Teilnehmerverzeichnisse Musterklauseln

Teilnehmerverzeichnisse. Die Gesellschaft trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen.
Teilnehmerverzeichnisse. 22.2.1 Die net services trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeich- nissen veröffentlicht werden sollen. 22.2.2 Die net services darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen enthalte- nen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Aus- kunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.
Teilnehmerverzeichnisse. DATEL trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen.
Teilnehmerverzeichnisse. (1) SWA trägt, wenn der Kunde dies wünscht, dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öf- fentliche, gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnis- se eingetragen wird und Mitbenutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher in Textform zugestimmt haben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. SWA darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen. (2) Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein Teilnehmerver- zeichnis eingetragen ist, darf die Telefonauskunft auch über seinen Namen und/oder seine Anschrift erteilt werden, sofern er hiergegen nicht widersprochen hat. XXX weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er gegen die Auskunfts- erteilung über Namen und/oder Anschrift (sog. Inverssuche) jederzeit gegenüber der SWA widersprechen kann.
Teilnehmerverzeichnisse. Die MKTH trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentli- che gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen ver- öffentlicht werden sollen.
Teilnehmerverzeichnisse. Der TK-Anbieter trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen.
Teilnehmerverzeichnisse. 4.1 hugo internet wird auf Wunsch des Kunden dessen notwendige Daten (Rufnummer, Name, Vorname, Anschri , Beruf) unentgeltlich an ei- nen Herausgeber eines allgemein zugänglichen Telefonverzeichnisses zwecks Aufnahme in ein solches weiterleiten. Das Vorstehende gilt entsprechend, soweit der Kunde die Aufnahme seiner notwendigen Daten in ein Verzeichnis für Auskun sdienste wünscht. Der Kunde hat das Recht, seinen Eintrag in einem Telefonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für Auskun sdienste prüfen, berichtigen und wieder streichen zu lassen. Der Kunde kann innerhalb der datenschutzrecht- lichen Bestimmungen die entgeltliche Eintragung eines Mitbenutzers des Netzzugangs in ein Telefonverzeichnis sowie in ein Auskun sver- zeichnis verlangen. 4.2 hugo internet darf im Einzelfall Auskun über die in Teilnehmerver- zeichnissen enthaltenen Kundendaten erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskun serteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen bzw. den Eintrag löschen zu lassen. 4.3 Sofern der Kunde in ein Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf die Telefonauskun auch über seinen Namen und/oder seine Anschri erteilt werden, sofern er dem nicht widersprochen hat. Die Telefonauskun über Name oder Anschri nur anhand der Rufnum- mer (Inverssuche) wird nur dann durchgeführt, wenn der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis beau ragt hat und dieser Art der Beauskun ung nicht widersprochen hat.
Teilnehmerverzeichnisse. Auf schriftlichen Antrag des Kunden veranlasst die SachsenEnergie AG unentgeltlich einen Standardeintrag oder die Löschung eines Standardeintrags des Kunden mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in öffentliche, gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (z. B. Telefonbuch) und für die Erteilung von telefonischen Auskünften. Die SachsenEnergie AG haftet nicht für falsche oder verspätete Einträge, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Leistungsbeschreibung XXXX.Xxx.Xxxxxxxx – Stand 01/2021- Seite 3 von 4 Über die Rufnummer des Kunden können die in öffentlichen, gedruckten oder auf elektronischen Medien gespeicherten Anschlussdaten (z. B. Name, Adresse) durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Der Erteilung von Auskünften im Rahmen der Inverssuche kann der Kunde jederzeit widersprechen. Nach Eingang eines Widerspruchs wird die SachsenEnergie AG die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.
Teilnehmerverzeichnisse. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen 11.1. Die nvb GmbH trägt – wenn der Kunde dies wünscht – dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. 11.2. Die nvb GmbH darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerver- zeichnissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen bzw. löschen zu lassen. 4.1. Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Inter- netzugang der nvb GmbH zur schnurlosen Anbindung von PCs, Lap- tops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z. B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, mit Ausnahme der in Ziffer 5.3. genannten Personengruppe, zugänglich gemacht wird.
Teilnehmerverzeichnisse. Die K-net trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Na- men, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elek- tronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerver zeichnissen veröffentlicht werden sollen.