Teilnehmerverzeichnisse. Die MKTH trägt – sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist – dafür Sorge, dass er gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentli- che gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen ver- öffentlicht werden sollen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Privatkundenvertrag FTTH Anschluss, Privatkundenvertrag FTTH Anschluss