Common use of Technisch-organisatorische Maßnahmen Clause in Contracts

Technisch-organisatorische Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erfor- derlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbeson- dere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen An- passungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag

Technisch-organisatorische Maßnahmen. Der (1)Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erfor- derlichen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbeson- dere insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen An- passungsbedarf Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

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Samples: Data Processing Agreement

Technisch-organisatorische Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erfor- derlichen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbeson- dere insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergebenübergeben (siehe Anhang 1 "Technisch-organisatorische Maßnahmen"). Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen An- passungsbedarf Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

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Samples: Data Processing Agreement

Technisch-organisatorische Maßnahmen. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erfor- derlichen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbeson- dere insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen An- passungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.dokumentierten

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Samples: Data Processing Agreement