Technische Unterstützung und Zusammenarbeit Musterklauseln

Technische Unterstützung und Zusammenarbeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Einklang mit ihren jeweiligen Möglich- keiten die technische Unterstützung für Vertragsparteien, die afrikanische Länder sind, sowie die Zusammenarbeit mit diesen Ländern zu straffen, um die Wirksam- keit von Vorhaben und Programmen zu erhöhen, indem sie unter anderem

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.