Tarifvertrag Musterklauseln
Tarifvertrag. 4
1. Das Entgelt des Arbeitnehmers ergibt sich aus den Entgelttarifverträgen BZA/iGZ in Verbindung mit § 2 dieses Tarifvertrages.
2. Das Zeitarbeitsunternehmen informiert den überlassenen Beschäftigten ab Kenntnis über Ver- einbarungen im Kundenbetrieb über Leistungen für den Zeitarbeitsbeschäftigten.
3. Solche Regelungen sind in die vertragliche Ver- einbarung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieb aufzunehmen. Demgemäß hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistungen entsprechend den betrieblichen Vereinbarungen im Kundenbetrieb. §5 Anpassung an Tarif- erhöhungen §6 Einführung des Tarif- vertrags Die Anpassung des Branchen- zuschlags an Tariferhöhungen erfolgt entsprechend der zwi- schen den Tarifvertragspar- teien gesondert getroffenen Verfahrensregelung, die Be- standteil dieser Vereinbarung ist.
1. Mit Inkrafttreten dieses Tarif- vertrages beginnen die für die Berechnung des Branchenzu- schlages maßgeblichen Einsatz- zeiten im jeweiligen Kundenbe- trieb neu zu laufen.
2. Für Mitarbeiter, die am 01. November 2012 bereits 6 Wo- chen oder länger im ununter- brochenen Einsatz im Kunden- betrieb stehen, gilt die erste Stufe nach § 2 Abs. 3 bereits ab dem 01. November 2012 als er- füllt. Dieser Mitarbeiter erreicht die nächste Stufe am 15. De- zember 2012 und die dann fol- genden weiteren Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten.
Tarifvertrag. 2
1. Arbeitnehmer erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlas- sung in einen Kundenbetrieb der Chemischen Industrie einen Branchenzuschlag.
2. Der Branchenzuschlag wird für den ununter- brochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Unterbrechungszeiten einschließlich Feiertage, Urlaubs- und Arbeitsunfähigkeitstage, die die Dauer von 3 Monaten unterschreiten, sind keine Unterbrechungen im vorgenannten Sinne. Protokollnotizen zu § 2 Abs. 2 TV BZ Chemie: Auslegung zur Unterbrechung bei Arbeitgeberwechsel Bei einem Arbeitgeberwechsel (Wechsel des Zeit- arbeitsunternehmens) werden vorangegangene Einsatzzeiten im selben Kundenbetrieb ange- rechnet, sofern sie nach den Regelungen dieses Tarifvertrages auch ohne Arbeitgeberwechsel zu berücksichtigen gewesen wären. Vorstehendes gilt nur für Ansprüche, die nach dem Arbeitgeber- wechsel entstehen. Urlaubstagen sowie Krankheitstagen innerhalb der gesetzlichen Entgeltfortzahlung unterbro- chen wird. Die Vergütung von Feier-, Urlaubs- und Krankheitstagen richtet sich nach den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen.
3. Der Branchenzuschlag beträgt nach der Ein- satzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte: für die Entgeltgruppen 1 und 2
1. Stufe: nach der 6. vollendeten Woche 15 %
2. Stufe: nach dem 3. vollendeten Monat 20 %
3. Stufe: nach dem 5. vollendeten Monat 30 %
4. Stufe: nach dem 7. vollendeten Monat 45 %
5. Stufe: nach dem 9. vollendeten Monat 50 % für die Entgeltgruppen 3 bis 5 1. Stufe: nach der 6. vollendeten Woche 10 %
Tarifvertrag. 7
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 01. April 2017 in Kraft und ersetzt den Tarifvertrag vom 02. August 2012.
(2) Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jah- resende, erstmals zum 31. Dezember 2020, gekün- digt werden.
(3) Die Kündigung kann von jeder der Tarifvertrags- parteien ausgesprochen werden. Die Kündigung einer Partei der Arbeitgeberseite entfaltet Wirkung auch für die andere Tarifvertragspartei. Die Kündi- gung durch die Gewerkschaftsseite wirkt gegen- über beiden Tarifvertragsparteien der Arbeitgeber- seite, auch wenn sie nur gegenüber einer Partei der Arbeitgeberseite ausgesprochen wurde.
(4) Ändern sich wesentliche gesetzliche Rahmen- bedingungen der Zeitarbeit (insbesondere Rege- lungen zur Vergütung), nehmen die Tarifvertrags- parteien unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel auf, eine mögliche Fortführung unter Berücksichti- gung der Auswirkungen der Änderungen zu prü- fen und zu vereinbaren.
(5) Führen diese 6 Monate nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen nicht zu einer entspre- chenden Regelung tritt dieser Tarifvertrag mit Ab- lauf der sechs Monate ohne Nachwirkung außer Kraft.
(6) Dieser Tarifvertrag gilt unverändert weiter, wenn sich die in § 2 Abs. 3 genannten Entgelttarif- verträge in der Nachwirkung befinden. Anhänge zum TV BZ Kunststoff
2. Stufe
3. Stufe
4. Stufe
5. Stufe Stundenentgelte Tarifgebiet Ost ab 01.04.2017
Tarifvertrag. (7) Der Branchenzuschlag ist Teil des festen tarif- lichen Entgelts gemäß § 13.2 MTV BAP bzw. Teil der Grundvergütung gemäß § 2 Abs. 1 Entgelttarifver- trag iGZ. Änderungen von tarifvertraglichen Bestimmungen Abweichende Vereinbarungen §3 Erhält der Arbeitnehmer einen Branchenzuschlag nach diesem Tarifvertrag, entfallen Ansprüche auf Zuschläge nach § 4 ETV BAP bzw. § 5 ERTV iGZ. §4 im Kundenbetrieb
(1) Das Entgelt des Arbeitnehmers ergibt sich aus den Entgelttarifverträgen BAP / iGZ in Verbindung mit § 2 dieses Tarifvertrages.
(2) Das Zeitarbeitsunternehmen informiert den überlassenen Beschäftigten ab Kenntnis über Ver- einbarungen im Kundenbetrieb über Leistungen für den Zeitarbeitsbeschäftigten.
(3) Solche Regelungen sind in die vertragliche Ver- einbarung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieb aufzunehmen. Demgemäß hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistungen ent- sprechend den betrieblichen Vereinbarungen im Kundenbetrieb. Tarifvertrag §5 Anpassung an Tarif- erhöhungen Die Anpassung des Branchen- zuschlags an Tariferhöhungen erfolgt entsprechend der zwi- schen den Tarifvertragsparteien gesondert getroffenen Verfah- rensregelung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. §6
Tarifvertrag. Auf das Arbeitsverhältnis zwischen der mekka StageCrew GmbH und den Arbeitnehmern finden die Verträge des Tarifwerks iGZ/DGB Anwendung.
Tarifvertrag. 2
(1) Arbeitnehmer erhalten bei Vorliegen der Voraus- setzungen für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in einen Kundenbetrieb der Kunststoff verarbeitenden In- dustrie einen Branchenzuschlag.
Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte bei RIAS Inhaltsverzeichnis
Tarifvertrag zum Versorgungsausgleich (Auszug)1 Zwischen den Rundfunkanstalten
Tarifvertrag. 1a Grundsätzlich kann in jedem Unter- nehmen ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt werden. Finden sich Rah- menregelungen – z.B.
Tarifvertrag. Im Übrigen gelten für das Anstellungsverhältnis der zwischen Dansk Industri und der Lebensmittel- Gewerkschaft NNF abgeschlossene Tarifvertrag der Schlachtbranche sowie etwaige Ortstarifver- träge im Unternehmen. Der Tarifvertrag kann eingesehen werden auf ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ und ▇▇▇.▇▇.▇▇ Im Übrigen wird auf etwaige Personalregelungen im Unternehmen verwiesen. Diese werden dem Mitarbeiter zusammen mit dem vorliegenden Einstellungsvertrag ausgehändigt.
