Teilnahmeende Musterklauseln
Teilnahmeende. 1. Die Managementgesellschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sämtliche Vertragspartner den Vertrag gegenüber der HSA/KSA mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartales zu kündigen. Die HSA/KSA ist berechtigt, ihre Teilnahme am Diabetologie-Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartales zu kündigen. Für die Wirksamkeit der Kündigung seitens der HSA/KSA gegenüber sämtlichen Vertragspartnern ist es dabei ver- pflichtend, dass die Kündigung gegenüber der Managementgesellschaft erklärt wird.
2. Darüber hinaus kann jeder Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für die Ausübung der außerordentlichen Kündigung seitens der Vertragspartner des Diabetologie-Vertrages (AOK und MEDIVERBUND AG) gilt Nr. 1 Satz 1 entsprechend. Für die Ausübung der Kündigung durch die HSA/KSA gilt Nr. 1 Satz 3 entsprechend. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksich- tigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
3. Die Kündigung von der HSA/KSA oder gegenüber der HSA/KSA führt zur Vertragsbeen- digung für die HSA/KSA mit Wirkung gegenüber sämtlichen übrigen Vertragspartnern. Die Beendigung der Teilnahme durch eine HSA/KSA hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit und das Fortbestehen des Vertrages zwischen den verbleibenden Vertragspartnern, d.h. AOK, MEDIVERBUND AG und den weiteren am Vertrag teilnehmenden FACHÄRZTEN und HSA/KSA.
4. Die Teilnahme der HSA/KSA endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern eine der Teilnahmevoraussetzungen (Ziffer I.) entfällt oder der Facharztvertrag insgesamt beendet wird.
