Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogene Daten oder Datenkategorien geeignet sind.
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