbesondere die Betreuer – (oder zusätzliche Dolmetscher) die wichtigsten Sprachen der Fremden abzudecken. Die wichtigsten Spra- chen sind abhängig von den jeweiligen Herkunftsstaaten und daher variabel. Derzeit sind die wichtigsten Sprachen Russisch, Englisch, Französisch, Serbisch/Kroatisch, Albanisch Dari und Pashtu. Der AN hat seine Mitarbeiter so einzusetzen, dass jede der wichtigsten Spra- chen zumindest 20 Stunden pro Woche durch einen Mitarbeiter vor Ort abgedeckt ist, sofern zumindest ein Fremder, der eine der derzeit wichtigsten Sprachen spricht, in einer Betreu- ungseinrichtung untergebracht ist. 64 von 81 5106/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 271 Darüber hinaus hat der AN sicherzustellen, dass bei Bedarf (z.B. neue Krisen und daraus resultierender Flüchtlingsströme aus Gebieten mit anderen Fremdsprachen) auch Mitarbeiter mit anderen, an den Bedarf angepassten Fremdsprachenkenntnissen im Ausmaß von zumindest 20 Stunden pro Woche eingesetzt werden. 272 Darüber hinaus hat der AN die im Angebotsschreiben des AN (Beilage./3) genannten und von ihm darin angebotenen Zusatzsprachen jedenfalls im Ausmaß von 20 Stunden pro Wo- che in den Betreuungseinrichtungen anzubieten, sofern zumindest ein Fremder, der eine dieser Sprachen spricht, in einer Betreuungseinrichtung anwesend ist. Zusätzliche Sprachen können auch standortbezogen angeboten werden. Ziel ist es, eine möglichst große Sprachenvielfalt an möglichst vielen Betreuungseinrichtungen sicherzustel- len.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.