Common use of Teilnahmegebühren Clause in Contracts

Teilnahmegebühren. Die Gebühren für die Teilnahme an den Webinaren (Teilnahmegebühren) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer und Teilnehmer. Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird mit der erfolgreichen Buchung fällig. Wählt der Teilnehmer das Lastschrifteinzugsverfahren, muss dieser die entstandenen Kosten (derzeit in Höhe von 5,95 EUR pro fehlgeschlagenem Einzug) übernehmen, sofern die Abbuchung nicht erfolgen konnte. Bei Zahlung per Kreditkarte entstehen dem Teilnehmer pro Chargeback Kosten in Höhe von 47,60 EUR.

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Samples: Agb Für Businesskunden, Agb Für Businesskunden, Terms and Conditions

Teilnahmegebühren. Die Gebühren für die Teilnahme an den Webinaren (Teilnahmegebühren) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer und Teilnehmer. Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird mit der erfolgreichen Buchung fällig. Wählt der Teilnehmer das Lastschrifteinzugsverfahren, muss dieser die entstandenen Kosten (derzeit in Höhe von 5,95 EUR pro fehlgeschlagenem Einzug) übernehmen, sofern die Abbuchung nicht erfolgen konnte. Bei Zahlung per Kreditkarte entstehen dem Teilnehmer pro Chargeback Kosten in Höhe von 47,60 EUR.nicht

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Samples: Terms and Conditions