Common use of Technisch-organisatorische Maßnahmen Clause in Contracts

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Ak- zeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit eine Prüfung bzw. ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzuset- zen.

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Samples: Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Des Sich Als Einrichtung Auf Der Kikom Plattform Registrierten Kunden, Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Des Sich Als Einrichtung Auf Der Kikom Plattform Registrierten Kunden, Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Des Sich Als Einrichtung Auf Der Kikom Plattform Registrierten Kunden

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) 2.1 Der Auftragnehmer hat dokumentiert die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen organi- satorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und übergibt diese dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebenauf Anfrage zum Zwecke der Prüfung. Bei Ak- zeptanz Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit eine Prüfung bzw. die Prüfung/ ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf Anpassungs- bedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzuset- zenumzusetzen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung