Altersversorgung Musterklauseln

Altersversorgung. Die Altersversorgung der Redakteurinnen/Redakteure ist in einem gesonderten Vertrag geregelt, der nicht für Volontärinnen/Volontäre gilt.
Altersversorgung. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden zugunsten der Vorstandsmitglieder monatlich Beiträge in eine Unterstützungskasse geleistet. Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintrittsjahr eine angemes- sene Zahlung aus Anlass des Amtsantritts gewähren. Durch eine solche Zahlung können vor allem Verluste variabler Vergü- tungen ausgeglichen werden, die ein Vorstandsmitglied durch den Wechsel zur Manz AG bei einem früheren Dienstgeber erleidet. Die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung dienen dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unter- nehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den unternehmerischen Erfolg des Vorjahres gebundene Kom- ponente (kurzfristige variable Vergütung – STI) bestehend aus einer jährlichen Bartantieme und einem nichtfinanziellen STI sowie zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Bezugsrechten (Performance Shares) auf Manz- Aktien (langfristige variable Vergütung – LTI). Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder ange- sichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am finan- ziellen Erfolg oder Misserfolg des jeweiligen vorangehenden Geschäftsjahrs beteiligen. Sie setzt den Fokus – entsprechend dem aus der Unternehmensstrategie abgeleiteten finanziellen Ziel der Manz AG – auf die Incentivierung der Profitabilitäts- und Rentabilitätssteigerung der Manz AG, indem hierfür die EBIT-Marge als eine der Hauptsteuerungskennzahlen der Manz AG für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend ist. Die jährliche Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängig- keit von dem für das jeweilige vorangehende Geschäftsjahr von dem jeweiligen Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt). Die Gewährung der jährlichen Bartantieme setzt voraus, dass eine EBIT-Marge von mindestens 0,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBIT-Marge von 0,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine jährliche Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je volles Zehntel eines Prozentpunkts, um das die erreichte XXXX-Xxxxx eine EBIT-Marge von 0,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der jährlichen Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Der Maxi- malwert ist bei einer EBIT-Marge von 16 % erreicht, bei der di...
Altersversorgung. Die Bilfinger SE gewährt den Vorstandsmitgliedern eine Altersversorgung. Die Zusage kann in Form einer versicherungsgebundenen Versorgung im Durchführungsweg der Unterstützungs- kasse (betriebliche Altersversorgung, bAV) oder in Form eines Versorgungsentgelts als zusätzli- che feste Gehaltskomponente gewährt werden. Der jährliche Beitrag zur bAV bzw. das Versor- gungsentgelt wird zwischen der Bilfinger SE und dem Vorstandsmitglied vereinbart und beträgt maximal 50 % des vereinbarten Jahresgrundgehalts.
Altersversorgung. Der/Die Angestellte erhält die betriebsübliche Altersversorgung Ruhegeld nach einem besonderen Ruhegeldvertrag.
Altersversorgung. Bei der Altersversorgung für die Mitglieder des Vorstands handelt es sich um einen beitragsorientierten Pensions- plan, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Mitgliedern des Vorstands Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gewährt. Dabei handelt es sich um Leistungen, die bei Erreichen der Altersgrenze von 60 bzw. 62 Lebensjahren, im Falle der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall an die Hinterbliebenen erbracht werden. Die Altersversorgung sieht einen von der Gesellschaft jährlich zu erbringenden Beitrag in Höhe von jeweils 50 % bzw. beim Vorstandsvorsitzenden 56,25 % der festen Jahresvergütung vor. Darüber hinaus ist von den Vorstandsmitgliedern ein Eigenbeitrag aus Entgeltum- wandlung in Höhe von 12,5 % des APP des Vorstands zu leisten. Dieser Eigenbeitrag kann von den Vorstandsmit- gliedern auf bis zu 25 % des APP des Vorstands erhöht werden. Grundlage der Berechnung des Eigenbeitrags ist das zur Auszahlung kommende APP des Vorstands, jedoch maximal begrenzt auf eine 100%ige Zielerrei- chung. Die Summe der Beiträge ist auf eine maximale Obergrenze begrenzt. Im Versorgungsfall können bis zu 30 % des verzinslich angesammelten Kapitals in eine Rentenleistung umgewandelt werden. Aus Regelungen vor 2006 resultieren Ansprüche, die für einzelne Vor- standsmitglieder als Besitzstände gewahrt werden. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Erreichen der Altersgrenze von 60 bzw. 62 Lebensjahren erbringt die Gesellschaft bestimmte Zusatzbeiträge bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Für die Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Rückstellungen gebildet. Die hierfür nach den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Kosten der erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs), der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) hierfür ermittelte Nettoaufwand sowie die Barwerte des Verpflichtungs- umfangs nach IFRS und HGB sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Pensionsansprüche IFRS HGB Kosten der erworbenen Barwert des Nettoaufwand Barwert des in T€ Versorgungsansprüche (Service Costs) Verpflichtungsumfangs der erworbenen Versorgungsansprüche Verpflichtungsumfangs Xxxxxxxx Xxxxxxx 1.107 10.546 1.573 9.547 Xx. Xxxx Xxxxxxxxx 309 3.244 514 2.985 Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxx 332 1.599 443 1.360 Xx. Xxxxxx Xxxx 380 6.354 801 5.784 Xxxxxxx Xxxxxxx 419 3.848 589 3.392 Daneben werden den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Aus- lagen erstattet. Zusätzl...
Altersversorgung. Die Altersleistungen können in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder in Form einer laufenden Rentenzahlung vereinbart werden. Anstelle der lebenslangen Rente kann – sofern rechtlich zulässig – zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn bzw. bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersleistung (siehe Ziffer 12) eine einmalige Kapitalabfindung gewählt werden, sofern das jeweilige Trägerunter- nehmen und die NVK zustimmen.
Altersversorgung. Auszug aus der DBO85:
Altersversorgung. Die Dienstnehmer haben Anspruch auf eine Zusatz- pension.
Altersversorgung. Die Altersversorgung bildet eine weitere Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können. Die Altersversorgung soll am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wett- bewerbsfähig sein und im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. Die Versorgungsleistungen für die Vorstandsmitglieder werden in Form einer beitrags- orientierten Altersversorgung gezahlt: › Xxxxxxxxx Xxxxxx: 450 T€ pro Jahr › Xxxxx Xxxxxxxx: 200 T€ pro Jahr › Xxxxxxx Xxxx: 200 T€ pro Jahr A.07 I ZIEL- UND MAXIMALVERGÜTUNG (VERGÜTUNGSKOMPONENTEN 2021) Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxx 2021 (Ziel) 2021 (MAX) 2021 (Ziel) 2021 (MAX) 2021 (Ziel) 2021 (MAX) Grundvergütung 1) 0.000.000 € 0.000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € STI 000.000 € 0.000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € LTI 2021–2023 0.000.000 € 0.000.000 € 000.000 € 0.000.000 € 000.000 € 0.000.000 € Altersversorgung 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € Gesamtvergütung 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 €