Common use of Technisch-organisatorische Maßnahmen Clause in Contracts

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 87 contracts

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Über Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzendokumentieren.

Appears in 4 contracts

Samples: www.world-direct.at, www.offensity.com, www.a1.digital

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/Prüfung/ ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.rapidmail.de, www.rapidmail.de, www.rapidmail.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebenübergeben (Anlage 1). Bei Akzeptanz durch den Akzeptiert der Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen werden diese Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/Prüfung oder ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.drk.de, www.drk.de, www.drk.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 3 contracts

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, starface.com

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Die aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.finden sie unter:

Appears in 3 contracts

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen erfor- derlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere insbeson- dere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf An- passungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Über Die Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo, de.onoffice.com

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Die angegebenen Maßnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt.

Appears in 2 contracts

Samples: Mustervertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung, Mustervertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.dokumentieren

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers Auf- traggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, www.managingcare.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen erfor- derlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung Prü- fung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: rehavitalisplus.de, Auftragsverarbeitungsvertrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der VerarbeitungVer- arbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren dokumen- tieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber Auf- traggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich einver- nehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.snapview.de, www.snapview.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung per Eigenerklärung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebenübergeben (siehe Muster in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung). Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftragsein jeder Beauftragung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: securitasmedia.com, securitasmedia.com

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber Auf- traggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten doku- mentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers Auftragge-bers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber Auf- traggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten doku- mentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers Auftragge- bers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) a. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere ins- besondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Auftraggeber Verant- wortlichen zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber Verantwortlichen werden die dokumentierten do- kumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers Verantwort- lichen einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der VerarbeitungVerar- beitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzenumzu- setzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.dokumentierten

Appears in 1 contract

Samples: Mustervertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnu Ng (Dsgvo)

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/Prüfung/ ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Gem. Artt

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/Prüfung bzw. ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere insbe- sondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit Prüfung des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf Anpassungsbe- darf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: creditpass.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 1 Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe als Anlage zu diesem Vertrag dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/Prüfung oder ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ij-jeschak.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 4.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen erforder- lichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und auf Anforderung dem Auftraggeber Auftrag- geber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe Auftrags- vergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen organisatori- schen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich hin- sichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf Anpas- sungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: digitale-agentur.com

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1 Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber Verantwortlichen zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber Verantwortlichen werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers Verantwortlichen einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Anfrage zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit Prüfung des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz Ak- zeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: starface.com

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen Maßnah- men vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten dokumen- tierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/eine Prüfung bzw. ein Audit Au- dit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich einvernehm- lich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag (Auftragsverarbeitung Gem. Artikel 28 Ds Gvo)

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe Auf- tragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere ins- besondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten dokumentier- ten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich die- ser ein-vernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: dzh-online.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Dies gilt jedoch nur, insoweit dies für den Auftragnehmer wirtschaftlich und für das angestrebte bzw. tatsächlich erforderliche Schutzniveau angemessen sowie erforderlich ist.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebenübergeben(siehe 2.1. der Vereinbarung). Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzenumzusetzen (siehe Anlage 2).

Appears in 1 contract

Samples: medilogic.com

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) . Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch Die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen werden zwischen den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzenParteien als verbindlich festgelegt.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der VerarbeitungVerarbei- tung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Mustervertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo (Stand Mai 2017)

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber Sie werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.grundeigentuemerverband.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Es gelten Die TOM sind dem Auftraggeber im Vorfeld bekannt gemacht worden.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten darge- legten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des AuftragsAuf- trags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1a) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung einmalig als Standardprozess zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz Annahme des Auftrags durch den Auftraggeber Auftragnehmer werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit Prüfung des Auftraggebers Auftragnehmers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Nach Art. 28 Abs.3 Datenschutz Grundverordnung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten dokumentier- ten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: dzh-online.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/eine Prüfung bzw. ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag (Auftragsverarbeitung Gem. Artikel 28 Ds Gvo)

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der 1)Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 3.1 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: mess-serv.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 5.1 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftragsübergeben (siehe Anlage technische und organisatorische Maßnahmen). Soweit die Prüfung/ein Audit Prüfung des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.fwportal.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) . Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.limtec.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten darge- legten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: demografie.controlling.rwth-aachen.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen Maßnahmen1) vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) . Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebenübergeben (siehe Anhang 1 "Technisch-organisatorische Maßnahmen"). Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: namensaktie.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 1.1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und nach DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebendokumentieren. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Diese Maßnahmen sind Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: nova-campus.de

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Die Kosten für eine individuelle Anpassung/Mehraufwand trägt der Auftraggeber.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo