Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Teilnahme der Versicherten. (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB V) Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll prüfen, ob die Diagnose des Asthma bronchiale gesichert ist und ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer II 1.3. genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.
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