Common use of Teilnehmerverzeichnisse Clause in Contracts

Teilnehmerverzeichnisse. (1) SWA trägt, wenn der Kunde dies wünscht, dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öf- fentliche, gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnis- se eingetragen wird und Mitbenutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher in Textform zugestimmt haben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. SWA darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de

Teilnehmerverzeichnisse. (1) SWA trägt, trägt – wenn der Kunde dies wünscht, wünscht – dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öf- fentliche, öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnis- se eingetragen wird und Mitbenutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher in Textform zugestimmt haben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. SWA darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Oktober 2019

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de

Teilnehmerverzeichnisse. (1) SWA trägt, trägt – wenn der Kunde dies wünscht, wünscht – dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öf- fentliche, öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnis- se Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird und Mitbenutzer Mitbe-nutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher in Textform zugestimmt haben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. SWA darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen Teilnehmerverzeich- nissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de

Teilnehmerverzeichnisse. (1) SWA trägt, trägt – wenn der Kunde dies wünscht, wünscht – dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öf- fentliche, öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnis- se Teilnehmerverzeich- nisse eingetragen wird und Mitbenutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher in Textform zugestimmt haben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. SWA darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen Teilnehmer- verzeichnissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung Auskunftser- teilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de

Teilnehmerverzeichnisse. (1) SWA trägt, trägt – wenn der Kunde dies wünscht, wünscht – dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öf- fentliche, öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnis- se Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird und Mitbenutzer Mit- be-nutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher in Textform zugestimmt habenha- ben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen. SWA darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Kunden Kun- den erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen unrich- tigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de