Common use of Technisch-organisatorische Maßnahmen Clause in Contracts

Technisch-organisatorische Maßnahmen. Die Umsetzung der in der Anlage 1 dargelegten „Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO“ durch den Auftragnehmer vor Beginn der Verarbeitung wird in einem IT- Sicherheitskonzept dokumentiert, das der Auftraggeber auf Anfrage einsehen kann. Soweit die Prüfung des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Die Dokumentation des IT-Sicherheitskonzeptes enthält Darlegungen zu allen gemäß Art. 32 DSGVO notwendigen Maßnahmen nach den allgemein anerkannten Schutzzielen der IT-Sicherheit, insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit usw. Dabei wird ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen angemessenes Schutzniveau beachtet. Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall gestattet, soweit damit das dauerhafte physische Vorhalten von Daten des Auftraggebers auf Datenträgern in der Privatwohnung verbunden ist. Zulässig ist jedoch die temporäre Zwischenspeicherung durch den Einsatz von mobilen Geräten (z.B. Laptops, Tablet-PCs, Smartphones etc.), sofern die mobilen Geräte über ausreichende, den anerkannten Standards entsprechende Sicherungseinrichtungen (z.B. VPN-Anbindung, Festplattenverschlüsselung etc.) verfügen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung, so dass es dem Auftragnehmer gestattet ist, adäquate Alternativmaßnahmen umzusetzen. Dabei wird das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen insgesamt nicht unterschritten. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo